Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall würde mich interessieren: Jemand kauft online einen Holzsichtschutzzaun. Der (namenhafte) Verkäufer wirbt mit dem Verkauf von Markenprodukten, die er als Restposten preiswert beziehen kann. Die Lieferung erfolgt per Spedition. Nach dem Entfernen der Verpackung werden diverse Beschädigungen erkannt:
- Verbogene Bretter
- Gebrochene Bretter
- Schraubenbild ungleichmäßig und teilweise unzureichend (neben den Brettern, ungleichmäßige Höhe und Abstände etc.)
- Großteil der Schrauben verrostet
Der Zustand der Ware wird bei dem Verkäufer mit Bilddokumentation per Mail reklamiert. Es erfolgt das Angebot vom Verkäufer, ganze Elemente als Ersatz zuzusenden und der Käufer sich hiervon die Bretter abschrauben und gegen die defekten Bretter ersetzen kann. Bereits verrostete Schrauben könnten mit Holzlasur gegen weiteren Verfall geschützt werden. Bei telefonischer Rücksprache würde folgender Sachverhalt erklärt werden: Der Anbierter ist bekannt dafür, dass er mehrere Arten von Schrauben (Veredelte ohne Mögl. von Rost; Teilw. veredelte mit farbigem Belag; unveredelte die entspr. Rost ansetzen) eingesetzt werden. Bzgl. der Position der Schrauben und auch der allgemeinen Qualität wird erwidert, dass man für den aufgerufenen Preis nichts anderes erwarten könne und auch hierzu keine weiteren Diskussionen geführt werden. Eine Rücksendung kann, entsprechend der geltenden Gesetze, zu Lasten und Risiken des Käufers erfolgen (entsprechender Rücktritt vom Kauf). Nach Beendigung des Telefonats wird das vorhergehende Angebot (neue Elemente) zurückgezogen mit Verweis auf das Telefonat, in dem angeblich der Rücktritt vom Angebot besprochen und bestätigt wurden.
Hierzu die Frage:
- Kommt die Lieferung von neuen Elementen und dem eigenhändigen Austausch von Brettern einer Nacherfüllung gleich?
- Kann man bei einem Holzsichtschutzzaun die Position der Schrauben (ungleichmäßige Verarbeitung) als Mangel anzeigen?
- Stellen verrostete Schrauben, die in einem Aussenelement verbaut sind, einen Mangel dar? Die Berührung mit Umwelteinflüssen sollte doch vorausgesetzt sein?
-- Editiert von henkro69 am 25.10.2019 23:23
Liegt ein Mangel vor?
25. Oktober 2019
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Frage vom 25. Oktober 2019 | 23:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Liegt ein Mangel vor?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2019 | 11:04
Von
Status: Unbeschreiblich (31951 Beiträge, 5626x hilfreich)
Was steht denn im Kaufvertrag und den weiteren vertraglichen Bedingungen des Verkäufers?
#2
Antwort vom 26. Oktober 2019 | 17:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsätzlich steht da nur, dass die allgemeinen Gesetzen gelten.
Welchen speziellen Bereich meinen Sie?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Oktober 2019 | 12:46
Von
Status: Unbeschreiblich (31951 Beiträge, 5626x hilfreich)
Die allgemeinen Gesetze gelten?---Echt, das steht dort so im Kaufvertrag?
Oder, da es ein online-Händler ist, kannst du im online-Angebot die AGB für dieses Produkt lesen? ?
Dann sage ich mal:
Das hat er am Telefon gesagt. Und DAS steht auch irgendwo ?ZitatEine Rücksendung kann, entsprechend der geltenden Gesetze, zu Lasten und Risiken des Käufers erfolgen (entsprechender Rücktritt vom Kauf). :
Warum also trittst du nicht vom Kaufvertrag zurück?
Steht im Angebot irgendwas von B-Ware oder ein Hinweis auf Markenprodukt, Q-Klasse 2 o.s.ä.? Denn Restposten müssen nicht mangelhaft sein.ZitatDer (namenhafte) Verkäufer wirbt mit dem Verkauf von Markenprodukten, die er als Restposten preiswert beziehen kann. :
unter Umständen Ja.ZitatKommt die Lieferung von neuen Elementen und dem eigenhändigen Austausch von Brettern einer Nacherfüllung gleich? :
Ja, kann man.ZitatKann man bei einem Holzsichtschutzzaun die Position der Schrauben (ungleichmäßige Verarbeitung) als Mangel anzeigen? :
unter Umständen Ja.ZitatStellen verrostete Schrauben, die in einem Aussenelement verbaut sind, einen Mangel dar? :
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