Mal angenommen Käufer A kauft im Onlineshop von Verkäufer B Produkte, welche zwischen den 28.12.2019 und 31.12.2019 verkauft werden dürfen. Im Bestellvorgang kann Käufer A zwischen zwei Abholstationen (zwei verschiedene Städte) wählen an der er seine Produkte abholen kann, einmal zwischen Stadt 1 und einmal Stadt 2. Käufer A hat im Bestellvorgang Stadt 1 ausgewählt und den Kauf getätigt und das Geld an Verkäufer B erfolgreich überwiesen. Zwei Monate später schaut Käufer A im Onlineshop nach, ob es neue Produkte gibt.
Plötzlich steht ein Hinweis im Onlineshop, dass Stadt 1 dieses Jahr wegfällt, weil etwas dazwischen gekommen ist, weshalb also nur Stadt 2 verfügbar ist. Käufer A ruft Verkäufer B an, spricht ihn auf das Wegfallen der einen Stadt an und bittet um Rückerstattung des bezahlten Betrags. Käufer A sagt Verkäufer B, dass er keine Zeit hat, nach Stadt 2 zu fahren, um die Produkte im Dezember abzuholen. Verkäufer B weigert sich und sagt zum Käufer A, dass er das Geld nicht zurückerstatten wird, er soll gucken, wie er am besten nach Stadt 2 fährt, die sei nur 30 KM entfernt (was auch tatsächlich stimmt). Käufer A sagt zum Verkäufer B, trotzdem ist es ein Vertragsbruch und er möchte nur in Stadt 1 die Produkte abholen, da Käufer A auch in Stadt 1 wohnt und nicht viel Zeit vergeuden kann.
Hat Verkäufer B hier einen Vertragsbruch begangen ?
Hat der Käufer A Anspruch auf sein Geld ?
Liegt hier ein Vertragsbruch vor und kann man das Geld zurückfordern ?
19. Oktober 2019
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Frage vom 19. Oktober 2019 | 14:41
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Liegt hier ein Vertragsbruch vor und kann man das Geld zurückfordern ?
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2019 | 15:55
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatHat Verkäufer B hier einen Vertragsbruch begangen ? :
Nein
ZitatHat der Käufer A Anspruch auf sein Geld ? :
Auch nein (aktueller Stand)
berry
#2
Antwort vom 19. Oktober 2019 | 16:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
Ich würde ja einfach mal schauen, was genau der Verkäufer zum Thema "Widerruf" so schreibt ...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Oktober 2019 | 18:03
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Das steht drinnen !
WIDERRUFSRECHT UND KUNDENSERVICE
Auf die Kunden, die Unternehmer sind, sind die Vorschriften für Fernabsatzverträge nicht anwendbar. Daher steht diesen Kunden kein entsprechendes Widerrufsrecht wegen Fernabsatzvertrag zu. Der Anbieter räumt ein solches auch nicht ein.
Ich bin weder Unternehmer o.ä.
Also was genau würde das heißen ?
Das diese Klausel ja nichtig für NICHT-Unternehmer ist, richtig ?
#4
Antwort vom 19. Oktober 2019 | 18:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatAlso was genau würde das heißen ? :
Keine gültige Widerufsbelehrung, bedeute das man nach der Regeln der Fernabsatzgesetzgebung den begründungslosen Widerruf erklären kann.
#5
Antwort vom 19. Oktober 2019 | 18:31
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKeine gültige Widerufsbelehrung, bedeute das man nach der Regeln der Fernabsatzgesetzgebung den begründungslosen Widerruf erklären kann. :
Kann man auch knapp 2 Monate nach Bestellung vom Widerrufsrecht Gebrauch machen ?
#6
Antwort vom 19. Oktober 2019 | 23:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
Für den Beginn der 14tägigen Frist müsste erst mal ordentlich belehrt werden.
Und dann beginnt die 14tägige Frist hier nicht vor Lieferung zu laufen.
#7
Antwort vom 20. Oktober 2019 | 00:16
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFür den Beginn der 14tägigen Frist müsste erst mal ordentlich belehrt werden. :
Und dann beginnt die 14tägige Frist hier nicht vor Lieferung zu laufen.
Was versteht man unter ordentliche Belehrung ?
Reicht das, wenn in der Bestellbestätigung und oder Zahlungseingang per Mail eine Verlinkung zu der Widerruf sbelehrung vorhanden ist ?
Zumindest ist eine Errorseite zu sehen, wenn die verlinkte Belehrung angeklickt wird, welche per Mail mit Bestellbestätigung geschickt wurde.
In dem Fall:
Das heißt jetzt, man kann obwohl man die Ware noch nicht hat (erst Ende Dezember) und ohne die Belehrung bereits widerrufen und bekommt das Geld zurück, richtig so ? auch wenn die Bestellung schon länger her ist.
Freue mich auf eine kurz knackige Antwort, danke dir für die Zeit, die du dir nimmst.
Und jetzt?
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