Mängelhaftung - Fragen über Fragen

16. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
BigKid
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängelhaftung - Fragen über Fragen

Hallo,

ich stehe grade vor folgender Situation: Der Hersteller meines Notebooks bewarb dieses International und auch in der EU mit der Aufrüstbarkeit der Grafikkarte über bis zu 2 Generationen.
Nach etwas weniger als 2 Jahren ist nun die nächste Generation erschienen und es stellt sich heraus, dass es NICHT geht - dazu gibt es mittlerweile definitive Aussagen des Herstellers selbst.
Wer sich mit der Sache befassen will: Es geht um das GT72 von MSI.

Aus meiner Sicht stellt das nun einen Sachmangel in Form des fehlens einer zugesicherten Eigenschaft dar.
Nach langem Hick-Hack bietet der Hersteller nun individuell den Betroffenen an das alte gegen ein neues Gerät gegen Zuzahlung zu tauschen - schaut man sich die Zahlen und das Verfahren jedoch an ist das alles andere als attraktiv.
Zunächst ist die Zuzahlung sehr hoch, dann muss man das Notebook zunächst einsenden und evaluieren lassen und erst DANN wird die endgültige Zuzahlung festgelegt und erst dann bekommt man das Ersatzgerät - Rechnerisch erscheint es als könnte der Hersteller an der Aktion sogar verdienen. Rechnet man einfach den aktuellen Gebrauchtpreis des alten Gerätes + Zuzahlung kommt kommt man auf einen HÖHEREN Betrag als den Preis des Ersatzgerätes für Endkunden bei Händlern (inklusive Märchensteuer). Unterstellt man einmal das der Hersteller intern sicher NICHT den selben Preis zahlt wie ein Endkunde bei einem Händler dann ist das Angebot weder von den Zahlen noch vom Ablauf her attraktiv.

Erschwerend kommt dazu dass das angebotene Nachfolgemodell eine "Entfeinerung" erfahren hat - es wurden Features entfernt, die nun nur noch in einer neuen und teureren Geräteklasse zu finden sind.

Mir wäre es ehrlich gesagt am liebsten wenn ich Minderung bekommen könnte. Mir ist nicht ganz klar wie man das nun berechnet aber aus meiner Sicht sorgt das fehlen der Aufrüstbarkeit nun dazu, dass ich das NB 2 Jahr früher in Rente schicken muss als geplant weil es sich nicht wie geplant und mit Aufrüstbarkeit möglich wäre noch 2 Jahre als HighEnd Gaming Gerät nutzen lässt... Das wäre IMHO der Schaden der durch die Minderung kompensiert werden müsste...

Frage 1: Handelt es sich um das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ?
Frage 2: Egal was der Hersteller nun anbietet - eigentlich ist mein Ansprechpartner doch der Verkäufer ?
Frage 3: Welche Optionen hat der Händler nun und welchen Einfluss habe ich ?
Frage 4: Welchen Restwert kann/muss der Händler im Falle eines Austausches annehmen ?
Frage 5: Welche Aufzahlung ist zumutbar (falls es da Bestimmungen gibt)
Frage 6: Wie würdet ihr die Minderung berechnen ?
Frage 7: Kann mich der Händler zur Rückabwicklung zwingen ? Soweit ich das verstehe wäre das für mich sehr ungünstig da ein Nutzngsentgeld verlangt werden kann/wird. Kann ich dann meinerseits Schadensersatz fordern da ich 3 SSDs und 2 Monitor für das Gerät angeschafft habe ?

Über jede Hilfe würde ich mich freuen...

-- Editier von BigKid am 16.09.2016 16:53

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

ad 1.

Irrelevant, da dein Ansprechpartner dein VK ist und nicht der Hersteller. Ob und wieweit sich der VK an Werbeaussagen des Herstellers binden lassen muß, ist eine Einzelfallfrage. Grundsätzlich ja, allerdings kommt es u.a. darauf an, ob die Aussage so bei Werbung in Deutschland getroffen wurde (eine Aussage von der amerikanischen oder japanischen Firmenseite wird man wohl nicht so interpretieren können, daß sie zwingend weltweit Gültigkeit haben sollte).

ad 2.

Richtig, was der Hersteller macht, ist reine Kulanz.

ad 7.

Nö, du kannst ja auf den Austausch auch verzichten.

Im übrigen wundere ich mich über die Werbeaussage; normalerweise ist kaum vorhersehbar, wie sich Kompatibilität von Hardware über 2 Generationen entwickeln wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigKid
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.

MSI Deutschland hat mit Press-Releases ebenfalls mit der Zukunftssicherheit geworben.
Ferner gab es entsprechende Beschreibungen auf "eu.msi.com" sodaß ich als Kunde annehmen musste dass hier euch die "EU" gemeint ist... (es gibt dort z.b. auch "uk.msi.com", "us.msi.com" ...).
Zuletzt wurde auch in deutschsprachigen Artikeln auf "de.msi.com" auf z.B. Youtube Videos verlinkt in denen dann von genau dieser Aufrüstbarkeit um bis zu 2 Generationen gesprochen wurde... auch für Nutzer wie mich deren Gerät bei Kauf schon eine GXT980M hat...

MSI hat übrigens bisher zu keinem Zeitpunkt geleugnet diese Aussage in Deutschland getroffen zu haben...

Ich finde das ist eine ziemlich konkrete und überprüfbare Eigenschaft mit der auch im Deutschen / EU Raum geworben wurde...
Somit sollte das eigentlich zu einer zugesicherten Eigenschaft werden - dazu gabs ja auch schon Urteile... Wenn ich das richtige verstehe aber immer Einzelfall ?



-- Editiert von BigKid am 19.09.2016 14:27

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von BigKid):
Somit sollte das eigentlich zu einer zugesicherten Eigenschaft werden

Zu 90% ja.
Das Problem: die 10% Restrisiko können für Dich teuer werden ...



Zitat (von BigiBigiBigi):
Im übrigen wundere ich mich über die Werbeaussage; normalerweise ist kaum vorhersehbar, wie sich Kompatibilität von Hardware über 2 Generationen entwickeln wird.

MSI produziert wohl die Hardware (Board & Karte) bzw. lässt nach seinen Vorgaben produzieren und könnte das dann im Gegensatz zu den meisten entsprechend beeinflussen.





-- Editiert von Harry van Sell am 19.09.2016 14:38

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigKid
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok... 90%... Wobei bei 90% es eher der Händler ist der das Risiko scheuen sollte...

Bleiben die Fragen nach den Beträgen bei Ersatzlieferung ODER Minderung... Und nach den Fristen...

Ersatzlieferung:
Sehe ich das richtig, dass der Händler bei Ersatzlieferung für die Mangelhafte ware kein Nutzungsentgeld und bei Sachgerechter Nutzung auch keinen Wertverlust ansetzen darf ? Also Aufpreis = Neupreis (Neues) - Neupreis (Altes) ?

Minderung:
Wie berechnet man da jetzt die Minderung ?

Um mal Zahlen zu haben: Wenn der Händler oder MSI schlau wären würde das meiner Ansicht nach so aussehen: Sie gewähren für Leute die eine GTX1070 o. 1080 wollen eine (großzügiere als bisher) angebotene Minderung bei gleichzeitigem Kauf eines neues Notebooks und fangen das intern ab da sie ja ganz andere Preise zahlen als ich als Endkunde - und zuletzt können sie vermutlich auch noch was von den Steuern absetzen als Verlust... IMHO Win Win ... Ich kann das Notebook aussuchen dass ich will, der Verlust für MSI hält sich in grenzen und sie haben auch nicht das Problem, dass sie nix mit unseren alten Anfangen können... MSI verkauft dem Betroffenen ein neues mit (educated guess) 32% Rabbat (Endkundenpreis - 10% Hänldermarge - 25% MSI Marge (wie gesagt - laut Google verdient man an Gaming Notebooks noch echt gut und bei den Preisen und wie sich alle Hersteller drauf stürzen glaube ich das auch)) - bzw. gewährt eine entsprechende Minderung. Der Betroffene verkauft sein Altes selbst...

Sowas wäre FAIR und Kundenfreundlich ohne dass es MSI richtig weh tun würde... Dass MSI jetzt auf Stur zu schalten scheint ist IMHO extrem Kurzsichtig denn der Händler hat weniger Spielraum und Marge... UND er kann sich wiederum den Verlust von MSI wiederholen (durchgriff auf MSI weil ER das Versprechen ja nicht gemacht hat...)

Frist: Was passiert eigentlich wenn der Händler gesetzte Fristen zur Mangelbehebung verstreichen läßt ?

Konkret: Ich habe am 07.09 um Vorschläge zur Mangelbehebung gebeten mit Frist bis zum 14.09... Die bisher einzige Reaktion war die wiederholte Bitte um Geduld weil man das mit MSI klären wollte... Der einzige Vorschlag der von MSI ohne Bezug auf den Händler kam war nicht wirklich akzeptabel in mehrfacher Hinsicht... Darauf hin habe ich am 17.09 bezugnehmend auf die ja bereits erfolgte Bitte für Vorsschläge um Mangelbehebung um Mangelbehebung bis 24.09 gebeten... Ist das Angemessen ?
Was kann ich tun wenn der Händler nun nicht reagiert und auf Stur schaltet ?


-- Editiert von BigKid am 19.09.2016 16:22

-- Editiert von BigKid am 19.09.2016 16:27

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von BigKid):
Ich habe am 07.09 um Vorschläge zur Mangelbehebung gebeten mit Frist bis zum 14.09

Eine angemessene Frist beträgt mindestens 14 Tage.



Zitat (von BigKid):
um Mangelbehebung bis 24.09 gebeten... Ist das Angemessen ?

Mit der nachfrist wären wir dann bei "angemessen"



Zitat (von BigKid):
Wenn der Händler oder MSI schlau wären würde das meiner Ansicht nach so aussehen:

Sie machen das Upgrade so teuer, das die Leute das gar nicht mehr weiterverfoglen werden ...
:devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigKid
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von BigKid):
Wenn der Händler oder MSI schlau wären würde das meiner Ansicht nach so aussehen:

Sie machen das Upgrade so teuer, das die Leute das gar nicht mehr weiterverfoglen werden ...
:devil:

Das würde ihnen vermutlich ziemlich böse auf die Füsse fallen... PR mässig meine ich jetzt... Schlau wäre das auch nicht...
:grins:

Mal schauen ob noch was zu den anderen offenen Fragen kommt...

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