Lieferzeit verkürzt - Abnahmepflicht?

3. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Lieferzeit verkürzt - Abnahmepflicht?

Hallo zusammen,

angenommen jemand benötigt neue Möbel und findet bei einem Möbelhaus im Onlineshop Möbel, deren Lieferzeit mit 6-10 Wochen angegeben werden.
Weil der Besteller in 6 Wochen umzieht und die Möbel frühstens dann erst benötigt, bestellt er die Möbel. Er erteilt eine Abbuchungserlaubnis und das Möbelhaus bucht den Kaufpreis umgehend ein. Das ist für den Käufer auch kein Problem.
Nun meldet sich das Möbelhaus aber bereits nach einer Woche und möchte die Möbel in der Folgewoche ausliefern. Das ist für den Käufer ein Problem.

Kann der Käufer auf eine Lieferung in 6 Wochen bestehen oder muss er sie sofort entgegennehmen?

Gruß
Carl

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Die Angabe "6-10 Wochen" ist verkehrsüblicherweise als "im Regelfall dauert es 6-10 Wochen" auszulegen und nicht als "es dauert garantiert mindestens 6 Wochen, vorher liefern wir auf keinen Fall".
Da hätte man sich entsprechend vertraglich absichern müssen, wenn man verkehrsunüblicherweise eine schnelle(re) Lieferung nicht gebrauchen kann.

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#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Sehe ich jetzt nicht so eindeutig. Das ist eine vertragliche Vereinbarung über einen Liefertermin. Wenn das verbindlich festgelegt wurde, dann kann der Verkäufer nicht einseitig davon abweichen. Selbst bei einem unverbindlichen Liefertermin muss der Käufer nicht mit einer so erheblichen Abweichung rechnen.

Der Fall des TE ist jetzt auch nicht ungewöhnlich. Längere Lieferzeit sind beim Möbeln üblich und dass man daher so bestellt, dass bspw. nach einem Umzug die Ware unter Berücksichtigung der Lieferzeit um den Umzugstermin herum geliefert wird, ist absolut nachvollziehbar.

Ich sehe hier durchaus Probleme für das Möbelhaus, einen Annahmeverzug zu geltend zu machen. Etwas anderes ist ohnehin nicht mehr drin, nachdem die Ware schon bezahlt ist.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Dem stimme ich zu. Wenn eine voraussichtliche Lieferzeit von 6 - 10 Wochen angegeben war, dann sehe ich nicht, warum ein Annahmeverzug entstehen sollte wenn der Käufer dann einen Liefertermin nach Umzug nennt, der nicht nach den angebenen 6 Wochen liegt.

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#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Längere Lieferzeit sind beim Möbeln üblich und dass man daher so bestellt, dass bspw. nach einem Umzug die Ware unter Berücksichtigung der Lieferzeit um den Umzugstermin herum geliefert wird, ist absolut nachvollziehbar.


Für mich ein geheimer Vorbehalt. Ich persönlich freue mich immer, wenn ein bestelltes Möbelstück am nächsten Tag da ist, auch wenn es vorher "4-6 Wochen" heißt.
Daß man Möbel für eine neue Wohnung bestellt, ist IMO nicht so alltäglich, daß die Pflicht des K, sowas explizit mit dem VK zu vereinbaren, völlig von der Hand zu weisen ist.

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