Guten Abend
ich habe am 01.07. diesen Jahres einen Kaufvertrag über eine Küche bei einem Möbelhaus unterschrieben. Geplanter Liefertermin ca. KW 40. Ohne Information des Möbelhauses wurde der Liefertermin auf KW 45 verschoben, Grund dafür ist ein hohes Aufkommen von Küchenkäufen in diesem Jahr. Auf Nachfragen zum genauen Liefertermin wurde nie reagiert, und nach nochmaligem Nachfragen letzte Woche erhielt ich die Info, dass die Küchenlieferung für Mitte Dezember 2020 eingeplant worden ist (10 Wochen später als vereinbart). Daraufhin habe ich das Möbelhaus in Lieferverzug gesetzt, mit einer Frist bis Ende KW 47. Dieses Schreiben erfolgte per Mail und per Einschreiben, was auch beides zugestellt worden ist. Zwischenzeitlich sind mir zwei Käufer meiner aktuell noch eingebauten Küche abgesprungen, mir ist somit der Kauferlös verlorengegangen und ich muss nun kostenpflichtig einlagern lassen, da kein privater Käufer zu dieser Jahreszeit ein Küche kauft. Vom Möbelhaus bekomme ich nach wie vor keine Antwort, auch heute erfolgte der zugesagte Rückruf der Verkaufsleitung nicht. Ich werde permanent nur hingehalten. Mittlerweile habe ich nach dem ganzen Hin und Her schon gar kein Interesse mehr an dieser Küche. Besteht für mich aktuell eine Möglichket, um vom genannten Kaufvertrag zurücktreten zu können?
Besten Dank für Ihre Antworten!
Lieferverzug Möbellieferung
6. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 6. November 2020 | 21:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieferverzug Möbellieferung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 6. November 2020 | 23:52
Von
Status: Unbeschreiblich (111109 Beiträge, 38552x hilfreich)
Zitat10 Wochen später als vereinbart :
Welcher Liefertermin wurde denn konkret vereinbart?
ZitatDaraufhin habe ich das Möbelhaus in Lieferverzug gesetzt, mit einer Frist bis Ende KW 47. :
Eine Frist nach Datum die mindesten 14 Tage (besser 21 / 30 Tage) war?
Zitatda kein privater Käufer zu dieser Jahreszeit ein Küche kauft. :
Wusste gar nicht, das Küchen Saisonartikel sind ...
Zitatmir ist somit der Kauferlös verlorengegangen :
Nein, der kommt nur später.
#2
Antwort vom 12. November 2020 | 13:23
Von
Status: Schüler (368 Beiträge, 94x hilfreich)
Zitat...Zwischenzeitlich sind mir zwei Käufer meiner aktuell noch eingebauten Küche abgesprungen, mir ist somit der Kauferlös verlorengegangen und ich muss nun kostenpflichtig einlagern lassen, da kein privater Käufer zu dieser Jahreszeit ein Küche kauft.... :
Sind die Käufer abgesprungen, weil das Möbelhaus, welches die neue Küche verkauft hat, denen mitteilte, dass Du eine schlechte Kundin bist und/oder deine jetzige Küche Schrott ist (oder sonstige Gründe genannt, warum sie gerade deine Küche nicht kaufen sollten)???
Ich wüsste sonst keinen Grund, warum das Möbelhaus für diesen Schaden gerade stehen sollte.
LG
Ally
P.S. eigentlich ist doch vorteilhaft, dass deine alte Küche noch steht; die neue braucht noch eine Weile, bis sie geliefert wird, und Du möchtest doch bestimmt nicht zwischenzeitig auf das Vergnügen des Kochens und Backens verzichen wollen.

Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
248.418
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
15 Antworten