Lieferverzug?

27. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 152x hilfreich)
Lieferverzug?

Hallo,

stehe momentan etwas auf dem Schlauch (liegt wohl an der Hitze) und brauche dringend Hilfe.

Also:
Bei einem Versandhaus (mit dem blauen Q :) wurde ein Artikel Anfang März telefonisch bestellt. Laut Beschreibung im Internet erfolgt die Lieferung "in 1 Woche".

Nachfrage nach einer Woche: Lieferung verzögert sich etwas.

Mitte März kam dann eine Karte, in der steht:
Hier der neue Liefertermin für die fragliche Ware; er berücksichtigt auch den Transportweg zu unserem Auslieferungsdienst:...
Angegeben wird eine Lieferung zwischen xxx und 13.04.

Am 13.04. erneute Nachfrage: Lieferung bis zum 27.04.

Nachdem heute wieder nichts kam, nochmals angerufen - jetzt wird gesagt, die Lieferung erfolgt bis zum 01.06!!

1) Gilt die einzige schriftliche Lieferangabe (Karte) als Terminzusage?

2) In den AGBs des Versandhauses findet sich nichts bezgl. "vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung". Wenn also das Versandhaus selbst nicht rechtzeitig beliefert wird, ist dass vom Kunden zu akzeptieren?

3) In welchen §§ steht, wann ein (Liefer-)Verzug vorliegt? Muss ich dem Versandhaus noch eine Frist einräumen?

4) Und welche Rechte habe ich?

Interessanterweise wird der Artikel - obwohl bekannt ist, dass die Lieferung erst in x Wochen erfolgen kann - imernoch mit 1 Woche Lieferzeit angeboten. Selbst bei einer fingierten Bestellung wurde die Lieferzeit von 1 Woche bestätigt. Ist das nicht schon Betrug (arglistige Täuschung)?

Ich brauche den Artikel wirklich dringend - aber woanders zahlt man für einen vergleichbaren Artikel min. doppelt soviel (unter 250 Euro nicht zu finden).

Danke und Gruss
MichiM

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-- Editiert von michim am 27.04.2007 15:17:33

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 650x hilfreich)



Grundsätzlich sterht in den AGBs der Versandhäuser folgendes dazu:

Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, wenn wir selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Sie umgehend unterrichten und eine eventuelle Vorauszahlung wird unverzüglich erstattet.
Soweit nicht anders vereinbart oder am Artikel anders angegeben ist, liefern wir - Bestand vorausgesetzt - innerhalb einer Woche nach Erhalt Ihrer Bestellung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 152x hilfreich)

Hallo,

also einen Hinweis bezgl. der Selbstbelieferung finde ich weder in den AGBs, noch in den Lieferinformationen von Quelle.

Uns wurde aber nun zum 2.ten mal ein Liefertermin schriftlich genannt:
...
Mittlerweile werden die Rückstände in der Fertigung aufgearbeitet.
Und unsere eigenen Leute sind zur Kontrolle vor Ort.

Es wird alles getan, den neuen Liefertermin einzuhalten:
10.07.2007


Da ja anscheinend keine schriftliche Info ohne Nachfrage kommt, habe ich gerade da angerufen - laut System erfolgt die Lieferung jetzt bis zum 03.08.2007!

Bestellung ist bei denen am 23.2.07 bearbeitet worden. Da muss man doch etwas machen können (ausser vom Vertrag zurücktreten).

Gruss
MichiM

0x Hilfreiche Antwort

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