Hallo zusammen,
ich habe 2011 eine Küche gekauft, die im Mai 2012 ausgeliefert und montiert wurde.
Da ich bei Anlieferung nicht zu Hause war, überwies ich den Küchenpreis gem- KV auf das Konto des Küchenanbieters. Mängel habe ich nach meiner Rückkunft notiert, schriftlich an den Lieferanten und den Küchenhersteller geschickt.
Dazu erhielt ich vom Montageunternehmen eine Rechnung, von der ich 25% der Montagekosten einbehielt, um die Mangelbeseitigung sicherzustellen.
Die Mangelbeseitigung ist bis heute nicht erfolgt.
Der Unternehmer, der die Lieferung und Montage ausführte beruft sich auf den Montage- und Liefervertrag und verlangt gerichtlich die Restzahlung. Leider war mir die ganze Zeit gar nicht bewusst, dass ich getrennte Kauf und Montageverträge geschlossen habe..... Schliesslich war die Küchenverkäuferin ja dann auch die Vermittlering der Montage!
Ich will bis zur vollständigen Mangelbeseitigung nicht zahlen.
Wer ist denn im Recht? Das Montageunternehmen oder ich? Kann ich die Restzahlung wegen der Mängel erfolgrecih gerichtlich verweigern?
Gruss Peter
-----------------
""
-- Editiert peterpan34 am 13.06.2013 14:38
-- Editiert peterpan34 am 13.06.2013 14:39
Lieferung / Montage getrennt vom Kaufvertrag
13. Juni 2013
Thema abonnieren
Frage vom 13. Juni 2013 | 14:37
Von
Status: Beginner (133 Beiträge, 45x hilfreich)
Lieferung / Montage getrennt vom Kaufvertrag
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Juni 2013 | 16:52
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
Wenn du zwei getrennte Verträge hast, teilen sich auch die Ansprüche dementsprechend auf.
Gegen das Montageunternehmen hättest du also Ansprüche wegen Mängeln an der Montage, aber nicht wegen Sachmängeln am montierten Gegenstand selbst (sofern diese nicht durch die Montage entstanden sind).
Du mußt deine Ansprüche also gegenüber dem VK der Küche geltend machen. Daß da etwas "zusammen vermittelt" wurde, macht die Verträge noch nicht zu einer Einheit.
Mal dumm gesagt, wenn du bei mir ein Handy und einen vermittelten Mobilfunkvertrag von Vaderfon kaufst, kannst du auch nicht die Zahlungen an Vaderfon einstellen, wenn das Handy kaputt ist.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.257
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten