Guten Tag,
habe eine rechtliche Frage.
1. Eine Person bestellt bei einem Versandhandel (alle z.B. von A wie arzneimittelversand bis W wie Waschmittelversand) als Privatperson eine Ware/Artikel per Internet oder Telefon. Der Verkäufer(Versender) verschickt diese per Post/Versandunternehmen. Beim Kunden(Privatperson) kommt diese nicht an bzw. man selbst hat kein Versandeingang entgegengenommen bzw. bekommen.
Der Versender besitzt keine Annahmeunterschriften vom Postboten oder der Empfangsperson behauptet aber "stur" er habe die Sendung rausgeschickt und fordert nun sein Geld ein!
Wer muss zahlen?
Kann der Unternehmer einfach gerichtlich eine Zahlung erzwingen und der Endverbraucher(Kunde) ist, wie häufig, der "dumme" ?
Kann der Versand(Verkäufer) heimlich die Haftung für den Versand ausschließen und auf den Käufer abschreiben, z.B. in seinen AGBs oder durch einen kleinen Text auf der Homepage) ?
für Hilfe sehr danbar,
geprellter Enderbraucher,
Martin W.
HALLO ADMIN: nicht böse sein, habe mich bei der forumwahl versehen und vorher in einem falschen bereich gepostet. eventuell einfach bitte löschen. ENTSCHULDUNG :-)
Lieferung nicht erhalten und jetzt noch zahlen?
2. September 2004
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Frage vom 2. September 2004 | 19:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieferung nicht erhalten und jetzt noch zahlen?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 3. September 2004 | 11:10
Von
Status: Lehrling (1913 Beiträge, 234x hilfreich)
Der Versender sollte einen Nachforschungsauftrag einleiten. dann erfährt man wer das Paket wann erhalten hat.
Die haftung kann er nicht ausschliessen, er geht aber anscheinend davon aus das Sie die Ware erhielten, da sie sich ja bei nichterhalt nicht gemeldet hatten.
Im Übrigen sind in der Regel die Händler die "Dummen" und nicht die Kunden,obwohl die nicht immer schlau sind
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"kampf den borg"
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