Lieferverzug welche Frist setzen oder Rücktritt?

20. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tinber
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Lieferverzug welche Frist setzen oder Rücktritt?

Hall erstmal!
Wir haben folgendes Problem, wir haben am 11.02.2015 bei einem VW Händler einen gebrauchten T5 gekauft.
Als Liefertermin wurde uns der 21.03.2015 schriftlich mitgeteilt, allerdings unverbindlich, weil das halt so ist, aber wäre kein Problem. Dies wurde uns mehrfach bestätigt.
Der Wagen sollt noch aufbereitet werden, technisch überholt werden, TÜV und AU neu gemacht werden.
Bei der technischen Kontrolle viel ein defekt an der AGR (Abgasrückführung) auf und damit gibt es keine AU.
Wir hatten nach Vertragsabschluss 10 Tage Zeit um von dem Vertrag zurückzutreten. Der Umfang und die eventuelle Dauer der Reparatur wurde uns jetzt erst am 20.3.2015 mitgeteilt.

Laut Händler kann das Ersatzteil nicht geliefert werden und soll spätestens am 06.07.2015 geliefert werden.
Somit ist der angestrebte Liefertermin nicht haltbar und die Auslieferung verschiebt sich auf unbestimmte Zeit.
Im Vertrag (Kleingedrucktem) steht das der Lieferverzug erst nach 10 Tagen nach Liefertermin eintritt.

Jetzt zur Frage, da am 21.03.2015 der Wagen nicht ausgeliefert werden kann und wir erst 3 Tage vor dem Liefertermin über den Umfang und auch die eventuelle Dauer der Reparatur informiert wurden, gibt es da noch eine Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen und welche Fristsetzung ist als angemessen zu betrachten um dem Händler die Möglichkeit zum Nachliefern zu geben?

Wir wollen halt nicht eventuell Monate lang auf die Nachlieferung warten, da der Wagen für den nächsten Urlaub mit geplant war und jetzt so langsam auch die Zeit für günstigere gebrauchte T5 abläuft.

Ich hoffe Ihr könnt uns mit ein paar Infos helfen.

ps. Der Verkäufer gab uns zu verstehen das der Händler sich da eher unflexibel verhält.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Dann würde ich den Händler gerichtsfest in Verzug setzen (Einschreiben, Frist (mindestens 14 Tage) nach Datum) und für den fruchtlosen Ablauf Rücktritt und Schadenersatz ankündigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tinber
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, wir haben jetzt dem Händler eine 14-Tage Frist per Einschreiben geschickt mit der Androhung des Rücktrittes und Schadenersatzforderungen. Mal schauen wie es sich jetzt weiter entwickelt. Sowie es etwas neues gibt schreibe ich es mal.
Bye

1x Hilfreiche Antwort

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