Das stand beim Artikel, ehe er in den Warenkorb gelegt wurde. Im Warenkorb und nach dem Kauf gab es keine Angabe mehr.
Ist die Angabe von 2-5 Werktagen trotzdem verbindlich? Kann ich mich beschweren, wenn nach 5 Werktagen immer noch nix da ist?
"Lieferzeit 2-5 Werktage"
2. Mai 2020
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Frage vom 2. Mai 2020 | 18:47
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
"Lieferzeit 2-5 Werktage"
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 2. Mai 2020 | 19:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119324 Beiträge, 39710x hilfreich)
ZitatIst die Angabe von 2-5 Werktagen trotzdem verbindlich? :
In der Realität derzeit nicht - die Zusteller haben momentan Verzögerungen von 2-5 Tagen in der Zustellung.
ZitatKann ich mich beschweren, wenn nach 5 Werktagen immer noch nix da ist? :
Ja.
#2
Antwort vom 3. Mai 2020 | 09:49
Von
Status: Philosoph (13685 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
Die Formulierung zeigt doch schon, dass es nur eine Schätzung ist.Zitat:Ist die Angabe von 2-5 Werktagen trotzdem verbindlich?
Und was meinst du mit "verbindlich"? Was möchtest du am 6. Tag?
Stefan
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#3
Antwort vom 3. Mai 2020 | 10:32
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
ZitatDie Formulierung zeigt doch schon, dass es nur eine Schätzung ist. :
Die Angabe eines Liefertermins "2-5 Werktage" ist sicherlich keine Schätzung, sondern ein Zeitraum. Wenn insoweit dieser tatsächlich Vertragsbestandteil geworden ist und nicht lediglich aus voraussichtlicher Liefertermin genannt worden ist, befindet der Lieferant sich ab dem sechsten Werktag nach der Bestellung in Verzug.
#4
Antwort vom 3. Mai 2020 | 13:16
Von
Status: Philosoph (13685 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
Sicher ist es eine Schätzung, da wette ich drauf. Der TS soll doch mal einen Link geben.Zitat:Die Angabe eines Liefertermins "2-5 Werktage" ist sicherlich keine Schätzung, sondern ein Zeitraum.
Stefan
#5
Antwort vom 3. Mai 2020 | 13:23
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
ZitatSicher ist es eine Schätzung :
Da verstehst Du etwas falsch.
Ein unverbindlicher Liefertermin wäre beispielsweise "voraussichtlich in 2-5 Werktagen". "2-5 Werktage" ist keine Schätzung.
#6
Antwort vom 6. Mai 2020 | 17:50
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatDa verstehst Du etwas falsch. :
Ein unverbindlicher Liefertermin wäre beispielsweise "voraussichtlich in 2-5 Werktagen". "2-5 Werktage" ist keine Schätzung.
Ich sehe es grundsätzlich so wie du. Da gab es, ich meine mich zu erinnern, vor einigen Jahren ein Urteil (BGH?) zu. Da ging es um ebendiese Angaben eines großen dt. Elektronikhändlers.
Ich würde mich aber trotzdem unter den gerade gegebenen Ausnahmebedingungen nicht all zu sehr darauf verlassen, dass bereits Verzug eingetreten ist, oder ob dem Händler hier eine Nachfrist gewährt werden müsste. Der Welpenschutz im B2C ist groß, aber nicht unendlich.
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