Mangel selber behoben

13. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)
Mangel selber behoben

Wie ist das ,wenn der Käufer bei einer Magelhaften Sache den Mangel (ohne Einverständnis des gewerblichen Verkäufers) selber behebt und die Reparatur dann den Verkäufer in Rechnung stellt?
Der Verkäufer wollte den Mangel beheben und aber auch die gekaufte ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurücknehmen,aber den Käufer wollte die gekaufte Sache nicht Rücktransportieren und auch nicht wieder hergeben weil es sich (in seinen Augen) um ein Liebhaberstück handelt..
Der Verkäufer findet die Reparaturkosten unangemessen (mehr wie 50 % des Kaufpreises) und ist der Meinung ,er hätte den Mangel wesentlich günstiger bzw. gänzlich kostenfrei reparieren können.
Jetzt ist auch der Verkäufer verägert durch das Tun des Verkäufers und lässt sich auf kein Vergleich ein.
Der Sachverständigen Gutachter stellt fest ,das die Sache nicht kostenfrei zu reparieren war und nannte eine Summe ,die im Vergleichfalle zu zahlen war (ca. 30 % des Verkaufes).
Wie sind die Aussichten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
klee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also soweit ich weiß,muß man dem Verkäufer einräumen den Mangel zu beheben...handelt der Käufer eigenmächtig ist er auch für die Kosten Verantwortlich.

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