Mängel nach Händler- und Herstellerfremder Laptopreparatur

4. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go475811-26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängel nach Händler- und Herstellerfremder Laptopreparatur

Guten Tag,

ich habe vor ca. 4 Monaten meinen Laptop in Reparatur gegeben. Da der Garantiezeitraum von 2 Jahren bereits abgelaufen war, hab ich ihn weder dem Händler, noch dem Hersteller, sondern einem Reparaturservice bei mir um die Ecke gebeben. Nach vier Wochen Wartezeit bekam ich den Laptop repariert zurück: laut Rechnung wurde die Einschalt- und Ladeelektronik ausgetauscht (der Laptop ließ sich zuvor nicht mehr Einschalten und reagierte auch nicht auf Stromzufuhr, das war der Grund für die Reparatur). Fast unmittelbar nach der Reparatur trat nun aber vereinzelt eine Art Wackelkontakt an der Ladebuchse sowie der darunterliegenden USB-Buchse auf. Da ich gerade dabei war meine Abschlussarbeit fertigzustellen, wollte ich den Laptop allerdings nicht direkt wieder in Reparatur geben. In den letzten Wochen ließ sich der Akku des Laptops jedoch kaum noch laden, weswegen ich ihn wieder zu dem besagten Reparaturservice brachte. Dieser stellte nur eine "Ferndiagnose" (die Platine mit der Ladebuchse müsste ausgetauscht werden) und erklärte mir, dass der Fehler nichts mit der ursprünglichen Reparatur zu tun haben könne, weswegen sie gewährleistungstechnisch leider nichts für mich tun könnten, den Laptop aber für ca. 80€ reparieren würden. Weil ich mit dem Service des Ladens sowieso nicht zufrieden war, brachte ich das Gerät zu einem anderen Reparaturservice, der den Laptop aufschraubte und mir versicherte, dass nicht die Ladebuchse das Problem sei. Der Fehler sei elektronischer Art und mit großer Wahrscheinlichkeit bei der Reparatur vor wenigen Monaten passiert - ich solle deshalb Anspruch auf Gewährleistung erheben und das Gerät kostenfrei beim ursprünglichen Reparaturservice reparieren lassen.

Nun meine Fragen:

1. Habe ich nach 4 Monaten noch ohne weiteres Anspruch auf Gewährleistung, wenn es sich bei dem Reparaturservice weder um den Hersteller des Geräts noch um den Händler handelt, der mir das Gerät verkauft hat?

2. Wenn ja, wie kann ich dem Reparaturservice "beweisen", dass er verantwortlich für den Schaden an meinem Laptop ist?

3. Falls der Reparaturservice in Beweispflicht ist, was könnteich als Laie tun, falls der Reparaturservice das Gerät untersucht und mir versichert, dass er nicht Urheber des Problems ist?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe,
Phil

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von go475811-26):
Habe ich nach 4 Monaten noch ohne weiteres Anspruch auf Gewährleistung, wenn es sich bei dem Reparaturservice weder um den Hersteller des Geräts noch um den Händler handelt, der mir das Gerät verkauft hat?

Nö.
Denn man hat die volle Beweislast, das der Mangel bereits bei Abnahme vorlag.



Zitat (von go475811-26):
2. Wenn ja, wie kann ich dem Reparaturservice "beweisen", dass er verantwortlich für den Schaden an meinem Laptop ist?

Das wäre z.B. durch ein Gutachten.



Zitat (von go475811-26):
3. Falls der Reparaturservice in Beweispflicht ist, was könnteich als Laie tun, falls der Reparaturservice das Gerät untersucht und mir versichert, dass er nicht Urheber des Problems ist?

Ist er nicht.
Und wenn er es wäre: ein "versichern" muss man nicht akzeptieren, wenn er die Beweislast hat muss er auf Verlangen Beweise liefern und keine Behauptungen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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