Hallo,
mich beschäftigen einige allgemeine Fragen bzgl. des Mahnverfahrens zur Einhaltung eines Kaufvertrages.
Angenommen, Person A verkauft einen Gegenstand an Person B. In Vorverhandlungen werden Details besprochen, woraufhin Person B ein Angebot annimmt und einen Kaufvertrag abschliesst.
Die in den Vorverhandlungen besprochene Vereinbarung zur Leistung einer Zahlung hält Person B danach aber nicht ein und macht auch ansonsten keine Anstalten, das Objekt der vorherigen Begierde in Empfang zu nehmen, sondern stellt sich tot.
Da sich ein Mahnbescheid meines Wissens nach nur auf Forderungen aufgrund schon erbrachter Leistungen beziehen kann, sich der besagte Gegenstand aber noch im Gewahrsam des Verkäufers A befindet, kann A nun wohl nur die zu leistende Zahlung und die erfüllung des Kaufvertrags anmahnen.
Meine Fragen nun:
Ist eine allgemeine Formulierung unter der Überschrift "Mahnung" inkl. Fristsetzung ausreichend , oder muss sich der Verkäufer von vorneherein auf die Konsequenzen, die er bei Nichteinhaltung der Frist ergreifen wird festlegen? (Also beispielsweise: "...werde ich den Gegenstand anderweitig veräussern und Schadenersatzansprüche geltend machen", oder "....werde ich Sie auf Einhaltung des Kaufvertrages verklagen")?
Muss A sich festlegen, oder kann er nach Ablauf der Frist tun, was er für richtig hält?
Weitere Frage: Ist es richtig, dass A die erste mahnung auf jeden Fall selbst schreiben sollte? Ab wann kann er den Fall einem Anwalt übergeben, der seine Ansprüche (bspw. die getätigte Abnahmeverpflichtung seitens B) geltend macht?
Und last not least: Angenommen, es kommt zum Zivilprozess zwischen A und B, und B wird zur Einhaltung des Kaufvertrages verurteilt, muss B in diesem Falle die Anwaltskosten von A sowie die Verfahrenskosten übernehmen?
Mahnung zur Einhaltung eines Kaufvertrags
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Im Eifer des Gefechts vergessen: Ich freue mich über jede fundierte Antwort, und grüsse alle am Thema interessierten.
Wie der grüne Smiley in den Text kam, ist mir übrigens ein Rätsel.
Ich bin mir darüber im klaren, dass eventuelle Antworten hierauf nicht verbindlich sind und ich Privatpersonen und Rechtsanwälte die auf meine Fragen antworten nicht haftbar machen kann. Die Antworten ersetzen keine professionelle Rechtsberatung.
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Hallöchen,
ich bin kein Experte, so daß ich Dir auch nicht 100%-ig sagen kann, was zu tun ist.
Habt Ihr denn einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen ?
Ich würde die Gegenseite auf jeden Fall mal mahnen und eine Fristsetzung für die Zahlung sowie für die Abnahme der Ware reinschreiben. Soweit ich weiß, muß man in der Mahnung noch nicht zwingend reinschreiben, was man nach Fristablauf tut, oft hilft es aber.
Wenn das Gericht bei einem Verfahren dem A zu 100% Recht gibt, wird es wohl auch die Kosten dem B zu 100 % auferlegen, so daß B die RA-Kosten von A tragen muß.
Schau doch auch mal unter der Webseite "http://dejure.org/" und gib dort oben den § 322 (BGB) ein, vielleicht kannst Du mit dem § etwas anfangen.
Ich hoffe, ich konnte ein bißchen weiterhelfen. Bin wie gesagt kein Profi und übernehme keine Garantie für die Richtigkeit meiner Ausführungen.
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