Möchte von Bestellung zurücktreten....

7. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sir Toby
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Möchte von Bestellung zurücktreten....

Hallo!
Am 04.03.03 habe ich im Internet bei der Firma "Norskit" verschiedene Computerteile per Nachnahme bestellt, daraufhin erhielt ich eine Bestellbestätigung die aber laut Norskit KEINE Auftragsbestätigung ist. Diese würde ich nämlich erst später per Email bekommen, worauf ich nun warte....

In verschiedenen Foren habe ich nun ausschließlich Negatives von dieser Firma gehört und möchte meine Bestellung stornieren. Reicht hierfür eine Email an Norskit mit einer Kopie der Bestellbestätigung und dem Vermerk das ich meine Bestellung storniere? Eine spezielle Möglichkeit zur Stornierung gibt es auf der betreffenden Internetseite übrigens nicht! (www.norskit.de)

Desweiteren würde mich interessieren was passiert wenn ich bestelle und die Annahme der zugesandten Ware verweigere.

Mit freundlichen Grüßen und Danke
Tobias

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Laß mich raten: Du hast zuerst bei Geizhals.at/de die Preise studiert, und bist dann erst ins Forum gegangen? :D

An Deiner Stelle würde ich mich mal bzgl. des Widerrufsrechtes schlau machen. Das hilft. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Student
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weiß, hat man bei Fernkaufverträgen automatisch ein 14 tägiges Rückgaberecht.

In deinem fall würde ich allerdings einfach die Annahme verweigern - dann dürfte alles erledigt sein.

-----------------
"Alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Tobias,

(1) Ohne Auftragsbestätigung

Sie könnten mit Ihrer Internetbestellung einen Fernabsatzvertrag im Sinne von §312b BGB abgeschlossen haben. Jedoch ist hier problematisch, da Sie hier noch keine Auftragsbestätigung seitens der Internetfirma haben. Das heisst mit anderen Worten, dass die Internetfirma Ihr Angebot auf einen Vertragsschluss noch nicht angenommen hat, ein Vertrag also noch nicht zustande gekommen ist. Sie müssen also lediglich Ihre Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages widerrufen. Das sollten Sie am besten schriftlich machen, wegen eventueller späterer Beweisschwierigkeiten.

(2) Mit Auftragsbestätigung

Sollten Sie bereits die Auftragsbestätigung seitens der Internetfirma bekommen haben, ist die rechtliche Lage etwas schwieriger. Gemäß § 312d BGB steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.

(3) Kein Widerrufsrecht, wenn...

Dieses besteht jedoch gemäß §312d IV Nr.1 BGB nicht, wenn die Waren nach Kundenspezifikation angefertigt worden, oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ist dies der Fall?

Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht gemäß Nr.2, wenn die Software vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Machen Sie die verpackte Ware also nicht auf, wenn Sie kein Interesse an ihr haben.

(4) Wenn kein Ausschluss des Widerrufrechts:

Treffen die aufgeführten Ausnahmen eines Widerrufsrechts nicht zu, so steht Ihnen gemäß §355 BGB ein Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen zu.

(a) Textform

Um dieses wahrzunehmen, so müssen Sie fristgerecht und in Textform widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Gemäß §126b BGB so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

Senden Sie also am Besten ein Fax mit Ihrem Widerruf (Begründung muss nicht angegeben werden), oder schicken Sie die unausgepackten Waren UMGEHEND an den Versender zurück.

Mit freundlichen Grüßen

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