Lieferung an Lieferadresse statt Wohnadresse

1. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)
Lieferung an Lieferadresse statt Wohnadresse

Hallo,

ist der Verkäufer bei Ebay verpflichtet, aktiv eine abweichende Lieferanschrift des Käufers zu ermitteln?

Angenommen sei folgendes:

Der Käufer meldet sich bei Ebay mit seiner Meldeadresse an. Als eine abweichende Lieferanschrift hinterlässt der Käufer in seinen Bestandsdaten bei Ebay eine abweichende Lieferanschrift bei einem Verwandten.

Der Käufer geht davon aus, dass Ebay jedem Verkäufer diese abweichende Lieferanschrift automatisch mitteilen würde. Das ist jedoch nicht der Fall. Der Käufer muss für jeden gekauften Artikel die Kaufabwicklung durchführen, damit dem Verkäufer die abweichende Lieferanschrift mitgeteilt wird.

Auch der Verkäufer kann die Kaufabwicklung aufrufen, wonach ihm die abweichende Lieferanschrift des Käufers angezeigt würde. Es ist jedoch nun Fraglich, ob der Verkäufer aktiv dies machen muss, oder ob vielmehr der Käufer dazu verpflichtet wäre, den Verkäufer darauf hinzuweisen, dass da eine abweichende Lieferanschrift existiert.

Nun kommt es wie es kommen muss, der Käufer kauft einen Artikel, durchläuft die Kaufabwicklung nicht, somit teilt Ebay dem Verkäufer nur die Meldeadresse des Käufers mit, nicht jedoch die abweichende Lieferanschrift.

Es handelt sich um einen Verkauf von Privat an Privat.

Der Verkäufer versendet den Artikel, der auch noch beim Nachbarn einige Häuser weiter abgegeben wird, da der Käufer an der Meldeadresse nicht zum Zeitpunkt der Zustellung anwesend war.

Nun verlangt der Käufer die Lieferung an die abweichende Lieferanschrift und verweigert die Abholung der Sendung, die beim Nachbarn hinterlegt wurde.

Der Paketdienst beruft sich auf seine AGB, wonach er berechtigt ist, bei Abwesenheit des Empfängers, an den Nachbarn zuzustellen.

Scheinbar war aber der Nachbar nicht berechtigt, die Sendung anzunehmen, wenn der Käufer meint, er würde dort die Sendung nicht abholen. Fraglich ist dann, warum der Nachbar aktiv gegen Unterschrift die Sendung für Jemand annahm, von dem er nicht ausgehen konnte, dass er die Annahme von ihm wünschen würde.

Wie sieht hier die Lösung aus?

Meinungen?

Freeman


-----------------
" "

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wo ist denn das Problem eigentlich?
Der Verkäufer hat sein Geld und die Ware ist geliefert. Fall erledigt. Der VK kann nun wirklich nichts für Sonderwünsche und Nachbarschaftsprobleme. Der Gefahrübergang ist hier bei Übergabe an den Transporteur!
Der Nachbar muß die Ware rausgeben an den Käufer. Wenn der die nicht mehr will - eigenes Pech.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
ist der Verkäufer bei Ebay verpflichtet, aktiv eine abweichende Lieferanschrift des Käufers zu ermitteln?


Nein, natürlich nicht! Andersherum, wenn der Käufer an eine andere Anschrift geliefert haben will, hat er genügend Möglichkeiten, dies mitzuteilen.

quote:
Nun verlangt der Käufer die Lieferung an die abweichende Lieferanschrift und verweigert die Abholung der Sendung, die beim Nachbarn hinterlegt wurde.


So etwas verlangt nur ein typischer Querulant. Bist du solch einer, oder ist das wieder eine Geschichte aus der Nachbarschaft?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Der Paketdienst beruft sich auf seine AGB, wonach er berechtigt ist, bei Abwesenheit des Empfängers, an den Nachbarn zuzustellen.
Das dürfte nicht rechtssicher sein, die Abgabe an den Nachbarn erfolgt auf Risiko des Versandunternehmens.
Der Absender (=Kunde/Auftraggeber) könnte eine Zustellung an die richtige Adresse verlangen (so lauetet der Auftrag), dann müsste das Paket wieder beim Nachbarn abgeholt werden. Als Folge befürchte ich aber, dass es dann zurück zum Absneder geht (Empfänger nicht angetroffen:-).

quote:
Scheinbar war aber der Nachbar nicht berechtigt, die Sendung anzunehmen, wenn der Käufer meint, er würde dort die Sendung nicht abholen.
Wurde dieses Annahmeverbot schon einmal - auch beweisbar - ausgesprochen, oder ist das nur ein ungeschriebenes Gesetz?

quote:
So etwas verlangt nur ein typischer Querulant.
Sehe ich auch so. Meist sind die Empfänger doch bestrebt, möglichst schnell die Ware zu erhalten, hier läuft es auf das Gegenteil hinaus.
Sicher gibt es Sonderfälle (zerstrittene Nachbarschaft, sehr unhandliche Waren), aber normal und zivilisiert ist das nicht.
Ich freue mich jedenfalls, wenn meine Nachbarn so nett sind, eine Sendung für mich anzunehmen. Und ich mache das im Gegenzug natürlich auch.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen