Mahnbescheid Wiederruf

19. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb408354-9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid Wiederruf

Hallo,

hat ein Kunde nach dem neuen Wiederrufsrecht von 2014 grundsätzlich das Recht, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen, wenn nach Ablauf von 14 Tagen das Geld nicht zurück bezahlt wurde? Oder müsste er noch einmal mahnen?

Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

§357 I BGB ist doch eindeutig. Verzug tritt damit automatisch ein und eine weitere Mahnung (= Inverzugsetzung) ist entbehrlich. Aber §357 IV BGB beachten.

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