Lieferverzug bei verbindlichen Liefertemin 2022

10. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
No123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieferverzug bei verbindlichen Liefertemin 2022

Hallo,
im November 2022 habe ich ein neues Elektro-Auto für meine Tochter gekauft. Laut Vertrag "Lieferung in 2022 wird garantiert"
das Auto wurde erst am 20.01.23 zugelassen. Die Prämie für das Jahr 2022 betrug 6000 Euro. Weil das Auto erst im Januar 2023 zugelassen wurde, bekomme ich nur 4500 € .
Meine Fragen sind:
1- habe ich das Recht, die 1500 € vom Autohaus zu bekommen?
1- bekomme ich Entschädigung für die Verzögerung?
Danke

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von No123):
habe ich das Recht, die 1500 € vom Autohaus zu bekommen?

Ich sehe keinen Grund.



Zitat (von No123):
bekomme ich Entschädigung für die Verzögerung?

Was kann das Autohaus dafür, dass das Auto erst am 20.01.23 zugelassen wurde?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1490x hilfreich)

Wann wurde das Auto denn konkret geliefert?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
No123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wann wurde das Auto denn konkret geliefert?

mir wurde am 20.01.23 mitgeteilt , dass da Auto eingetroffen ist. Am 23.01.23 wurde das Auto zugelassen und um 30.01.23 wurde das Auto abgeholt.
Im Vertrag stand folgendes:" "Lieferung in 2022 wird garantiert".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Verbindlicher spätester Liefertermin wäre also der 31.12.22 gewesen. Dann hättest Du den Wagen auch nicht mehr zugelassen bekommen.

Ansonsten: Eine Lieferung statt am 31.12. zum 20.1. sehe ich noch als fristgemäß an. Du hättest den Händler auch am 1.1. gerichtsfest mahnen und ihm eine Frist von 14 Tagen setzen können. Zugelassen worden wäre das Auto trotzdem erst in 2023.

=> Daher keine Ansprüche.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was kann das Autohaus dafür, dass das Auto erst am 20.01.23 zugelassen wurde?
Spielt doch gar keine Rolle. Für den Käufer war dies ein starkes Kaufargument und der Verkäufer hat die Lieferung zugesagt.
Gepokert und verloren.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Gepokert und verloren.
Ach? Was denn genau? Siehe meine Ausführungen oben. Auch die Lieferung am 31.12.2022 um 23:59 h wäre noch rechtens ... und dann? Wäre das Auto auch erst in 2023 angemeldet worden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
... und dann?
Dann wäre der Vertrag erfüllt worden. Wurde er aber nicht trotz Garantie.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Spielt doch gar keine Rolle.

Doch, "Schuld" spielt beim Schadenersatz mitunter eine große Rolle ...



Zitat (von -Laie-):
Für den Käufer war dies ein starkes Kaufargument und der Verkäufer hat die Lieferung zugesagt.

Richtig.

Jetzt hat sich die Lieferung verzögert und die Frage ist welcher Schaden ist entstanden.
Die Prämie ist es nicht, hat bostonxl ja schon ausgeführt
Bleibt noch eine Entschädigung für die Verzögerung der Nutzung, da müsste der Käufer dann darlegen was konkret ihm an Schaden entstanden ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bleibt noch eine Entschädigung für die Verzögerung der Nutzung, da müsste der Käufer dann darlegen was konkret ihm an Schaden entstanden ist.
Wenn der Käufer den Verkäufer nachweislich gemahnt hat. Und selbst dann wäre eine Frist von 14 Tagen angemessen, nach derer man vielleicht über Schadenersatz nachdenken könnte. 1.1. + 14 Tage = 15.1. ... Lieferung am 20.1., also für ganze fünf (5) Tage.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
No123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht doch um die Prämie. Im Jahr 2022 war die Prämie 6000 Euro und dieses Jahr beträgt die Prämie 4500 Euro

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von No123):
Es geht doch um die Prämie. Im Jahr 2022 war die Prämie 6000 Euro und dieses Jahr beträgt die Prämie 4500 Euro
Liest Du eigentlich die Antworten?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, "Schuld" spielt beim Schadenersatz mitunter eine große Rolle ...
Ja, aber es geht um den Thread hier und nicht um "mitunter".

Zitat (von bostonxl):
Liest Du eigentlich die Antworten?
Da wir den genauen Vertrag nicht kennen ist alles andere nur Spekulation. Einige Händler haben explizit mit einer garantierten Lieferung und Zulassung in 2022 geworben um die höhere Prämie zu erhalten. Wenn wir hier evtl. solch einen Fall haben, dann sehe ich durchaus die verringerte Prämie als Schaden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Einige Händler haben explizit mit einer garantierten Lieferung und Zulassung in 2022 geworben um die höhere Prämie zu erhalten.
Der TE schreibt zweimal den Vertragsinhalt:
Zitat (von No123):
"Lieferung in 2022 wird garantiert"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Und dennoch wissen wir nicht womit der Händler geworben hat.

Zitat (von bostonxl):
Der TE schreibt zweimal den Vertragsinhalt:
Bist du wirklich der Meinung, das sei der komplette Vertragsinhalt?

Jetzt kommt das übliche Totschlagargument: Warum wurde wohl eine Lieferung in 2022 garantiert? Ich tue es nur ungern, aber dem §242 kommt hier, meiner Meinung nach, eine große Bedeutung zu. Du weißt was ich sagen möchte.........

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Mal wieder das übliche Rätselraten ...

@TE: Was konkret steht zum Lieferdatum und zu einer evtl. garantierten Zulassung im Vertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
........und zu einer evtl. garantierten Zulassung im Vertrag?
Und selbst wenn es nicht explizit im Vertrag steht...........§242.......

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Und selbst wenn es nicht explizit im Vertrag steht...........§242.......
Und? Was hast das damit zu tun? Nichts ...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Aber selbstverständlich. Es ist doch ganz klar, dass Käufer, denen eine Lieferung in 2022 garantiert wurde, darauf bauen durften auch die in 2022 geltende höhere Prämie zu erhalten. Ganz bewusst haben sehr viele Händler mit einer garantierte Lieferung in 2022 geworben um dem Käufer den Erhalt der hohen Prämie zu suggerieren. Gemäß Treu und Glauben, dass eine Lieferung in 2022 mit einem Erhalt der Prämie 2022 gleichzusetzen wäre haben dann viele auch noch schnell einen Kaufvertrag unterschrieben. So auch hier der Fragesteller.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ganz bewusst haben sehr viele Händler mit einer garantierte Lieferung in 2022 geworben um dem Käufer den Erhalt der hohen Prämie zu suggerieren.
Nö. Die entsprechenden Händler haben geworben mit "Zulassung in 2022".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.752 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen