Lieferung bis Bordsteinkante, obwohl anderer Service bestellt

1. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
BlueOnion
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Lieferung bis Bordsteinkante, obwohl anderer Service bestellt

Ich bin wirklich genervt gerade. Wir haben eine Waschmaschine online bei einem der beiden großen Elektrohändler bestellt. Der Versand erfolgt per Spedition für Haushaltsgroßgeräte und erfolgt laut Versandbedingungen des Händlers bis hinter die erste abschließbare Wohnungstür (das hat mir der Kundenservice auch nochmal telefonisch bestätigt).

Nun ruft uns die Spedition an, um einen Termin zu vereinbaren, sagt aber sie liefern nur bis Straßenkante. Wie wir das in die Wohnung bekommen, ist unser Problem. Sie seien nicht versichert für das Tragen von Gegenständen und überhaupt würde man sowas gar nicht anbieten. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich diesen Service aber bestellt habe, das interessiert die aber nicht. Man sagte mir, entweder akzeptiere ich das so, oder die Sendung geht zurück.

Das kann's doch nicht sein oder? Was soll ich jetzt machen? Ich habe gesagt, ich melde mich nochmal zurück. Der Kundenservice des Versandhauses zeigt sich unkooperativ ("also eigentlich müssen die das - klären Sie das nochmal mit der Spedition"). Die aber weigern sich komplett. Nach deren Aussage sind diese ganzen Services "Aufbau", "Altgerätemitnahme" etc. alle nicht zu machen. Nach dem Motto "Pech gehabt".

Ich kann keine Waschmaschine alleine hochtragen. Meine Partnerin und Nachbarn müssen während des Zeitfensters immer arbeiten und meine Freund haben keine Zeit, einen ganzen Werktag lang bei mir rumzusitzen, um auf eine Lieferung zu warten, die wir dann gemeinsam hochtragen. Deswegen bestellten wir das ja extra Online mit Lieferung.

Vielleicht habt ihr ja ne Idee. Stornieren und zurückschicken will ich eigentlich auch nicht, weil das ein Sonderangebot war, was es jetzt nicht mehr gibt. Ich möchte einfach, dass der Vertrag für den ich bezahlt habe auch so erfüllt wird.

Vielen Dank und beste Grüße!

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32145 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von BlueOnion):
Man sagte mir, entweder akzeptiere ich das so, oder die Sendung geht zurück.
Du hast aber keinen Vertrag mit dem Spediteur??
Möglichkeiten:
1. Ich prüfe, ob das Sonderangebot auch mit diesen Versand-Bedingungen gilt.
2. Ich würde dann zum Kundenservice zurückbellen: Dann geht die Maschine zurück. Sucht eine richtige Spedition.
3. Ich lasse sie anliefern, zeige den Kaufvertrag mit deutlichem Kreuz bei-- Lieferung hinter die erste abschließbare Wohnungstür. Wenn der Spediteur das nicht macht, kann er sie wieder mit zurücknehmen.
----------------------------------------
4. Wir haben kürzlich (bei Lieferung bis hinter die Haustür (!!) dem einsamen Spediteur n Zwanni in die Hand gedrückt.
Da wir einen Aufzug haben, hat er das Teil innerhalb 10 min in der Wohnung und an Ort und Stelle gehabt.
Wir hatten vorher nur immer Liefer-Vertröstungen wegen Corona gehört--- vom Verkäufer--- und diese verständnisvoll geschluckt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BlueOnion):
Vielleicht habt ihr ja ne Idee.
Man teilt dem Vertragspartner, also idR dem Verkäufer mit, dass man einen Vertrag hat und dessen Erfüllungsgehilfe diesen nicht bereit ist zu erfüllen.
Das macht man dann schriftlich und nachweisbar. Gleichzeitig setzt man eine Frist zur Vertragserfüllung.

Das, was mein Vorredner schrieb, ist quatsch.
1. Das Sonderangebot galt offensichtlich mit den Bedingungen.
2. das zurückgeben ist genau nicht das Ziel des TE
3. das wird den Spediteur nicht interessieren, wie er selbst zuvor ja schon festgestellt hat besteht kein Vertrag + das Zurückgeben ist eben genau nicht das Ziel
4. Warum sollte man das tun, wenn man bereits für die Lieferung bezahlt hat? Und es geht offensichtlich nicht um Haustür(!!) zu Wohnungstür, sondern überhaupt erstmal bis hinter die 1. abschließbare Türe.



-- Editiert von NaibaF123 am 01.07.2020 18:05

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Was steht im Vertrag zum Thema Lieferung, werden die Versandbedingungen, die allein die Lieferung bis zur ersten abschließbaren Tür vorsehen, einbezogen? Falls ja, wäre der Verkäufer in der Pflicht.

Berry

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Wenn man ganz dreist ist könnte man sich das Spektakel angucken, wie die Spedition das an der Bordsteinkante ablädt und dann beim Verkäufer anrufen und fragen, wann denn einer vorbeikommt den restlichen Vertrag mit Lieferung hinter die erste abschließbare Tür zu erfüllen und dass die Ware durch das draußen rumstehen möglicherweise Sachmängel erleiden könnte.

Aber beachten: Oft ist die Haustür noch abschließbar. Es ist zwar verboten abzuschließen, aber abschließbar ist sie dennoch. Gilt (nach Interpretation einiger Speditionen) auch für ein Gartentürchen.

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Wenn man ganz dreist ist

...könnte man machen.
Dann könnte man aber u.U. auch auf seinen Kosten sitzen bleiben, da einem in dem Fall auch gewisse, zumutbare Mitwirkungspflichten treffen. Und wenn man bereits weiß, dass die Maschine dann am Bordsteinrand stehen bleibt und die Lieferung dennoch zulässt, ...

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wir haben kürzlich (bei Lieferung bis hinter die Haustür (!!) dem einsamen Spediteur n Zwanni in die Hand gedrückt.


Hat mein Freund bei seinem Serverschrank auch versucht, der Spediteur wollte aber nicht das versicherungstechnische Risiko eingehen...

Ansonsten hilft nur Bollern beim Spediteur und Bollern beim Verkäufer.
Wir haben mal einen Waschtrockner bei Amazon bestellt mit Altgerätemitnahme und der Spediteur hat sich erst geweigert, den Trockner mitzunehmen, weil auf dem Lieferschein Wasch*maschine* stand, und "das ist ja ein anderer Gerätetyp". Da hat Bollern beim Spediteur schon gereicht, daß er es doch gemacht hat. (Mein Freund kann das allerdings auch besser als ich. ;) )

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#7
 Von 
BlueOnion
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo liebe Leute, danke nochmal für eure Ratschläge!

Ich will einmal kurz berichten, wie die Geschichte zu Ende ging. Ist ja nun fast zwei Wochen später, die Waschmaschine steht jetzt endlich in der Wohnung. Aber das haben wir nicht dem Versanddienstleister zu verdanken..

Der Kundenservice des Elektrohändlers hat sich gekonnt aus der Sache rausgezogen. Wir haben E-Mails über verschiedene Kanäle und Adressen geschrieben, die aber alle mit "ich leite das an die Abteilung weiter - die melden sich dann bei Ihnen" oder auch einfach gar nicht beantwortet wurden. Gemeldet hat sich natürlich nie wieder jemand. Telefonisch sah es genau so aus. Man verstand das Problem, konnte uns aber am Telefon nicht weiterhelfen. Man müsse eine E-Mail an die entsprechende Abteilung schreiben, aber weil die durch Corona gerade so stark unterbesetzt sind könne dies 7-12 Tage dauern, bis die das lesen. Okay, schönen Dank für nichts...

Die Spedition war ebenso kompromisslos. Lieferung an Bordsteinkante oder gar nicht. Sie sagten uns am Telefon auch, dass diese Beschwerden sich bei Ihnen gerade häufen würden, weil die Kunden des Elektronikhändlers, die die Lieferung inkl. Hochtragen bestellt haben, nun alle die frohe Botschaft erhalten haben, dass die Spedition diesen Service nicht ausführen kann. Sie meinten, deswegen wurden bestimmt auch schon an die 20 Lieferungen storniert und wieder zurückgeschickt. Sie verstünden nicht, warum der Elektronikhändler da nicht eingreift und weiterhin diese Versandart verkauft, aber leider seien Ihnen die Hände gebunden.

Kann also gut sein, dass die Spedition da ins Kreuzfeuer von Mismanagement seitens des Versandhauses geraten ist, aber vielleicht behaupten sie das ja auch nur.

Da wir die Maschine so langsam mal drigend benötigen, haben wir also in den sauren Apfel beißen müssen. Wir ließen die Sendung durch die Spedition an die Bordsteinkante anliefern und bezahlten einen Tragehelfer, der vor Ort war und uns das Ding mit nach oben gebracht hat.

Ich bin immer noch sauer, dass der Elektromarkt sich jetzt schön die Sevicegebühren in die Tasche stecken konnte, ohne den Service überhaupt durchzuführen aber nach zwei Wochen bin ich jetzt auch einfach froh dass wir eine Waschmaschine haben und dieser Nervkram vorbei ist.

Fazit: Seid vorsichtig bei der Online Bestellung von Haushaltsgroßgeräten

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#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BlueOnion):
Fazit: Seid vorsichtig bei der Online Bestellung von Haushaltsgroßgeräten


Naja. Mein Fazit ist da eher: Beharre auf dem, was man bestellt/gekauft hat. Und setze dies auch konsequent durch. Das beinhaltet nicht:
Zitat (von BlueOnion):
E-Mails über verschiedene Kanäle und Adressen

Zitat (von BlueOnion):
Telefonisch sah es genau so aus.


Aber gut, dass es zu eurer Zufriedenheit geklappt hat ;)

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#9
 Von 
BlueOnion
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Beharre auf dem, was man bestellt/gekauft hat. Und setze dies auch konsequent durch.


Naja, was hätte ich denn noch machen sollen? Ein Einschreiben an irgendeine komische Firmenadresse schicken die ich im Impressum gefunden habe, wo das direkt im Papierkorb landet weil die da nichts mit anfangen können?

Und dann Zivilklage? Als einzelner Mensch ohne Anwalt gegen einen Riesenkonzern? Da lachen die sich wahrscheinlich drüber kaputt wenn man damit ankommt. Währenddessen sind dann 4 Monate vergangen ohne Waschmaschine, das Gerät wurde von der Spedition längst zum Händler zurückgeschickt, dieser hat die Bestellung storniert, wegen "Sendung nicht angenommen" und man steht wieder ganz am Anfang.

Keine Ahnung, ich sehe hier irgendwie kein Szenario, das ich mit angemessenen Mitteln hätte gewinnen können.

Vielleicht bin ich aber auch einfach nicht für sowas gemacht. Wenn ich abwägen muss, dann ist mir meine Zeit und den Stress, den ich mir spare, mehr wert als das Geld, das ich dadurch verloren habe.

-- Editiert von BlueOnion am 15.07.2020 11:26

-- Editiert von BlueOnion am 15.07.2020 11:26

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39825x hilfreich)

Zitat (von BlueOnion):
ber weil die durch Corona gerade so stark unterbesetzt sind könne dies 7-12 Tage dauern, bis die das lesen.

Nein, dei sind nicht wegen Corona unterbesetzt, sondern weil die zu dämlich sind ihren Laden zu organisieren.



Zitat (von BlueOnion):
Keine Ahnung, ich sehe hier irgendwie kein Szenario, das ich mit angemessenen Mitteln hätte gewinnen können.

1.
Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung des Mangels (möglichst genau bezeichnen / beschreiben)
– Fristsetzung für die Beseitigung des Mangels nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne entsprechende Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.

2. Nach Fristablauf ohne Lösung, den Träger bzw. einen Helfer buchen und gegen Quittung bezahlen.

3. Mahnbescheid über den Betrag beantragen

4. Bei Widerspruch, Anwalt beauftragen und machen lassen (zahlt am Ende in der Regel der Verkäufer)


Das ganze muss man dann aber auch bereit sein knallhrt durchzuziehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BlueOnion):
Vielleicht bin ich aber auch einfach nicht für sowas gemacht. Wenn ich abwägen muss, dann ist mir meine Zeit und den Stress, den ich mir spare, mehr wert als das Geld, das ich dadurch verloren habe.
Verständliche Einstellung. Wirklich nachvollziehbar. Ich hätte die Waschmaschine vermutlich auch einfach selbst hochget. In meinen Augen sollte man dann aber auch so konsequent sein und eine solche Frage nicht in einem Forum eröffnen, welches rechtliche Ramenbedingungen diskutiert. Denn wenn von vornherein klar ist, dass man sich selbst aufgrund der "Ohnmacht" in eine solche Lage buxiert, braucht man nicht um den theoretiscen Brei zu diskutieren.
Dass man hier nicht die Antwort "Telefonier mal in der Weltgeschichte rum, schreib ein paar sinnlose E-Mails,..." bekommt, dürfte ja dann klar sein.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32145 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von BlueOnion):
Wenn ich abwägen muss, dann ist mir meine Zeit und den Stress, den ich mir spare, mehr wert als das Geld, das ich dadurch verloren habe.
Richtig. Nicht jeder ist für einen Rechtsstreit wegen solcher Sache gemacht. Oft gehts auch anders. Trotzdem ist das Fragen nach rechtlichen Bedingungen erlaubt.

Zitat (von Anami):
4. Wir haben kürzlich (bei Lieferung bis hinter die Haustür (!!) dem einsamen Spediteur n Zwanni in die Hand gedrückt.
Zitat (von NaibaF123):
Das, was mein Vorredner schrieb, ist quatsch.4. Warum sollte man das tun, wenn man bereits für die Lieferung bezahlt hat?
Ach, da schreibt @Anami Quatsch. Der TE schreibt sich die Finger wund, telefoniert sich rote Ohren...
Zitat (von BlueOnion):
Wir ließen die Sendung durch die Spedition an die Bordsteinkante anliefern und bezahlten einen Tragehelfer, der vor Ort war und uns das Ding mit nach oben gebracht hat.
Na siehste. Was fürn Quatsch @ Anami hier vorschlägt.
Zitat (von Harry van Sell):
Das ganze muss man dann aber auch bereit sein knallhrt durchzuziehen ...
Stimmt. Und sich als Laie und Fragesteller in einem Forum gefälligst erst mit den Basics des Rechtskreises vertraut machen...

@TE: alles o.k. Manchmal lösen sich scheinbar unlösbare Probleme doch... und ob nun Corona oder was anderes herhalten muss... ist dann nicht mehr kriegsentscheidend, wenn die Maschine ihren Dienst tut...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Kalanndok):
Wenn man ganz dreist ist

...könnte man machen.
Dann könnte man aber u.U. auch auf seinen Kosten sitzen bleiben, da einem in dem Fall auch gewisse, zumutbare Mitwirkungspflichten treffen. Und wenn man bereits weiß, dass die Maschine dann am Bordsteinrand stehen bleibt und die Lieferung dennoch zulässt, ...


Während des Prozesses der Auslieferung habe ich als Empfänger weder Mitwirkungsrechte noch Mitwirkungspflichten. Natürlich werde ich den Spediteur nicht anweisen an der Bordsteinkante abzusetzen. Aber wenn mir nicht wie mit dem Händler vereinbart geliefert wird, dann gibt es eben auch keine Empfangsbestätigung.

Wenn der Spediteur das dann das Eigentum des Händlers trotzdem an der Bordsteinkante stehen lässt, dann ist das ein reines Problem zwischen Händler und Spediteur.

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#14
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ach, da schreibt @Anami Quatsch. Der TE schreibt sich die Finger wund, telefoniert sich rote Ohren...

und wenn man jetzt noch größeren Quatsch macht, wird der weniger große Quatsch dann plötzlich zur sinnvollen Aktion? verstehe... Tolle Logik.

Zitat (von Anami):
ist dann nicht mehr kriegsentscheidend, wenn die Maschine ihren Dienst tut...
klar, und wenn sie den Dienst dann mal versagt, holt man sich vom Amani den Rat, doch einfach auf eigene Kosten den Service zu zahlen. Nicht, dass man sich versehentlich noch die Finger wund telefoniert.
Kennst du den Unterschied zwischen Effizienz und Effektivität? Falls nicht, solltest du dir das mal zu Gemüte führen.

Zitat (von Anami):
Stimmt. Und sich als Laie und Fragesteller in einem Forum gefälligst erst mit den Basics des Rechtskreises vertraut machen...
Soso, "Basic des Rechtskreises"...


Zitat (von Kalanndok):
Während des Prozesses der Auslieferung habe ich als Empfänger weder Mitwirkungsrechte noch Mitwirkungspflichten.
Na wenn man sich da mal so sicher ist...
Zitat (von Kalanndok):
Aber wenn mir nicht wie mit dem Händler vereinbart geliefert wird, dann gibt es eben auch keine Empfangsbestätigung.
Korrekt. Doof wird es halt dann, wenn man gegen seine Schadenminderungspflichten verstößt. Z.B. weil man vorher schon davon ausgehen musste, dass die Maschine nicht bis an die Wohnungstüre geliefert wird.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32145 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
wenn man jetzt noch größeren Quatsch macht
Mach ich nicht.
Zitat (von NaibaF123):
doch einfach auf eigene Kosten den Service zu zahlen
Solchen Rat würde ich nicht geben.
Zitat (von NaibaF123):
Soso, "Basic des Rechtskreises"...
Ja, richtig. Klingt irre, wurde aber hier Fragestellern schon empfohlen, bevor sie Fragen stellen. Aber nicht von @Anami.

Zitat (von NaibaF123):
Kennst du den Unterschied zwischen Effizienz und Effektivität?
Ja, kenne ich. Gerade, weil ich ihn kenne, habe ich Nr. 4 angegeben. Sehr effizient.

:grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Doof wird es halt dann, wenn man gegen seine Schadenminderungspflichten verstößt.


Der Schadensminderungspflicht tue ich genüge indem ich erstens vorher dem Spediteur mitgeteilt habe, dass mein Vertrag mit dem Verkäufer auf "Lieferung in Wohnung" lautet, ich an der Bordsteinkante nicht annehmen werde und (falls er trotzdem dort abstellt) umgehend den Verkäufer darüber informiere, dass sein Erfüllungsgehilfe das Verkäufereigentum ohne Empfangsbestätigung auf dem Bordstein abgestellt hat.
Was zur Hölle sollte ich denn sonst noch tun? Einfach einen Möbelpacker beauftragen (muss aber doch vorher dem Verkäufer Gelegenheit geben den Mangel in der Lieferung selbst zu beheben)?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Solchen Rat würde ich nicht geben.

Zitat (von Anami):
4. Wir haben kürzlich (bei Lieferung bis hinter die Haustür (!!) dem einsamen Spediteur n Zwanni in die Hand gedrückt.

Kurzzeitgedächtnis funktioniert noch?

Zitat (von Anami):
Ja, richtig. Klingt irre, wurde aber hier Fragestellern schon empfohlen, bevor sie Fragen stellen. Aber nicht von @Anami.
Aha. Wo? Man weiß, was ein "Rechtskreis" ist?

Zitat (von Anami):
Solchen Rat würde ich nicht geben.

Doch, genau das tust du in Nr. 4. Dein Rat ist hier, doch einfach auf gekaufte bzw. zustehende Leistungen zu verzichten und stattdessen selber lieber Geld einzusetzen. Toller Tip. Dazu braucht man ein Rechtsforum.


Mit jedem einzelnen Post von dir in diesem Forum bekomme ich mehr und mehr das Gefühl, du schreibst nur wirres Zeug.
Die Formulierungen und in jedem Beitrag merkwürdiger werdenden Formatierungen tun da ihr übriges.


Zitat (von Kalanndok):
Während des Prozesses der Auslieferung habe ich als Empfänger weder Mitwirkungsrechte noch Mitwirkungspflichten.

Zitat (von Kalanndok):
Der Schadensminderungspflicht tue ich genüge

Und genau da wäre der Widerspruch.
(Hervorhebungen durch mich)

Zitat (von Kalanndok):
Was zur Hölle sollte ich denn sonst noch tun?
Nichts, wenn man das so macht, würde ich das durchaus auch als genügend ansehen. Das klang aber hier
Zitat (von Kalanndok):
Wenn man ganz dreist ist könnte man sich das Spektakel angucken, wie die Spedition das an der Bordsteinkante ablädt
eben noch etwas anders ...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32145 Beiträge, 5653x hilfreich)

Ich habe in #1 dem genervten TE Möglichkeiten genannt. Er hatte sogar gefragt: Habt ihr ne Idee?
Der TE hat keine juristische Fallbehandlung verlangt, sondern wollte wissen, wie er schnell und EFFIZIENT die Waschmaschine in seine Wohnung bekommt.
Und siehe da: Er brauchte keinen Juristen. :)

Meine Nr. 4 war kein Rat, sondern wie wir es gemacht hatten. Steht doch dabei.

Zitat (von NaibaF123):
Man weiß, was ein "Rechtskreis" ist?
Ja, warum nicht? Ist das Geheimwissen?

Ein Rechtsforum muss nicht nur von Juristen und ihren für Laien teilweise unverständlichen Beiträgen besiedelt sein.
Es steht hier irgendwo im Kleingedruckten sogar, was dieses Forum bzw. der Betreiber will.
Es stehen woanders jederzeit und überall Juristen mit Erlaubnis zur hochwertigen oder anderen Rechtsberatung bereit.

Ich kann nichts für deine Gefühle. Formatierungen sind hier nicht vorgeschrieben. Sind meine Formulierungen und Formatierungen für dich nicht lesbar, etwa wirr? Dann lies doch den Laienquatsch nicht.

Wenn du wüsstet, was ich für Gefühle bei manchen Beiträgen habe. Aber in einem Forum muss jeder so manches aushalten.

Du warst und bist doch hier frei, zu schreiben, wie du das kolossale Problem des TE angehen würdest, oder eben auch das anderer Fragesteller. Es hindert dich niemand.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Formatierungen sind hier nicht vorgeschrieben.

(...) sie erleichtern jedoch das ~~*Miteinander*~~

Aber lass gut sein... der TE hat sicherlich nur auf jemanden gewartet, der ihm erklärt, wie einfach es doch ist, wenn man jemanden Bezahlt da Dingen hochzutragen. Ist er bestimmt nicht selber drauf gekommen.


-- Editiert von NaibaF123 am 16.07.2020 15:52

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