Lieferverzug Handy

23. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Heino Boll
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Lieferverzug Handy

Hallo,
ich habe mir über einen Internetshop ein Handy mit Prepaidkarte bestellt. Nachdem ich das Geld überwiesen hatte, bekam ich 2 Tage später die Simkarte zugeschickt. Das Handy sollte ich laut Lieferschein sofort und automatisch nach erfolgreicher Aktivierung meiner Simkarte erhalten. Nachdem das Handy nicht kam, rief ich bei der Firma an und dort teilte man mir mit das dieses nachbestellt sei und sie nicht wüssten wann ich damit rechnen kann. Das ganze ist jetzt 3 Wochen her und das Handy ist immer noch nicht da. Auf deren Internetseite wird nicht wie in den AGB's beschrieben auf evtl. abweichende Lieferzeiten hingewiesen sondern dort steht immer noch eine Lieferzeit von ca. 3-4 Tage nach Aktivierung.
Welche Möglichkeiten habe ich als Käufer? Kann ich neben der Leistung auch Schadenersatz verlangen? Handelt es sich bei dem Vorgehen um unlauteren Wettbewerb?

Für Anworten wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße
Heino

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-- Editiert am 23.11.2009 17:17[b][b][/b][/b]

-- Editiert am 23.11.2009 17:22

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111326 Beiträge, 38572x hilfreich)

quote:
Kann ich neben der Leistung auch Schadenersatz verlangen?

Welcher Schaden ist denn entstanden ?


Als erstes würde ich den Anbieter per Einschreiben / Rückschein in Verzugsetzen und unter Fristsetzung zur Vertragserfüllung / Lieferung auffordern.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heino Boll
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Anwort. Das ich den Anbieter in Verzug setzen muss ist mir klar. Kann ich denn, nachdem die Lieferung bis zu dem Datum nicht eingetroffen ist, das Handy über einen anderen Anbieter beziehen und den Differenzbetrag einfordern?

Gruß

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-- Editiert am 24.11.2009 20:59

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111326 Beiträge, 38572x hilfreich)

Wurde das Handy als Paket mit der SIM-Karte erworben (also das Handy subventioniert) oder waren es unterschiedliche, getrennte Artikel?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heino Boll
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

>Lieferverzug Handy
Hallo,
also das Handy wurde zusammen mit einer Simkarte erworben. Das Handy sollte mir laut Lieferschein sofort und automatisch nach Aktivierung der Simkarte zugesendet werden. Wie gesagt die Simkarte ist seit fast drei Wochen aktiviert, aber das Handy habe ich noch nicht erhalten.
Bis gestern war das Handy auf deren Internetseite auch noch zu kaufen, dort stand dann "Lieferzeit: ca. 3-4 Tage nach Aktivierung".
Seit meiner Mahnung und deren Anwort, in der es hieß, daß deren Angebote, Abläufe und Dokumente von Fachanwälten geprüft und ständig nach neuesten Anforderungen aktualisiert würden, ist das Handy dort nicht mehr zu finden. Außerdem würden Sie sich an die aktuelle Rechtssprechung halten. Des Weiteren solle ich mich schriftlich an die Abteilung Recht und Datenschutz wenden, da der Kundensupport keine rechlichen Themen bearbeiten könne.
Habe in der Mahnung geschrieben, daß falls das Handy nicht bis zum 28.11. da sei, würde ich das Handy über einen anderen Anbieter beziehen und den Differenzbetrag von denen einfordern.
Muss ich mich an die Abteilung Recht und Datenschutz wenden, damit die Mahnung Rechtsgültigkeit bekommt? Und kann ich den Differenzbetrag einforderrn?
Vielen Dank schon mal im voraus.

Viele Grüße

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-- Editiert am 25.11.2009 10:42

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111326 Beiträge, 38572x hilfreich)

quote:
Muss ich mich an die Abteilung Recht und Datenschutz wenden, damit die Mahnung Rechtsgültigkeit bekommt?

Nein der Nachweis des Zugangs reicht aus.

Wen die Firma zur innerbetrieblichen Kommunikation nicht fähig ist, braucht das den Kunden nicht zu interessieren.



quote:
Und kann ich den Differenzbetrag einforderrn?

Sofern es KEIN subventioniertes Handy war JA
Falls es subventioniert war, müsste man erst den unsubventionierten Preis des Anbieters ermitteln.




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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heino Boll
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ich habe keine Ahnung ob das Handy subventioniert ist.
Das Handy und die Simkarte werden zwar vom Handyversand verschickt. Allerdings ist für das Handy nur der Handyversand und für die Simkarte nur der Anbieter der Karte verantwortlich. Demzufolge zwei unterschiedliche AGB's.
Ich hoffe damit konnte ich das etwas näher erläutern.

Vielen Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111326 Beiträge, 38572x hilfreich)

Ok präzisieren wir es ein wenig
- Hersteller und Typenbezeichnung des Handy ?
- Mobilfunkbetreiber und Tarif ?
- Preis Handy ?
- Preis Karte ?
(bzw. Gesamtpreis Handy & Karte)




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