Liegt ein Mangel vor?

25. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
henkro69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Liegt ein Mangel vor?

Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall würde mich interessieren: Jemand kauft online einen Holzsichtschutzzaun. Der (namenhafte) Verkäufer wirbt mit dem Verkauf von Markenprodukten, die er als Restposten preiswert beziehen kann. Die Lieferung erfolgt per Spedition. Nach dem Entfernen der Verpackung werden diverse Beschädigungen erkannt:
- Verbogene Bretter
- Gebrochene Bretter
- Schraubenbild ungleichmäßig und teilweise unzureichend (neben den Brettern, ungleichmäßige Höhe und Abstände etc.)
- Großteil der Schrauben verrostet
Der Zustand der Ware wird bei dem Verkäufer mit Bilddokumentation per Mail reklamiert. Es erfolgt das Angebot vom Verkäufer, ganze Elemente als Ersatz zuzusenden und der Käufer sich hiervon die Bretter abschrauben und gegen die defekten Bretter ersetzen kann. Bereits verrostete Schrauben könnten mit Holzlasur gegen weiteren Verfall geschützt werden. Bei telefonischer Rücksprache würde folgender Sachverhalt erklärt werden: Der Anbierter ist bekannt dafür, dass er mehrere Arten von Schrauben (Veredelte ohne Mögl. von Rost; Teilw. veredelte mit farbigem Belag; unveredelte die entspr. Rost ansetzen) eingesetzt werden. Bzgl. der Position der Schrauben und auch der allgemeinen Qualität wird erwidert, dass man für den aufgerufenen Preis nichts anderes erwarten könne und auch hierzu keine weiteren Diskussionen geführt werden. Eine Rücksendung kann, entsprechend der geltenden Gesetze, zu Lasten und Risiken des Käufers erfolgen (entsprechender Rücktritt vom Kauf). Nach Beendigung des Telefonats wird das vorhergehende Angebot (neue Elemente) zurückgezogen mit Verweis auf das Telefonat, in dem angeblich der Rücktritt vom Angebot besprochen und bestätigt wurden.
Hierzu die Frage:
- Kommt die Lieferung von neuen Elementen und dem eigenhändigen Austausch von Brettern einer Nacherfüllung gleich?
- Kann man bei einem Holzsichtschutzzaun die Position der Schrauben (ungleichmäßige Verarbeitung) als Mangel anzeigen?
- Stellen verrostete Schrauben, die in einem Aussenelement verbaut sind, einen Mangel dar? Die Berührung mit Umwelteinflüssen sollte doch vorausgesetzt sein?

-- Editiert von henkro69 am 25.10.2019 23:23

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Was steht denn im Kaufvertrag und den weiteren vertraglichen Bedingungen des Verkäufers?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
henkro69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Grundsätzlich steht da nur, dass die allgemeinen Gesetzen gelten.
Welchen speziellen Bereich meinen Sie?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Die allgemeinen Gesetze gelten?---Echt, das steht dort so im Kaufvertrag? :???:
Oder, da es ein online-Händler ist, kannst du im online-Angebot die AGB für dieses Produkt lesen? ?

Dann sage ich mal:

Zitat (von henkro69):
Eine Rücksendung kann, entsprechend der geltenden Gesetze, zu Lasten und Risiken des Käufers erfolgen (entsprechender Rücktritt vom Kauf).
Das hat er am Telefon gesagt. Und DAS steht auch irgendwo ?
Warum also trittst du nicht vom Kaufvertrag zurück?
Zitat (von henkro69):
Der (namenhafte) Verkäufer wirbt mit dem Verkauf von Markenprodukten, die er als Restposten preiswert beziehen kann.
Steht im Angebot irgendwas von B-Ware oder ein Hinweis auf Markenprodukt, Q-Klasse 2 o.s.ä.? Denn Restposten müssen nicht mangelhaft sein.
Zitat (von henkro69):
Kommt die Lieferung von neuen Elementen und dem eigenhändigen Austausch von Brettern einer Nacherfüllung gleich?
unter Umständen Ja.
Zitat (von henkro69):
Kann man bei einem Holzsichtschutzzaun die Position der Schrauben (ungleichmäßige Verarbeitung) als Mangel anzeigen?
Ja, kann man.
Zitat (von henkro69):
Stellen verrostete Schrauben, die in einem Aussenelement verbaut sind, einen Mangel dar?
unter Umständen Ja.

0x Hilfreiche Antwort

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