Maklervertrag rechtskräftig?

21. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Abaulet
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 45x hilfreich)
Maklervertrag rechtskräftig?

Folgender Sachverhalt:

Partei A (Die Eltern) haben 2011 ihr Haus (Eigentum) an Partei B (Die Kinder) überschrieben, sich aber ein Nießbrauchrecht eintragen lassen, um das Haus weiter zu bewohnen. Nun hat Partei A einen Makler beauftragt, das Haus zu verkaufen. Partei C wird über den Makler aufmerksam, es kommt im Verlauf zum Kauf zwischen A und C nach Auslaufen des Maklervertrages. Der Makler gibt nun an, Interessenten gehabt zu haben, die das Haus hätten kaufen wollen, was A ablehnt, so dass der Makler jetzt die volle entgangene Provision fordert. Die Frage ist nun, ob B überhaupt einen Maklervertrag tätigen durfte, da es sich nicht um deren Eigentum handelte respektive keine Vollmacht hierfür vorlag und der Maklervertrag damit Rechtskräftigkeit verliert?! Ist in diesem Fall ein Schadensersatz an A zu richten? Wäre die fällige Provision dann durch C zu entrichten, obwohl die Einigung nicht mit A, sondern B erfolgte?

Vielen Dank für die Einschätzungen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Abaulet):
Die Frage ist nun, ob B überhaupt einen Maklervertrag tätigen durfte, da es sich nicht um deren Eigentum handelte
Hat denn Partei B überhaupt?
Zitat (von Abaulet):
Nun hat Partei A einen Makler beauftragt, das Haus zu verkaufen.
Echt? Wer hat denn nun?

Eigentliche Frage ist doch:
Was steht im Maklervertrag?
Wer ist lt. Grundbuch der Eigentümer ?
Wer hat welche Rechte und Vollmachten?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Frage ist nun, ob B überhaupt einen Maklervertrag tätigen durfte, da es sich nicht um deren Eigentum handelte

Das könnte zu Schadenersatzforderungen des Maklers führen. Und mit viel Pech zu noch unangenehmeren Folgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Abaulet
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 45x hilfreich)

Hatte mich verschrieben. Also A hat einen Makler beauftragt für das Objekt, das sie per Nießbrauchrecht bewohnen, aber im Grundbuch steht B als Eigentümer. B taucht nachweislich nicht im Maklervertrag auf. Hat der Makler da irgendeinen Anspruch gegen A, B und/oder C?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Abaulet):
Hat der Makler da irgendeinen Anspruch
Vielleicht.
WAS steht im Maklervertrag?
Zitat (von Abaulet):
nach Auslaufen des Maklervertrages.
Zitat (von Abaulet):
Der Makler gibt nun an, Interessenten gehabt zu haben, die das Haus hätten kaufen wollen,
Gabs denn dazu im Maklervertrag eine Klausel... über das *Auslaufen* hinaus? Weitere Rechte/Vorbehalte des Maklers?

In einen Maklervertrag kann alles mögliche rein.
Der Makler hat sich erst nach Auslaufen des Vertrages Kenntnis über die wahren Eigentumverhältnisse verschafft?

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#5
 Von 
Abaulet
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 45x hilfreich)

Der Maklervertrag liegt mir leider nicht vor. Bestätigen kann ich aber, dass der Makler erst nach Auslaufen der Vertrages Kenntnis über die Eigentumsverhältnisse erlangt hat.

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Man sollte zuerst einmal den Vertrag prüfen!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Abaulet):
Bestätigen kann ich aber, dass der Makler erst nach Auslaufen der Vertrages Kenntnis über die Eigentumsverhältnisse erlangt hat.
Das könnte heißen, er hat vorher gar nichts getan.
Man sollte lesen, was A und der Makler vertraglich vereinbart haben.


z.B wäre dieses möglich:
... A bietet das Haus dem Makler zum Verkauf an. Der Makler hat dies&das zu tun. Der A gibt notwendige Unterlagen heraus. Oder der Makler beschafft sie gegen Entgelt....
...Nur, wenn infolge der Tätigkeit des Maklers das Objekt verkauft worden ist,---erhält der Makler die vereinbarte Vergütung/Provision...
...A bevollmächtigt den Makler zur Einsichtnahme in alle in Frage kommenden behördlichen Akten
einschließlich des Grundbuches...
...Der Vertrag gilt zunächst von 1.1.2019 bis 30.6.2019. Wird diese Vertragslaufzeit nicht einvernehmlich verlängert, gilt der Vertrag als zum 30.6.2019 beendet.

Sowas könnte da drin stehen. Dann wäre es ziemlich einfach....wenn A das Haus im September verkauft hat.

Fraglich bleibt, ob A überhaupt an C verkaufen durfte.


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#8
 Von 
Abaulet
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Fraglich bleibt, ob A überhaupt an C verkaufen durfte.


Im Prinzip hat A den Kontakt zwischen B und C hergestellt und B an C verkauft.

Für mich ist zudem fraglich, woher der Makler erfährt, wer die Immobilie letztlich gekauft hat, oder besteht auch nach Auslaufen des Maklervertrages noch das Recht, Einsicht in das aktuelle Grundbuch zu erhalten?

Aber schliesslich wird doch ja auch ersichtlich, dass nicht die Partei A an C verkauft hat, sondern B, die ja keinen Maklervertrag abgeschlossen haben.

Wird klar, worauf ich hinaus will? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Abaulet):
Im Prinzip hat A den Kontakt zwischen B und C hergestellt und B an C verkauft.
Geschrieben hattest du aber:
Zitat (von Abaulet):
Nun hat Partei A einen Makler beauftragt, das Haus zu verkaufen. Partei C wird über den Makler aufmerksam, es kommt im Verlauf zum Kauf zwischen A und C nach Auslaufen des Maklervertrages.
Zitat (von Abaulet):
Für mich ist zudem fraglich,
Das könnte sich rumsprechen. Oder vom Notar. Oder aus dem Grundbuch, falls schon umgeschrieben wurde. Es gibt viele Möglichkeiten.
Zitat (von Abaulet):
Wird klar, worauf ich hinaus will?
So lange man nicht lesen kann, was im Maklervertrag steht, und ob der seine Provision zu Recht verlangt, ist das alles unklar.
Zitat (von Abaulet):
Der Makler gibt nun an, Interessenten gehabt zu haben, die das Haus hätten kaufen wollen, was A ablehnt, so dass der Makler jetzt die volle entgangene Provision fordert.
Ja, na und? Verlangen und fordern kann der schon...doch mit welcher Begründung?
Du weißt ja immerhin, dass der Maklervertrag ausgelaufen /der Auftrag zum Verkauf des Hauses beendet ist.

Und was steht im Kaufvertrag, der sicher notariell beurkundet ist?
WER hat das Haus an C verkauft?
...hat A den Kontakt zwischen B und C hergestellt und B an C verkauft.
...es kommt im Verlauf zum Kauf zwischen A und C

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Abaulet
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Und was steht im Kaufvertrag, der sicher notariell beurkundet ist?
WER hat das Haus an C verkauft?


Danke für Deine Einschätzung.

Verkauft haben B (Die Kinder) an C, weil Haus und Grund deren Eigentum waren und die Eltern (A) dieses nur per Nießbrauchrecht bewohnt haben. Der Vertrag wurde notariell beurkundet. Das Nießbrauchrecht ist erloschen und C steht jetzt im Grundbuch.

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