Mangelhafte Reparatur Motorschaden / Haftung des Betriebsinhabers nach Geschäftsaufgabe

12. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Mangelhafte Reparatur Motorschaden / Haftung des Betriebsinhabers nach Geschäftsaufgabe

Hallo, folgende Situation:

Im Nov 2015 trat bei meinem Auto ein Motorschaden an den Kolben auf, der durch einen Designfehler seitens Autohersteller verschuldet war. Leider war der Wagen zu diesem Zeitpunkt schon aus der Garantie und somit blieb mir nur die Rep. auf eigene Rechnung, die auch sehr kostspielig war. Ich haben den Wagen dann in eine freie Werkstatt gegeben, die dann denn Motor instand gesetzt haben und der Wagen hat auch bis vor drei Wochen gelaufen.
Vor drei Wochen will der Wagen nicht anspringen, Diagnose Steuerkette übergesprungen. Ich habe den Wagen dann zu einem andren Motoreninstandsetzer gebracht, der mich heute anruft und fragt was für ein Fuscher da das erste mal dran war. Die Rede war z.B. davon dass die Nockenwelle versucht wurde mit vermutlich einer Rohrzange zu drehen, dadurch Abdrücke auf der Welle sind und deshalb noch mehr gemacht werden muss. Für mich also eine mangelhafte und fehlerhafte Reparatur der ersten Werkstatt und ein versteckter Mangel.
Problem ist nun, der Inhaber der ersten Werkstatt, der auch die erste Rep. selbst gemacht hat, hat vor ca. 1 Jahr sein Geschäft wegen Rente aufgegeben.

Frage: Kann ich diesen Mann trotz Geschäftsaufgabe (ist ja keine Insolvenz) trotzdem wegen einem solchen verdeckten Fusch nach 2,5 Jahren noch belangen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Selbst ohne Geschäftsaufgabe würde er nicht mehr haften.

Zum einen endet die gesetzliche Sachmängelhaftung nach 2 Jahren, zum anderen müsste man ihm erst mal nachweisen, das ein Mangel vorliegt für den er haften müsse.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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