Hallo,
Am 4.12 habe ich bei einer Privatperson einen Gegenstand gekauft,vor dem Kauf versicherte er mir das seine Tante in einem Laden arbeitet in dem der Gegenstand vorhanden is.
Nungut er sagte mir das es normal 230€ kostet und er von mir nur 200€ wollen würden und er versicherte mir neuware!
Ich nahm sein Angebot an er kam mit der Ware zu mir ich übergab ihm das Geld,da er mir ein bisschen komisch vorkam
habe ich nach der Sendung im Internet gesucht und sah das dieser Artikel nicht mehr wie 30€ wert ist.
Und seine Ware war voller Gebrauchtspuren.
Kann ich rechtliche Schritte einleiten? Dienen Logs aus Chats als Beweise?
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Mangelware verkauft
5. Dezember 2010
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Frage vom 5. Dezember 2010 | 08:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangelware verkauft
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2010 | 10:20
Von
Status: Lehrling (1193 Beiträge, 926x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 5. Dezember 2010 | 10:24
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Da muss ihn wohl persönlich besuchen is nämlich ein alter Schulkamerad
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#3
Antwort vom 5. Dezember 2010 | 13:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119367 Beiträge, 39714x hilfreich)
quote:
Kann ich rechtliche Schritte einleiten?Dienen Logs aus Chats als Beweise?
Diese könne zwar bei Gericht eingereicht werden, jedoch entscheidet der Richter ob er diese als Beweis anerkennt.
Man müsste auch nachweisen, das diese nicht manipuliert werden können. Und daran wird es letztendlich wohl scheitern ...
quote:
Kann ich rechtliche Schritte einleiten?
WAS kannn man denn gerichtsfest beweisen?
Hier fand offensichtlich ein Verkauf statt, bei dem Aussage gegen Aussage steht ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#4
Antwort vom 5. Dezember 2010 | 14:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Naja ich könnte ihn dazu auffordern mir die Rechnung zu geben?
Wie kann ich noch Beweisen das er mich sozusagen abgezogen hat,Kontakt mit ihm aufnehmen.
Aber ich hab gehört das Tonband nicht verschwendet werden darf ohne sein einverständnis.
Und was ist wenn er vor Gericht die Wahrheit sagt?
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#5
Antwort vom 5. Dezember 2010 | 16:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119367 Beiträge, 39714x hilfreich)
quote:
Naja ich könnte ihn dazu auffordern mir die Rechnung zu geben?
Welche Rechnung? War eine Übergabe derselben vertraglich nachweisbar vereinbart?
quote:
Und was ist wenn er vor Gericht die Wahrheit sagt?
Herr Richter der Janos1234 kam zu mir und wollte das Teil unbedingt haben. Erst wollte ich es ihm nicht verkaufen, aber er hat immer wieder gefragt, zum Schluss bot er mir 200 EUR dafür. Da habe ich es ihm dan gegeben.
So und nun beweise mal das DAS nicht die Wahrheit ist ...
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