Hallo zusammen,
Ich habe Ende Mai einen 12 Jahre alten Audi über einen Händler erworben.
Inzwischen hatte ich jedoch das ein oder andere Problem.
Zum einen zeigt mir das Fahrzeug in unregelmäßigen Abständen eine Fehlermeldung, die beim Freundlichen als "Ladedruck zu gering" ausgelesen wurde.
Des weiteren habe iCh während den warmen Tagen festgestellt, dass die Klimaanlage scheinbar nicht richtig funktioniert, das heißt, sie kühlt auch nach ca 50 km nicht so wie es zu erwarten sei.
Da der letzte Service des Vorbesitzers nun schon über ein Jahr zurück liegt, stellt sich mir die Frage, ob ich bezüglich beider Mängel/Fehler Anspruch auf Beseitigung der Mängel vom Händler habe?
Ich hatte auch schon wegen des ersten Fehlers mit ihm telefoniert, da bot er mir an, diesen bei sich anzusehen und, sofern der Fehler gefunden wird, eine Beteiligung der Kosten.
Wenn beide Sachen in die Gewährleistung fallen, muss er mir dann den verursachten Aufwand (Benzinkosten,...) erstatten?
Mängel nach Autokauf (Fehlermeldung + Klimaanlage)
28. Juni 2017
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Frage vom 28. Juni 2017 | 22:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängel nach Autokauf (Fehlermeldung + Klimaanlage)
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 28. Juni 2017 | 23:17
Von
Status: Unbeschreiblich (114522 Beiträge, 39010x hilfreich)
Zitatda bot er mir an, diesen bei sich anzusehen und, sofern der Fehler gefunden wird, eine Beteiligung der Kosten. :
Innerhalb der ersten 6 Monate muss bei Verbrauchern der Händler bei Mängeln nachweisen, das der Mangel kein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung ist. Liegt ein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung vor, wäre die Beteiligung des Händlers an den Kosten 100%.
#2
Antwort vom 29. Juni 2017 | 09:41
Von
Status: Weiser (16160 Beiträge, 5767x hilfreich)
Ich nehme an, du fährst einen Diesel mit VTG.ZitatZum einen zeigt mir das Fahrzeug in unregelmäßigen Abständen eine Fehlermeldung, die beim Freundlichen als "Ladedruck zu gering" ausgelesen wurde. :
Das ist eine übliche Alterserscheinung der Schaufelverstellung. Ich würde diesen anbahnenden Fehler als normalen Verschleiss einstufen.
ZitatDes weiteren habe iCh während den warmen Tagen festgestellt, dass die Klimaanlage scheinbar nicht richtig funktioniert, das heißt, sie kühlt auch nach ca 50 km nicht so wie es zu erwarten sei :
Auch hier sehe ich keinen Gewährleistungsanspruch denn die Anlage funktioniert ja noch. Das Kältemittel verflüchtigt sich mit der Zeit und die Kühlleistung wird schwächer. Einfach einen Klimaservice machen lassen und fertig.
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