Mängel nach Autokauf von Privatverkäufer

14. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
BarryD
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängel nach Autokauf von Privatverkäufer

Hallo,

ich hätte da ein kleines Problem und bitte um Hilfe!

Ich habe am Montag den 12.02.18 ein Auto gekauft ( Privat über Autoscout ). In dem Kaufvertrag, dass wir abgeschlossen haben, hat der Verkäufer die Mängel aufgeschrieben, die er mir zuvor auch genannt hatte mit denen ich auch einverstanden war. Ich konnte das Auto nicht Probefahren und hab mich auf die Aussage von dem Verkäufer verlassen, dass der Wagen einwandfrei fährt und sonst keinerlei Mängel hat.

Ich bin also am Monat mit einem Kurzzeitkennzeichen ( 1 Tag ) mit dem Auto nach Hause gefahren. Während der Fahrt hat der Motor ein wenig gerukelt und irgendwann ist die Motorleuchte angegangen. Zunächst habe ich mir dabei nichts gedacht, da sie mir erzählt hat, dass das Auto auf 15.000km, 300ml Öl verliert. Also dachte ich,. da das Auto 6 Monate abgemeldet war, dass vielleicht nicht genug Öl drinnen ist und deswegen die Leuchte angegangen ist.

Heute den 14.02.18 habe ich das Auto angemeldet und wollte damit in die Werkstatt fahren um Öl nach zu füllen. Doch während der Fahrt ist das Auto mehrere male einfach ausgegangen und irgendwann konnte ich es garnicht mehr anschalten.

Irgendwie habe ich es doch in die Werkstatt geschafft und es wurde eine Diagnose ausgeführt und festgestellt, dass der Luftmassenmesser Kaputt ist und deswegen das Auto nicht mehr fährt. Der Mechaniker meinte auch zu mir, dass der Luftmassenmesser schon länger kaputt gewesen sein muss.

Ich hab sofort den Verkäufer Angerufen und die Sache geschildert. Der Verkäufer meinte nur, dass er nichts davon wusste und hat sonst nichts mehr weiter zu gesagt.

Das Auto war erst Sep. 17 beim Tüv und hat auch 2 Jahre Tüv bekommen.

Meine frage ist, kann ich da jetzt irgendwas machen? Ich will das Auto nicht zurück geben, aber die Kosten der Reparatur würde ich gerne vom Verkäufer Erstattet bekommen, da dieser Mangel nicht im Kaufvertrag aufgeführt worden ist.

Daher bräuchte ich Hilfe!
Danke im Voraus für eure Antworten !

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von BarryD):
Meine frage ist, kann ich da jetzt irgendwas machen?
reparieren lassen, sonst fährt es nicht.

Zitat (von BarryD):
Ich will das Auto nicht zurück geben, aber die Kosten der Reparatur würde ich gerne vom Verkäufer Erstattet bekommen, da dieser Mangel nicht im Kaufvertrag aufgeführt worden ist.
Sehe ich keine Rechtsgrundlage dafür. Prinzipiell gilt: Dein Auto dein Problem!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Sehe ich auch so. Wer eine Vollgarantie möchte, der muss neue Autos kaufen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von BarryD):
aber die Kosten der Reparatur würde ich gerne vom Verkäufer Erstattet bekommen,


Dann dem Verkäufer nachweisen dass er von dem Mangel wusste oder gewusst haben musste.


gruß charly


Zitat (von BarryD):
Also dachte ich,. da das Auto 6 Monate abgemeldet war, dass vielleicht nicht genug Öl drinnen ist


Zitat (von BarryD):
Heute den 14.02.18 habe ich das Auto angemeldet und wollte damit in die Werkstatt fahren um Öl nach zu füllen



PS: Öl gibt es an jeder Tanke und im sogar im Baumarkt. Da muß man nicht fahren bis das Ding tod ist.
Zumindest sollte man den Ölstand gleich prüfen wenn man schon einen Verdacht hat.

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

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