Lieferverzug - keine bzw. falsche Informationen

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)
Lieferverzug - keine bzw. falsche Informationen

Guten Tag liebe Helfer,

folgender Fall hat sich zugetragen:

Eine Couch wird im Ladengeschäft eines Möbelhändlers am 19.12 gekauft, die Ware ist verfügbar.
Auf der dazu gehörigen Onlineseite steht eine Lieferfrist von 1-5 Tagen für lagernde Waren,
der Herr in der Filiale gibt 5-6 Werktage an, da ja noch die Feiertage und der Jahreswechsel bevorstehen.

Gestern wurde der Weg zur Filiale gesucht, da noch immer keine Informationen verfügbar sind. Verkäufer teilt Käufer mit, dass die Daten am 28.12 der Spedition übergeben wurden wären und er noch einmal eine E-Mail an die Dispo weiterschickt.

Käufer telefoniert heute mit der (bekannten) Spedition, die Spedition hat keine Daten zum Käufer im System, dementsprechend auch keinen Auftrag.

Käufer ruft erneut bei der Filiale an, erhält dieses mal eine Auftragsnummer. Welch Wunder, auch diese Auftragsnummer ist im System der Spedition nicht zu finden. Laut Verkäufer wurde die Ware jedoch am 4.1 an die Spedition übergeben.

Welche Möglichkeiten hat der Käufer?
Ware lag bei 599€ und der Versand der Ware (frei Bordsteinkante) hat weitere 50€ gekostet.

EIne Mahnung bzgl. des Verzuges ist ja wohl die erste Wahl. Käufer möchte die Ware definitiv haben und das so schnell wie möglich, mittlerweile ist die Ware aber auch nicht mehr verfügbar (online, dann auch in der Filiale, da nur Showroom).

Ist das bereits Täuschung / Betrug oder wie auch immer?

Käufer möchte die Ware unbedingt erhalten, da dies schon eine lange Suche nach der richtigen Couch war und die Verfügbarkeit eine große Rolle spielt (andere ähnliche Couches haben meist eine Lieferzeit von 6-8 Wochen), da das neue Wohnzimmer momentan ohne Couch darsteht.

Vielen Dank fürs lesen!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Fussi86):
Ist das bereits Täuschung / Betrug oder wie auch immer?

Betrug: Sehe ich hier nicht
Täuschung: Kommt darauf an. Ist die Auftragsnummer der Spedition echt, dann hat die Spedition wohl ein Problem. Wurde die Ware noch gar nicht an die Spedition übergeben, dann wurde der Kunde getäuscht. Das glaube ich aber eher nicht.
Wie auch immer: Ganz klar, ja, das ist sehr ärgerlich. Du solltest mit dem Möbellieferanten abklären woher die Auftragsnummer kommt und diesem mitteilen, dass bei der Spedition diese Nummer unbekannt ist. Anschließend nachweisbar eine Frist zur Lieferung setzen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Fussi86):
Ist das bereits Täuschung / Betrug oder wie auch immer?

Betrug: Sehe ich hier nicht
Täuschung: Kommt darauf an. Ist die Auftragsnummer der Spedition echt, dann hat die Spedition wohl ein Problem. Wurde die Ware noch gar nicht an die Spedition übergeben, dann wurde der Kunde getäuscht. Das glaube ich aber eher nicht.
Wie auch immer: Ganz klar, ja, das ist sehr ärgerlich. Du solltest mit dem Möbellieferanten abklären woher die Auftragsnummer kommt und diesem mitteilen, dass bei der Spedition diese Nummer unbekannt ist. Anschließend nachweisbar eine Frist zur Lieferung setzen.


Habe dem Verkäufer bereits mitgeteilt, dass diese Nummer nicht im System vorhanden ist.
Hat er nicht verstanden...

Wieviel Zeit muss ich ihnen maximal zur Erfüllung geben?

Weitere Frage wäre, kann der Verkäufer einseitig vom Kaufvertrag zurücktreten?

-- Editiert von Fussi86 am 09.01.2018 15:12

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Da anscheinend kein Liefertermin festgelegt wurde musst du dem VK eine angemessene Zeit zur Lieferung einräumen. 14 Tage sind in aller Regel ausreichend.
Der VK kann nur unter ganz bestimmten Umständen vom Verkauf zurücktreten, z.B. wenn eine Unmöglichkeit der Lieferung eintreten würde oder solch ein Rücktrittsrecht für beide Parteien vereinbart worden wäre, aber dann könnten andere Dinge wie z.B. Schadenersatz ins Spiel kommen. In der Praxis wird er nicht zurücktreten können.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119426 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Fussi86):
Ist das bereits Täuschung / Betrug oder wie auch immer?

Nö, das ist "Pech gehabt".



Zitat (von -Laie-):
Da anscheinend kein Liefertermin festgelegt wurde musst du dem VK eine angemessene Zeit zur Lieferung einräumen. 14 Tage sind in aller Regel ausreichend.

Korrekt. Frist nach Datum setzen, mit Zustellnachweis versenden.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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