Folgender Sachverhalt:
Partei A (Die Eltern) haben 2011 ihr Haus (Eigentum) an Partei B (Die Kinder) überschrieben, sich aber ein Nießbrauchrecht eintragen lassen, um das Haus weiter zu bewohnen. Nun hat Partei A einen Makler beauftragt, das Haus zu verkaufen. Partei C wird über den Makler aufmerksam, es kommt im Verlauf zum Kauf zwischen A und C nach Auslaufen des Maklervertrages. Der Makler gibt nun an, Interessenten gehabt zu haben, die das Haus hätten kaufen wollen, was A ablehnt, so dass der Makler jetzt die volle entgangene Provision fordert. Die Frage ist nun, ob B überhaupt einen Maklervertrag tätigen durfte, da es sich nicht um deren Eigentum handelte respektive keine Vollmacht hierfür vorlag und der Maklervertrag damit Rechtskräftigkeit verliert?! Ist in diesem Fall ein Schadensersatz an A zu richten? Wäre die fällige Provision dann durch C zu entrichten, obwohl die Einigung nicht mit A, sondern B erfolgte?
Vielen Dank für die Einschätzungen.
Maklervertrag rechtskräftig?
21. November 2019
Thema abonnieren
Frage vom 21. November 2019 | 00:04
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 45x hilfreich)
Maklervertrag rechtskräftig?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. November 2019 | 17:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Hat denn Partei B überhaupt?ZitatDie Frage ist nun, ob B überhaupt einen Maklervertrag tätigen durfte, da es sich nicht um deren Eigentum handelte :
Echt? Wer hat denn nun?ZitatNun hat Partei A einen Makler beauftragt, das Haus zu verkaufen. :
Eigentliche Frage ist doch:
Was steht im Maklervertrag?
Wer ist lt. Grundbuch der Eigentümer ?
Wer hat welche Rechte und Vollmachten?
#2
Antwort vom 21. November 2019 | 21:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatDie Frage ist nun, ob B überhaupt einen Maklervertrag tätigen durfte, da es sich nicht um deren Eigentum handelte :
Das könnte zu Schadenersatzforderungen des Maklers führen. Und mit viel Pech zu noch unangenehmeren Folgen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. November 2019 | 17:34
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 45x hilfreich)
Hatte mich verschrieben. Also A hat einen Makler beauftragt für das Objekt, das sie per Nießbrauchrecht bewohnen, aber im Grundbuch steht B als Eigentümer. B taucht nachweislich nicht im Maklervertrag auf. Hat der Makler da irgendeinen Anspruch gegen A, B und/oder C?
#4
Antwort vom 22. November 2019 | 19:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Vielleicht.ZitatHat der Makler da irgendeinen Anspruch :
WAS steht im Maklervertrag?
Zitatnach Auslaufen des Maklervertrages. :
Gabs denn dazu im Maklervertrag eine Klausel... über das *Auslaufen* hinaus? Weitere Rechte/Vorbehalte des Maklers?ZitatDer Makler gibt nun an, Interessenten gehabt zu haben, die das Haus hätten kaufen wollen, :
In einen Maklervertrag kann alles mögliche rein.
Der Makler hat sich erst nach Auslaufen des Vertrages Kenntnis über die wahren Eigentumverhältnisse verschafft?
#5
Antwort vom 23. November 2019 | 01:28
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 45x hilfreich)
Der Maklervertrag liegt mir leider nicht vor. Bestätigen kann ich aber, dass der Makler erst nach Auslaufen der Vertrages Kenntnis über die Eigentumsverhältnisse erlangt hat.
#6
Antwort vom 23. November 2019 | 02:26
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Man sollte zuerst einmal den Vertrag prüfen!
#7
Antwort vom 23. November 2019 | 14:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Das könnte heißen, er hat vorher gar nichts getan.ZitatBestätigen kann ich aber, dass der Makler erst nach Auslaufen der Vertrages Kenntnis über die Eigentumsverhältnisse erlangt hat. :
Man sollte lesen, was A und der Makler vertraglich vereinbart haben.
z.B wäre dieses möglich:
... A bietet das Haus dem Makler zum Verkauf an. Der Makler hat dies&das zu tun. Der A gibt notwendige Unterlagen heraus. Oder der Makler beschafft sie gegen Entgelt....
...Nur, wenn infolge der Tätigkeit des Maklers das Objekt verkauft worden ist,---erhält der Makler die vereinbarte Vergütung/Provision...
...A bevollmächtigt den Makler zur Einsichtnahme in alle in Frage kommenden behördlichen Akten
einschließlich des Grundbuches...
...Der Vertrag gilt zunächst von 1.1.2019 bis 30.6.2019. Wird diese Vertragslaufzeit nicht einvernehmlich verlängert, gilt der Vertrag als zum 30.6.2019 beendet.
Sowas könnte da drin stehen. Dann wäre es ziemlich einfach....wenn A das Haus im September verkauft hat.
Fraglich bleibt, ob A überhaupt an C verkaufen durfte.
#8
Antwort vom 24. November 2019 | 02:59
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 45x hilfreich)
Zitat:
Fraglich bleibt, ob A überhaupt an C verkaufen durfte.
Im Prinzip hat A den Kontakt zwischen B und C hergestellt und B an C verkauft.
Für mich ist zudem fraglich, woher der Makler erfährt, wer die Immobilie letztlich gekauft hat, oder besteht auch nach Auslaufen des Maklervertrages noch das Recht, Einsicht in das aktuelle Grundbuch zu erhalten?
Aber schliesslich wird doch ja auch ersichtlich, dass nicht die Partei A an C verkauft hat, sondern B, die ja keinen Maklervertrag abgeschlossen haben.
Wird klar, worauf ich hinaus will?
#9
Antwort vom 24. November 2019 | 13:52
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Geschrieben hattest du aber:ZitatIm Prinzip hat A den Kontakt zwischen B und C hergestellt und B an C verkauft. :
ZitatNun hat Partei A einen Makler beauftragt, das Haus zu verkaufen. Partei C wird über den Makler aufmerksam, es kommt im Verlauf zum Kauf zwischen A und C nach Auslaufen des Maklervertrages. :
Das könnte sich rumsprechen. Oder vom Notar. Oder aus dem Grundbuch, falls schon umgeschrieben wurde. Es gibt viele Möglichkeiten.ZitatFür mich ist zudem fraglich, :
So lange man nicht lesen kann, was im Maklervertrag steht, und ob der seine Provision zu Recht verlangt, ist das alles unklar.ZitatWird klar, worauf ich hinaus will? :
Ja, na und? Verlangen und fordern kann der schon...doch mit welcher Begründung?ZitatDer Makler gibt nun an, Interessenten gehabt zu haben, die das Haus hätten kaufen wollen, was A ablehnt, so dass der Makler jetzt die volle entgangene Provision fordert. :
Du weißt ja immerhin, dass der Maklervertrag ausgelaufen /der Auftrag zum Verkauf des Hauses beendet ist.
Und was steht im Kaufvertrag, der sicher notariell beurkundet ist?
WER hat das Haus an C verkauft?
...hat A den Kontakt zwischen B und C hergestellt und B an C verkauft.
...es kommt im Verlauf zum Kauf zwischen A und C
#10
Antwort vom 25. November 2019 | 01:41
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 45x hilfreich)
Zitat:
Und was steht im Kaufvertrag, der sicher notariell beurkundet ist?
WER hat das Haus an C verkauft?
Danke für Deine Einschätzung.
Verkauft haben B (Die Kinder) an C, weil Haus und Grund deren Eigentum waren und die Eltern (A) dieses nur per Nießbrauchrecht bewohnt haben. Der Vertrag wurde notariell beurkundet. Das Nießbrauchrecht ist erloschen und C steht jetzt im Grundbuch.
Und jetzt?
Schon
268.152
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten