Mängel nach Bezahlung

21. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)
Mängel nach Bezahlung

Hallo,

ich hatte vor ein paar Monaten ein Handwerker zu Renovierungsarbeiten in mein Haus. Die Arbeiten wurden ausgeführt und ich habe die Rechnung bezahlt.

Jetzt sind Mängel erschienen die ich nicht gesehen hatte bzw. mit der Zeit aufgetreten sind.

Da ich kein Fachmann bin hatte wir auch in der Auftragsbestätigung festgehalten
das dass Angebot inkl. aller anfellender Arbeiten ist.

Jetzt behautet der Handwerker das er mich auf die Probleme aufmerksam gemacht hatte. Was aber nicht stimmt.


Meine Frage wäre kann er sich da durchsätzen oder muss ich mir keine Sorgen machen wenn ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.

Für ein paar Ratschläge wäre ich euch sehr dankbar.

Musa1979

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16 Antworten
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#1
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

quote:
Meine Frage wäre kann er sich da durchsätzen oder muss ich mir keine Sorgen machen wenn ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.


Er müsste beweisen, dass der Kunde die Mängel als Vertragsbestandteil angenommen hat, was er wohl kaum kann.

Vor Einschalten eines Anwaltes empfiehlt sich aber unbedingt, den Handwerker unter Fristsetzung und per Übergabe-Einschreiben aufzufordern, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens 14 Tage, datumsgenau) zu beseitigen. Hierzu sind die Mängel konkret zu beschreiben und aufzulisten. Erst wenn der Handwerker dies verweigert oder dem nicht nachkommt, empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten.

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#2
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Ramos ,

ich habe im bereits angeschrieben, als Antwort kam das Geld wurde andstandlos bezahlt und das Gewerkt ist bereits abgenommen. Es wurde keine Abnahme durchgeführt unterschrieben habe ich auch nicht für eine Abnahme.

Ist das für ein Handwerker so einfach sich das rauszureden. Ich habe auch mit Ihn telefoniert seine Aussage ist bei einem Altbau geht es nicht besser was aber bei Angebotsvergabe nicht die Rede war!

Gruß
Musa




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#3
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Hallo Musa,

quote:
ich habe im bereits angeschrieben


mit angemessener Fristsetzung und konkrete Benennung der Mängel? Welche Nachweise hast du, dass er das Schreiben erhalten hat? Hat er darauf schriftlich geantwortet?

quote:
Ist das für ein Handwerker so einfach sich das rauszureden.


Nein, ganz sicher nicht. Ich sehe dich da - zumindest anhand deiner Schilderungen - schon in der bedeutend besseren Position.

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#4
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja er hat schritlich geantwortet.

Antwort:
Das Gewerk ist abgenommen und das Geld wurde andstandlos bezahlt.

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es wurde keine Abnahme durchgeführt unterschrieben habe ich auch nicht für eine Abnahme. <hr size=1 noshade>


Hier ist Werkvertragsrecht, nicht Kaufrecht anzuwenden.

Lies § 640 Abs. 2 BGB :

"Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß Absatz 1 Satz 1 ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die in § 634 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält."

Dabei muss man sehen, dass es auch eine "konkludente" Abnahme gibt. d.h. Stillschweigen zu Mängeln und vollständige Zahlung des Kaufpreis.

D.h. die Rechte für alle Mängel die bekannt sind und nicht gerügt wurden, gehen danach verloren. Die Beweislast ob, wann, welche Mängel vorliegen geht auf den Besteller über.

Bevor man hier massiv wird, sollte man das berücksichtigen.

Bei Renovierungsarbeiten "rettet" das wohl auch § 651 BGB (Anwendung Kaufrecht) nicht.



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#6
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Philosoph,

heißt es das ich die A.... Karte habe?


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

Gute Frage.

Die AW deines Handwerkers soll im Klartext heissen: Dir waren alle Mängel bekannt/wurden dir mitgeteilt, du hast dennoch abgenommen, Gewährleistung ade.

Ob das mit Kenntnis/Hinweis auf die Mängel so war müsste er nachweisen (Zeugen?). Ich würde mal raten, dass es wenn das hart auf hart geht, darum gehen wird, ob die Mängel bei Abnahme erkennbar waren oder nicht, bzw. wenn sie später aufgetreten sind ob sie bei Abnahme bereits angelegt waren.

Das Nächste was dann kommt ist der Vorwurf, du hättest die Mängel verursacht, der Handwerker hätte damit gar nichts zu tun. Die Beweislast für die Mängel ob, wann, wie, s.o., trifft wie gesagt leider dich.

Ohne teuren Gutachter geht da wohl nichts, wenn ihr euch so nicht einig werdet.

Jetzt musst du Risiko, Kosten, Nutzen abwägen. Da kann dir Keiner helfen.

In manchen BL bieten die Handwerkerinnungen (fast) kostenlos Schlichtungen an:
Schlichtung

Vielleicht mal bei der Malerinnung (?) nachfragen?




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#8
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Mängel können nicht von mir verursacht worden sein nicht möglich.
Die Mängel kamen nach montage der Deckenbeleuchtungen zu vorschein.

In mein Angebot Auftragsbestätigung haben ich mit rein schreiben.
Das Angebot beinhaltet alle notwendigen Arbeiten so kann er sich auch nicht ausreden?



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#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

Ich habe ja bloß ein bisschen den advocatus diabolus gespielt.

Ähnliche Argumente werden von deinem Counterpart kommen. Einen Richter musst du im Extremfall überzeugen. Das geht meistens nur über Gutachter.

Du kannst noch so im Recht sein, wenn du das in diesem Sinne nicht nachweisen kannst, lohnt die Mühe nicht. Deshalb am besten einen vertrauenswürdigen Fachmann einschalten, der soll ich das mal ansehen und einschätzen.

Die Innungen wissen (handwerklich) von was sie reden, Juristen meistens nicht.

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-- Editiert am 22.11.2010 20:03

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#10
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

wenn ich ein Gutachter einschalte und er die Mängel bestätigt muss der Handwerker die Mängel beseitigen oder kann ich eine andere Fachfirma beauftragen?

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

Zitat:
wenn ich ein Gutachter einschalte und er die Mängel bestätigt muss der Handwerker die Mängel beseitigen oder kann ich eine andere Fachfirma beauftragen?



Problem ist das:
"Jetzt behautet der Handwerker das er mich auf die Probleme aufmerksam gemacht hatte. Was aber nicht stimmt."

D.h. die Mängel stellt er gar nicht in Abrede, sondern behauptet einfach, du hättest das bei Abnahme gewusst, § 640 BGB . Das müsste er beweisen (war da jemand dabei?), wenn es hart auf hart kommt. Du hast allerdings vorbehaltlos den Werklohn bezahlt, das wird er natürlich gegenhalten.

Wenn du ihn zu besserer Einsicht bringst, hätte er zunächst das Recht nachzubessern, erst dann Selbstvornahme auf seine Kosten. D.h. du müsstest ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen, siehe § 637 BGB . Aber, wie es da steht: "... wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert."

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-- Editiert am 28.11.2010 20:13

-- Editiert am 28.11.2010 20:15

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#12
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Aha, das würde bedeuten.

Ein Kunde kauft sich ein neues Fahrzeug Kosten 50000€,
bei der Abhohlung merkt er nicht das in der Lackierung Farbunterschiede sind. Kunde fährt nach Hause. Nachbar Meyer Lackierermeister sieht das Fahrzeug nach zwei Wochen und spricht den Farbunterschied an. Kunde fährt zum Händer bemängelt den Farbunterschied.

Aussage vom Händler, der Kaufpreis wurde ohne Beanstandung bezahlt.

Was jetzt?

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#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was jetzt? <hr size=1 noshade>


Da wenden wir Kaufrecht an. § 476 BGB hilft dem K da sehr. Die Hestellergarantie müssen wir noch nicht mal bemühen.

Im Werkvertragsrecht, darum geht es hier, gibt es keine derartige Beweislastumkehr.

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#14
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo flawless,

vielen dank erstmal das Du Dir zeit nimmst und mir antwortest.

Ich habe die Rechnung bereits bezahlt gehabt obwohl die Arbeiten nicht vollständig ausgeführt wurden. War mein Fehler. Nur die Mängel wurden mir ersichtlich nachdem wir die Deckenbeleuchtungen montiert haben. Ich konnte die Mängel nicht vorher sehen bzw. Bewerten bin kein Fachmann.

Mir waren die Mängel auch nicht bekannt.

gruß
Musa

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Schon klar, helfen kann ich dir leider auch nicht.

Ich hoffe, die Problematik ist dir klar geworden. Was du jetzt machst, kannst nur du entscheiden. Fachmann würde ich beiziehen. Überlege dir das mit der Innung als Schlichtungsstelle noch mal.

Die Beweislastregeln sind wichtiger als vieles andere. Bevor man sich in Unkosten stürzt, sollte man da drüber nachdenken und die Chancen ausloten. Die Handwerker wissen das ganz genau und -manche- nutzen das aus.

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#16
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich werde die Angelegenheit einen Fachmann übergeben, jetzt nach 1-2 Monaten fällt auch die Farbe vom Putz ab.
Ich glaube nicht das sich der Handwerker rausreden kann!

Es wurde meine Meinung nach an mehreren Stelleen nicht Fachgerecht gearbeitet.

musa

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