Lieferverzug Möbellieferung

6. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
TheBaix95
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieferverzug Möbellieferung

Guten Abend

ich habe am 01.07. diesen Jahres einen Kaufvertrag über eine Küche bei einem Möbelhaus unterschrieben. Geplanter Liefertermin ca. KW 40. Ohne Information des Möbelhauses wurde der Liefertermin auf KW 45 verschoben, Grund dafür ist ein hohes Aufkommen von Küchenkäufen in diesem Jahr. Auf Nachfragen zum genauen Liefertermin wurde nie reagiert, und nach nochmaligem Nachfragen letzte Woche erhielt ich die Info, dass die Küchenlieferung für Mitte Dezember 2020 eingeplant worden ist (10 Wochen später als vereinbart). Daraufhin habe ich das Möbelhaus in Lieferverzug gesetzt, mit einer Frist bis Ende KW 47. Dieses Schreiben erfolgte per Mail und per Einschreiben, was auch beides zugestellt worden ist. Zwischenzeitlich sind mir zwei Käufer meiner aktuell noch eingebauten Küche abgesprungen, mir ist somit der Kauferlös verlorengegangen und ich muss nun kostenpflichtig einlagern lassen, da kein privater Käufer zu dieser Jahreszeit ein Küche kauft. Vom Möbelhaus bekomme ich nach wie vor keine Antwort, auch heute erfolgte der zugesagte Rückruf der Verkaufsleitung nicht. Ich werde permanent nur hingehalten. Mittlerweile habe ich nach dem ganzen Hin und Her schon gar kein Interesse mehr an dieser Küche. Besteht für mich aktuell eine Möglichket, um vom genannten Kaufvertrag zurücktreten zu können?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111109 Beiträge, 38552x hilfreich)

Zitat (von TheBaix95):
10 Wochen später als vereinbart

Welcher Liefertermin wurde denn konkret vereinbart?




Zitat (von TheBaix95):
Daraufhin habe ich das Möbelhaus in Lieferverzug gesetzt, mit einer Frist bis Ende KW 47.

Eine Frist nach Datum die mindesten 14 Tage (besser 21 / 30 Tage) war?



Zitat (von TheBaix95):
da kein privater Käufer zu dieser Jahreszeit ein Küche kauft.

Wusste gar nicht, das Küchen Saisonartikel sind ...



Zitat (von TheBaix95):
mir ist somit der Kauferlös verlorengegangen

Nein, der kommt nur später.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 94x hilfreich)

Zitat (von TheBaix95):
...Zwischenzeitlich sind mir zwei Käufer meiner aktuell noch eingebauten Küche abgesprungen, mir ist somit der Kauferlös verlorengegangen und ich muss nun kostenpflichtig einlagern lassen, da kein privater Käufer zu dieser Jahreszeit ein Küche kauft....


Sind die Käufer abgesprungen, weil das Möbelhaus, welches die neue Küche verkauft hat, denen mitteilte, dass Du eine schlechte Kundin bist und/oder deine jetzige Küche Schrott ist (oder sonstige Gründe genannt, warum sie gerade deine Küche nicht kaufen sollten)???

Ich wüsste sonst keinen Grund, warum das Möbelhaus für diesen Schaden gerade stehen sollte.

LG

Ally

P.S. eigentlich ist doch vorteilhaft, dass deine alte Küche noch steht; die neue braucht noch eine Weile, bis sie geliefert wird, und Du möchtest doch bestimmt nicht zwischenzeitig auf das Vergnügen des Kochens und Backens verzichen wollen. :)

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