"Lieferzeit 2-5 Werktage"

2. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Grinsekatze247
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
"Lieferzeit 2-5 Werktage"

Das stand beim Artikel, ehe er in den Warenkorb gelegt wurde. Im Warenkorb und nach dem Kauf gab es keine Angabe mehr.
Ist die Angabe von 2-5 Werktagen trotzdem verbindlich? Kann ich mich beschweren, wenn nach 5 Werktagen immer noch nix da ist?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Grinsekatze247):
Ist die Angabe von 2-5 Werktagen trotzdem verbindlich?

In der Realität derzeit nicht - die Zusteller haben momentan Verzögerungen von 2-5 Tagen in der Zustellung.



Zitat (von Grinsekatze247):
Kann ich mich beschweren, wenn nach 5 Werktagen immer noch nix da ist?

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ist die Angabe von 2-5 Werktagen trotzdem verbindlich?
Die Formulierung zeigt doch schon, dass es nur eine Schätzung ist.

Und was meinst du mit "verbindlich"? Was möchtest du am 6. Tag?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Die Formulierung zeigt doch schon, dass es nur eine Schätzung ist.


Die Angabe eines Liefertermins "2-5 Werktage" ist sicherlich keine Schätzung, sondern ein Zeitraum. Wenn insoweit dieser tatsächlich Vertragsbestandteil geworden ist und nicht lediglich aus voraussichtlicher Liefertermin genannt worden ist, befindet der Lieferant sich ab dem sechsten Werktag nach der Bestellung in Verzug.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Angabe eines Liefertermins "2-5 Werktage" ist sicherlich keine Schätzung, sondern ein Zeitraum.
Sicher ist es eine Schätzung, da wette ich drauf. Der TS soll doch mal einen Link geben.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Sicher ist es eine Schätzung


Da verstehst Du etwas falsch.

Ein unverbindlicher Liefertermin wäre beispielsweise "voraussichtlich in 2-5 Werktagen". "2-5 Werktage" ist keine Schätzung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Da verstehst Du etwas falsch.

Ein unverbindlicher Liefertermin wäre beispielsweise "voraussichtlich in 2-5 Werktagen". "2-5 Werktage" ist keine Schätzung.


Ich sehe es grundsätzlich so wie du. Da gab es, ich meine mich zu erinnern, vor einigen Jahren ein Urteil (BGH?) zu. Da ging es um ebendiese Angaben eines großen dt. Elektronikhändlers.

Ich würde mich aber trotzdem unter den gerade gegebenen Ausnahmebedingungen nicht all zu sehr darauf verlassen, dass bereits Verzug eingetreten ist, oder ob dem Händler hier eine Nachfrist gewährt werden müsste. Der Welpenschutz im B2C ist groß, aber nicht unendlich.

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