Mangel nach Reparatur

8. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Luppy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangel nach Reparatur

Hallo,
ich habe folgende Fragestellung.

Am 20.07.06 hab ich mir ein Handy gekauft, welches nach 9 Monaten einen defekt hatte ging.

--1--
Das Telefon konnte ich reparieren lassen und kam 14 Tage später wieder. Der Fehler war behoben jedoch hatte das Gerät jetzt eine Macke.

--2--
Also schicke ich das Gerät einen Tag später zum 2. mal ein, und es wurde wieder innerhalb von 14 Tagen repariert. Nach der Lieferung war der Fehler jedoch immernoch nicht beseitigt.

--3--
Also rief ich ein weiteres mal deinen Händler an, der mir zusagte, dass er das Händy zurück nehmen würde und ich es mit einem neuen Telefon verrechen könnte. Also schickte ich ihm mein Telefon.

Eine Woche später nahm er seine Aussage zurück und sagte mir das er das rechtlich nicht müsste und schlug mir eine weitere Reparatur vor. Des weiteren riet er mir dsa Reparierte Telefon nach erhalt bei Ebay zu verkaufen.
Mit einigem trotz stimmte ich der Reparatur zu. Anschliessend macht ich ein Einschreiben fertig, welches die weitere Nacherfüllung beschrieb und setzt eine Frist der Reparatur von 14 Tage. Ansonsten würde ich vom Vertrag zurücktreten.

Sind die Lieferungen des defekten Geräts nach der Reparatur Mangelhafte Lieferungen und kann ich vom Vertrag zurücktreten wenn die Lieferung ein weiters mal Mangelhaft ist?

Vielen Dank im vorraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Der Verkäufer versucht zu verar... Nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungen ist ein Rücktritt für den Käufer möglich. Er sollte sich ein BGB mal kaufen...

Und dann der Hammer: er stiftet dich zu einer Straftat an. Denn er möchte das kaputte Handy über ebay loswerden = Betrug!

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#2
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
Und dann der Hammer: er stiftet dich zu einer Straftat an. Denn er möchte das kaputte Handy über ebay loswerden = Betrug!


@keinname:
Hm, solltest besser lesen bevor Du so etwas schreibst. Der Händler will das Gerät reparieren und der Käufer soll dann das reparierte und einwandfreie Gerät verkaufen. Von Betrug kann ich nichts sehen!?

Das wäre natürlich für den Verkäufer die angenehmste Lösung. Auf diese Weise hätte er keinen Rücktritt des Käufers mehr zu befürchten selbst wenn es danach nochmals zu Problemen kommt.

Ansonsten hast Du natürlich recht mit der Rücktrittsmöglichkeit.

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#3
 Von 
Luppy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten aber seid ihr da wirklich sicher? Immerhin ist der erste Fehler und die erste Reparatur nach 9 Monaten nach dem Kauf passiert. Aber ich denke, ich habe trotzdem das Recht auf eine funktionierende Ware.

Ferner fällt es schwer vor Vorgericht beweisen zu können, dass die Reparatur mehrfach nicht in Ordnung war.

Was muss ich beachten wenn ich den Sachverhalt an einen Anwalt weiter geben. Oder würdet ihr mir was anderes Raten?

Vielen Dank

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#4
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich habe schon richtig gelesen. Nur er scheint ganz klar zu wissen, dass das reparierte Zeug später wieder kaputt gehen wird. Wieso soll der Kunde sein Eigentum verkaufen?

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#5
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
Wieso soll der Kunde sein Eigentum verkaufen?


Ja, wieso verkaufen Leute ihre gebrauchten Sachen bei Ebay??? :augenroll:

Da gibt es wohl endlos viele Möglichkeiten. Vielleicht möchte der Kunde gerne ein neues Modell haben nachdem er das Handy bereits fast ein Jahr hatte? Vielleicht ist er es mit diesem Handy aber auch einfach leid unabhängig davon ob es von nun an einwandfrei funktionieren wird oder nicht. Oder aber er benötigt eigeentlich gar kein Handy mehr oder oder oder...

Wenn der Kunde den Artikel nicht mehr haben möchte und der Rücktritt nicht möglich sein sollte, wäre der Verkauf über Ebay eine Alternative. Ich gehe davon aus, dass es eher als mögliche Option für den Käufer genannt wurde. Man kann den Verkäufer deswegen wohl kaum des Betruges beschuldigen und behaupten der Verkäufer wisse schon, dass der Artikel nach der Reparatur bald wieder defekt sein wird...
:bang:

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#6
 Von 
Luppy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ehrlich gesagt möchte ich mein Handy nicht zurück und ich würde gerne vom Kauf zurücktreten... und mein investiertes Geld wieder haben, plus denn Versandkosten der ganzen hin und her schickerei.

Ich möchte allerdings sichergehen, dass ich das auch wirklich durchsetzen kann, bei dem aktuellen Verlauf. Das Nichteinhalten der Frist ist ja wieder eine mangelhafte Lieferung, was nach meiner Auffassung ein Punkt wäre an dem ich zurücktreten kann!?!

Meinen Rechtsbeistand hab ich schon informiert und sitzt in den Startlöchern.

Aber mir kommt es darauf an das ich damit 100% durchkomme und nicht mein Recht als Käufer verschlafen indem ich bei Ebay mein Handy verkaufe. :fight:

Deswegen hab ich meine Frage hier eingestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
und mein investiertes Geld wieder haben, plus denn Versandkosten der ganzen hin und her schickerei.


Bei Rücktritt vom Kaufvertrag nach einem Jahr der Nutzung wird sicherlich nicht das gesamte investierte Geld erstattet. Das Gerät war in diesem Fall immerhin fast ein Jahr im Besitz des Käufers und der Käufer hat somit einen Nutzen daraus gezogen. Diesen gezogenen Nutzen kann der Händler normalerweise abziehen. Für die berechnung werden meist 3% im Monat genommen. Bei knapp einem Jahr Nutzung müsste man also mit einem Abzug von gut 30% rechnen.

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#8
 Von 
Luppy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch mal Hallo,

nach einigem Warten habe ich mein Telefon wiederbekommen. Leider musste ich feststellen, dass mein Telefon wieder die gleichen Mängel besitzt. Darauf hin bin ich mit Einschreiben vom Kaufvertrag zurückgetreten und habe gebeten mir eine schriftliche Bestätigung meines Rücktritts zuzusenden, danach würde dann der Austausch vollzogen.
Sollte dieses nicht geschehen, würde ich den Sachverhalt meinem Anwalt übergaben und einen Sachverständigen für mein Telefon zu Rate ziehen.

Jetzt ist es so, dass ich (das erste Mal :-) ) eine Antwort bekommen habe, sie aber der Auffassung sind, dass ich das Telfon nur weiter reparieren lassen kann, was dann Nummer 4 wäre.

Wie stehen meine Chancen und habt ihr vielleicht einen Tipp für mich?

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