Hallo,
hat ein Kunde nach dem neuen Wiederrufsrecht von 2014 grundsätzlich das Recht, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen, wenn nach Ablauf von 14 Tagen das Geld nicht zurück bezahlt wurde? Oder müsste er noch einmal mahnen?
Grüße
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Mahnbescheid Wiederruf
19. Februar 2015
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Frage vom 19. Februar 2015 | 10:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid Wiederruf
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 19. Februar 2015 | 12:08
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)
§357 I BGB
ist doch eindeutig. Verzug tritt damit automatisch ein und eine weitere Mahnung (= Inverzugsetzung) ist entbehrlich. Aber §357 IV BGB
beachten.
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