habe mir ein Powerbook gekauft, dass zwei Mängel aufweist:
1. der Verschlussmechanismus des Deckels ist kaputt
2. der Line Out Ausgang ist defekt (sehr lautes knacken)
Da ich das Powerbook nicht online gekauft habe nun die Frage, ob ich es dem Händler vor Ort zurückgeben kann und ich dann das Geld wiederbekomme.
Bitte um schnelle Antwort.
Mängel bei Notebook
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Sie müssen dem Händler die Möglichkeit geben den Mangel nachzubessern,also zu reparieren,erst wenn dies zweimal schief geht haben Sie Anspruch auf Erstattung,ich meine,was soll der Händler mit einem kaputten Notebook?
ist der händler nicht verpflichtet mir ein neues funktionsfähiges gerät zur verfügung zu stellen, wenn ich das alte gerät zurückgebe?
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nein, wie bereits gesagt muss er zunächst gelegenheit zur mängelbeseitigung erhalten.
Wenn der Händler verpflichtet wäre,hätte ich das geschrieben !!!
Wobei die Frage ist, ob 439 (3) hier greift.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
was aber ausrücklich in Satz 1 in die Hände des Verkäufers gelegt ist.
Des VERkäufers???
Du meinst mit der Aussage?
quote:
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
-- Editiert von Mahnman am 30.12.2005 14:27:39
genau damit, da steht eindeutig kann und nicht muss.
Wobei wieder geklärt werden müsste, was unverhältnismäßig ist.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
Das richtet sich ganz allein nach den Umständen des Einzelfalls (Kosten der Nachbesserung im Verhältnis zum Kaufpreis, Art und Aufwand der Reparatur).
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