Makler umgehen

2. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
verzweifelter_immo_sucher
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Makler umgehen

Hallo zusammen,

hier ein hypothetischer Fall welcher ich vom Bekannten eines Bekannten vernommen habe:

Person A besucht eine andere Wohnung im gleichen Wohnblock wie er auch wohnt (Person A besitzt eine Eigentumswohnung in diesem Block), die Wohnung wird über Makler verkauft
Person A unterschreibt dem Makler so etwas wie eine Wiederrufsbelehrung (Standard) hat aber keine Kopie mehr
Person A entscheidet sich zunächst gegen die Wohnung
Viel Zeit vergeht, die Maklerfirma bekommt das Objekt nicht verkauft und gibt den Auftrag an den Verkäufer zurück, dies teilt die Maklerfirma der Person A auf telefonische Nachfrage mit
Person A bekommt heraus dass sie einfach über die Hausverwaltung die Anschriften der Eigentümer (WEG) erhalten kann
Person A kontaktiert den Verkäufer direkt

Frage: Angenommen es kommt jetzt zum Verkauf und der Makler bekommt davon nichts mit, es wird keine Provision an ihn abgeführt --> Macht sich Person A strafbar wenn der Makler das später herausfindet? Kann der Makler ihn anzeigen? Handelt es sich um einen harten Straftatsbestand wie "Betrug" oder kann der Makler lediglich die Provision fordern oder gar nichts?


-- Editiert von verzweifelter_immo_sucher am 02.08.2020 13:01

-- Editiert von verzweifelter_immo_sucher am 02.08.2020 13:01

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Wenn ein nicht erfolgreicher Makler den Vermittlungsauftrag an den Verkäufer zurückgibt, ist das Vertragsverhältnis Makler/Verkäufer vermutlich beendet.
Der Verkäufer wird in seinem Maklervertrag finden, was und wann bzw. bis wann der Makler Anspruch auf Provisionen hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ist das Vertragsverhältnis Makler/Verkäufer vermutlich beendet.
Der Verkäufer wird in seinem Maklervertrag finden,

Mag ja sein, das Verhältnis Makler/Verkäufer ist hier aber total irrelevant.



Zitat (von verzweifelter_immo_sucher):
Macht sich Person A strafbar wenn der Makler das später herausfindet?

Je nach Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen könnte hier Betrug ins Spiel kommen.



Zitat (von verzweifelter_immo_sucher):
Kann der Makler ihn anzeigen?

Ja, kann er.

Und er kann zivilrechtlich Provision und Schadenersatz einfordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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