Lieferverzug & Geschäftsaufgabe - Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

11. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
camerlenga
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieferverzug & Geschäftsaufgabe - Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Hallo liebe 123rechtler,

wie verhält es sich bei folgendem Sachverhalt, ist aus (einem der) beiden Gründe(n) für eine Privatperson ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Unternehmen: GmbH, Sitz Berlin; Geschäftsführerin im Steuerparadies Zypern

Beim Onlineshop (nennen wir es Postenhandel) bestellt: 19.4.2023
Voraussichtlicher Versandzeitraum: 20.04.2023 - 23.04.2023 (steht auch jetzt noch da)
Von der Kreditkarte gebucht: 19.4.2023

Am 22.4. kam die 1. Verzögerungsmail - Austausch mit Logistikpartner, Update in spätestens 6 Tagen.

Am 27.4. wurde der Versand bei DHL angemeldet (laut Sendungsstatusnach wir vor offen).

Am 3.5. (mehr als 6 Tage später also) kam die 2. Verzögerungsmail - kein wirkliches Update, Angebot (Teil-)Storno, Problem: keine Angabe, welche(r) Artikel zu Verzögerung führt/führen.

Am 3.5. über deren Online-Ticketsystem angefragt, welche(r) Artikel betroffen ist/sind zwecks entsprechender Teilstorno (übers Kundenkonto möglich).

Keine Reaktion, dafür am 9.5. eine 3. Verzögerungsmail (die ich nicht mehr wiederfinde).

Insolvent ist das Unternehmen nicht, aber es findet eine Geschäftsaufgabe zum 30.6.2023 statt.

Ich habe eine weitere Anfrage mit Bitte um Auskunft gesendet & danach versucht, alle Artikel zu stornieren - „Stornoanfrage wird geprüft". Flott abgelehnt per Mail: Lieferung sei bereits im eigenen Lager in Bearbeitung oder der Lieferant habe die Bestelldaten bereits erhalten.

Heute (11.5.) dann eine Antwort auf meine Anfragen:
Es sollten alle Artikel lagernd sein, kein genauer Liefertermin, Bestellung bereits in der Vorbereitung, Stornierungen somit in der Regel nicht mehr möglich. Sobald versendet, käme eine Sendungs-Benachrichtigung & ich könne ja dann widerrufen oder die Annahme verweigern.

Also bei keiner einzigen Mail eine konkrete Aussage, alles absolut schwammig.
Da ich die Faxen nach 3 Wochen ob dieser Manier nun dicke habe, möchte ich vom Kaufvertrag zurücktreten & natürlich entsprechend mein Geld zurückbekommen.

Ist hier ein Rücktritt mit / ohne Fristsetzung möglich? Handelt es sich schon um Lieferverzug oder ob der Angabe eines voraussichtlichen Lieferzeitraums noch nicht?

Um ein etwaiges Chargeback-Verfahren würde ich gerne rumkommen, selbst falls nötig, müsste ich dafür erst einen Rücktritt vom Kaufvertrag vornehmen, sofern ich es richtig verstehe.

Und müsste der Online-Händler eine bald stattfindende Geschäftsaufgabe Privatpersonen gegenüber kommunizieren? Bzgl der gesetzlichen Gewährleistung ist es zwar rein rechtlich bei einer GmbH möglich, Ansprüche auch nach Geschäftsaufgabe geltend zu machen, in der Praxis dürfte das aber „heiter" werden …

Grüße + Danke
camerlenga

-- Editiert von User am 11. Mai 2023 13:10

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 914x hilfreich)

Einfach die Bestellung gem. BGB widerrufen. Die 14 Tage Frist beginnt erst mit dem vollständigen Erhalt der Ware.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
camerlenga
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wird grad noch interessanter, laut den Mails zur Zahlungs- bzw Bestellbestätigung ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Bestellbestätigung:
Kein Kaufvertrag, nur Eingangsbestätigung, Vertragsabschluss durch Angebots-Annahme durch Zusendung der Ware oder E-Mail mit ausdrücklichem Hinweis, dass Vertrag zustandegekommen.

Zahlungseingangsbestätigung:
Kein Kaufvertrag, nurEingangsbestätigung, Vertragsabschluss durch Angebots-Annahme durch Zusendung der Ware.

Wie widerruft man eine solche Bestellung? Mit Frist? Ohne? Per Mail, Post, Fax?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hat man schon bezahlt? Bei einer angekündigten Geschäftsaufgabe passiert doch da wahrscheinlich nichts mehr.. klingt doch so schon dubios.

-- Editiert von User am 12. Mai 2023 15:01

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114569 Beiträge, 39016x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Hat man schon bezahlt?

Mal überlegen ... versendet man so was
Zitat (von camerlenga):
Zahlungseingangsbestätigung

weil bezahlt wurde oder weil,die Sekrrtärin noch so viele Worte in der Schublade hatte und die noch vor Geschäftsaufgabe weg mussten ...


Zitat (von camerlenga):
Wie widerruft man eine solche Bestellung?

Siehe #1



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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