Liegt hier ein Vertragsbruch vor und kann man das Geld zurückfordern ?

19. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Datteln
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Liegt hier ein Vertragsbruch vor und kann man das Geld zurückfordern ?

Mal angenommen Käufer A kauft im Onlineshop von Verkäufer B Produkte, welche zwischen den 28.12.2019 und 31.12.2019 verkauft werden dürfen. Im Bestellvorgang kann Käufer A zwischen zwei Abholstationen (zwei verschiedene Städte) wählen an der er seine Produkte abholen kann, einmal zwischen Stadt 1 und einmal Stadt 2. Käufer A hat im Bestellvorgang Stadt 1 ausgewählt und den Kauf getätigt und das Geld an Verkäufer B erfolgreich überwiesen. Zwei Monate später schaut Käufer A im Onlineshop nach, ob es neue Produkte gibt.
Plötzlich steht ein Hinweis im Onlineshop, dass Stadt 1 dieses Jahr wegfällt, weil etwas dazwischen gekommen ist, weshalb also nur Stadt 2 verfügbar ist. Käufer A ruft Verkäufer B an, spricht ihn auf das Wegfallen der einen Stadt an und bittet um Rückerstattung des bezahlten Betrags. Käufer A sagt Verkäufer B, dass er keine Zeit hat, nach Stadt 2 zu fahren, um die Produkte im Dezember abzuholen. Verkäufer B weigert sich und sagt zum Käufer A, dass er das Geld nicht zurückerstatten wird, er soll gucken, wie er am besten nach Stadt 2 fährt, die sei nur 30 KM entfernt (was auch tatsächlich stimmt). Käufer A sagt zum Verkäufer B, trotzdem ist es ein Vertragsbruch und er möchte nur in Stadt 1 die Produkte abholen, da Käufer A auch in Stadt 1 wohnt und nicht viel Zeit vergeuden kann.

Hat Verkäufer B hier einen Vertragsbruch begangen ?
Hat der Käufer A Anspruch auf sein Geld ?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Datteln):
Hat Verkäufer B hier einen Vertragsbruch begangen ?


Nein

Zitat (von Datteln):
Hat der Käufer A Anspruch auf sein Geld ?


Auch nein (aktueller Stand)

berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Ich würde ja einfach mal schauen, was genau der Verkäufer zum Thema "Widerruf" so schreibt ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Datteln
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das steht drinnen !
WIDERRUFSRECHT UND KUNDENSERVICE
Auf die Kunden, die Unternehmer sind, sind die Vorschriften für Fernabsatzverträge nicht anwendbar. Daher steht diesen Kunden kein entsprechendes Widerrufsrecht wegen Fernabsatzvertrag zu. Der Anbieter räumt ein solches auch nicht ein.


Ich bin weder Unternehmer o.ä.
Also was genau würde das heißen ?
Das diese Klausel ja nichtig für NICHT-Unternehmer ist, richtig ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Datteln):
Also was genau würde das heißen ?

Keine gültige Widerufsbelehrung, bedeute das man nach der Regeln der Fernabsatzgesetzgebung den begründungslosen Widerruf erklären kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Datteln
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Keine gültige Widerufsbelehrung, bedeute das man nach der Regeln der Fernabsatzgesetzgebung den begründungslosen Widerruf erklären kann.


Kann man auch knapp 2 Monate nach Bestellung vom Widerrufsrecht Gebrauch machen ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Für den Beginn der 14tägigen Frist müsste erst mal ordentlich belehrt werden.
Und dann beginnt die 14tägige Frist hier nicht vor Lieferung zu laufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Datteln
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Für den Beginn der 14tägigen Frist müsste erst mal ordentlich belehrt werden.
Und dann beginnt die 14tägige Frist hier nicht vor Lieferung zu laufen.


Was versteht man unter ordentliche Belehrung ?
Reicht das, wenn in der Bestellbestätigung und oder Zahlungseingang per Mail eine Verlinkung zu der Widerruf sbelehrung vorhanden ist ?

Zumindest ist eine Errorseite zu sehen, wenn die verlinkte Belehrung angeklickt wird, welche per Mail mit Bestellbestätigung geschickt wurde.

In dem Fall:
Das heißt jetzt, man kann obwohl man die Ware noch nicht hat (erst Ende Dezember) und ohne die Belehrung bereits widerrufen und bekommt das Geld zurück, richtig so ? auch wenn die Bestellung schon länger her ist.

Freue mich auf eine kurz knackige Antwort, danke dir für die Zeit, die du dir nimmst.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.796 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen