Mangelnde Tür nach einem Jahr ausgetauscht, Zahlung?

13. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Baris93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangelnde Tür nach einem Jahr ausgetauscht, Zahlung?

Hallo Zusammen,

ich habe vor etwa zwei Jahren ein Haus gekauft und Kern saniert, somit auch die Türen ausgetauscht. Eines der Türen war defekt und musste nochmal ausgetauscht werden, darum habe ich zu diesem Zeitpunkt alle Türen bis auf die Defekte bezahlt. Jetzt wurde die defekte Tür nach 1 1/2 Jahren auch ausgetauscht, nun meine Frage, muss ich die Tür trotz langer Wartezeit bezahlen oder habe ich da noch gesonderte Rechte?

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße
Baris

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

In wiefern wurde denn der Gebrauch des Hauses / des Zimmers durch die fehlerhafte Türe eingeschränkt?
Hat man zwischen durch mal gemahnt, idealerwesie gerichtsfest?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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