Lieferung von Mindermengen - privat an privat

1. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
esser1983
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieferung von Mindermengen - privat an privat

Hallo,

ich stelle hier mal einen fiktiven Fall auf:

ich habe in einer Internet-Kleinanzeige jemanden gefunden, der mir ein gutes Angebot für Vogelspinnen-Jungtiere gemacht hat. Laut seines Anzeigentextes sollten es 700 Stück sein. Wir einigten uns auf einen Preis, und ich habe die Summe überwiesen. Alle Tiere sollten zusammen in einer Box sitzen, da er für die Einzelverpackung einen ungerechtfertigt hohen Preis haben wollte. Der Transport dauerte 2 Tage. Angekommen sind hier nur 300 Tiere. Auf meine Nachfrage meinte er, dass ich bei einer "Zusammenverpackung" damit rechnen muss dass die Tiere sich gegenseitig fressen. Für ihn sei die Sache erledigt, er hat ja sein Geld.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Hat er Recht oder kann ich darauf bestehen, dass eine Minderung des Kaufpreises erfolgt? Seiner Meinung nach kann ich ja nicht beweisen dass es nur 300 Tiere waren. Wie sieht die Sachlage aus? Und was kann ich noch unternehmen?
Danke für eure Antworten!

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auf meine Nachfrage meinte er, dass ich bei einer "Zusammenverpackung" damit rechnen muss dass die Tiere sich gegenseitig fressen. <hr size=1 noshade>



Dann musste er aber auch damit rechnen -und hätte ausreichend Futter beigeben oder vor Versand füttern müssen-.

Eine Zuweniglieferung ist ein Sachmangel, § 434 III BGB .

Führt zum Nacherfüllungs-/Nachlieferungsanspruch, geht das nicht zur Minderung.

Ich weiss ja nicht, wozu du das wissen musst, entscheidend ist der Gefahrübergang, beim gewerblichen VK ist das der Eingang beim K, beim privaten VK Übergabe an den Spediteur, §§ 447 , 474 II 2 BGB.

Im letzteren Fall müsste dann problematisiert werden, daß (vielleicht) bei Gefahrübergang 700 Spinnen im Paket waren, kein Mangel. Dann würde man über die schuldhafte Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht (Futter) a.E. zum gleichen Ergebnis kommen, § 280 BGB usw.

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#2
 Von 
creativs
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 66x hilfreich)

Es handelt sich um einen Privatkauf. Daher geht der Gefahrübergang der Sache mit Übergabe zur Versendung auf den Käufer über.

Zitat:
Dann würde man über die schuldhafte Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht (Futter) a.E. zum gleichen Ergebnis kommen, § 280 BGB usw.

Es liegt keine Pflichtverletzung vor, da der VK den Käufer darauf hingewiesen hat, was passieren könnte.


Meinem Vorschreiber würde ich gerne noch den Rat geben, wenn Normen zitiert werden, dann bitte gründlich!

-- Editiert am 01.07.2011 13:24

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:
Es liegt keine Pflichtverletzung vor, da der VK den Käufer darauf hingewiesen hat, was passieren könnte.



Hinterher ??

Wenn einen das entschuldigen könnte, gäbe es keine schuldhaften Pflichtverletzungen i.d.S. mehr.


Zitat:
Meinem Vorschreiber würde ich gerne noch den Rat geben, wenn Normen zitiert werden, dann bitte gründlich!


! Da das ein Laienforum ist und ich hier keinen Kommentar schreibe, poste ich hier bis ich editiert werde was immer ich möchte !

Ich maße mir i.Ü. nicht an, Andere wegen ihres Stils zu diskreditieren.

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-- Editiert am 01.07.2011 13:31

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:
Im Umkehrschluss zu 447 II BGB ist zu entnehmen, dass eine Pflichtverletzung nur dann besteht, wenn der VK von den Anweisungen des Käufers abweicht.


Was für ein Umkehrschluss? Das steht da unmittelbar.

Der VK hat -vereinbart oder nicht- die vertragliche Nebenpflicht die Ware so zu verpacken, daß sie heil beim K ankommt.

Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, schuldet er Schadensersatz.

Die zahllosen Urteile i.d.S. kannst du dir selbst ergoogeln.

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#5
 Von 
esser1983
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

erst einmal danke für die Antworten. da es sich ja um einen fiktiven Fall handelt, gehe ich jetzt davon aus:

Der Käufer hat den Verkäufer mehrmals gefragt ob der Versand nicht in 100er Paketen erfolgen könnte. Es kam keine Antwort darauf, nur einen Tag vor dem Versand die Bemerkung, dass alle Tiere zusammen sitzen. Es erfolgte nochmals die Anfrage des Käufers, ob eine 100er Verpackung für den Transport nicht besser sei. Keine Antwort mehr. Und dann die Lieferung. Ehrlich, bei einer Transportzeit von 2 Tagen erscheint mir ein Verlust von 58% doch sehr hoch....

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