Hallo,
am 12.12.2022 gab ich nach vorheriger Klärung per Email eine Bestellung eines maßgefertigten Bretts bei einer Schreinerei mit Onlineshop in Bayern auf. Die Bestellung wurde am 12.12.2022 von der Firma per Email bestätigt und als Versanddauer wurden 12 Wochen angegeben. Die Bezahlung erfolgte vorab per Banküberweisung (Wert 250,--EUR).
Am 23.01.2023 erhielt ich bereits die Lieferung. Der Artikel war leider von den bestellten und bestätigten Maßen abweichend, was ich der Schreinerei noch am selben Tag per Email mitteilte.
Der Artikel ging wieder an die Schreinerei zurück und am 06.02.2023 wurde mir als neuer Liefertermin Anfang März mitgeteilt.
Bis 20.03.2023 erhielt ich weder die Lieferung noch eine Rückinfo, woraufhin ich mich bei wieder bei der Schreinerei melden musste, um zu erfahren, dass sich die Lieferung auf unbestimmte Zeit verzögert.
Da mit der Fertigung des Artikels offensichtlich noch gar nicht begonnen wurde und die Lieferfrist nun um weitere 6 Wochen überschritten wurde, setzte ich die Schreinerei am 17.04.2023 per Einwurf-Einschreiben gemäß § 286 in Verzug und setzte eine Lieferfrist bis zum 02.05.2023.
Bis 07.05.2023 ist weder eine Reaktion noch eine Lieferung erfolgt.
Welche Handhabe habe ich hier nun?
Danke im Voraus
-- Editiert von User am 7. Mai 2023 11:27
-- Editiert von User am 7. Mai 2023 11:27
Maßanfertigung / Widerruf aufgrund Nichtlieferung
7. Mai 2023
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Frage vom 7. Mai 2023 | 11:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Maßanfertigung / Widerruf aufgrund Nichtlieferung
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#1
Antwort vom 7. Mai 2023 | 15:42
Von
Status: Unbeschreiblich (46302 Beiträge, 16425x hilfreich)
Der Widerruf wäre das falsche Rechtsmittel, da bei Maßanfertigungen ein Widerruf nicht möglich ist.
Möglich wäre ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 323 BGB.
#2
Antwort vom 7. Mai 2023 | 16:42
Von
Status: Unbeschreiblich (114522 Beiträge, 39010x hilfreich)
ZitatWelche Handhabe habe ich hier nun? :
Unter der Voraussetzung das die Fristsetzung dem Kriterium "angemessen" entspricht , könnte man nun von dem Vertrag zurücktreten, die Abnahme verweigern und das Geld erstattet verlangen.
Der Rücktritt muss nach den Regelungen des § 349 BGB erklärt werden.
Zitatund die Lieferfrist nun um weitere 6 Wochen überschritten wurde :
Welche Lieferfrist? Ich las von keiner?
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#3
Antwort vom 7. Mai 2023 | 17:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWelche Lieferfrist? Ich las von keiner? :
Nach der Falschlieferung am 23.01.2023 wurde mir am 06.02.2023 als neuer Liefertermin Anfang März genannt.
Am 17.04.2023 waren dann die ca. 6 Wochen seit Anfang März verstrichen, woraufhin ich die Firma dann zur Lieferung bis 02.05.2023 aufgefordert hatte. Dies ist nun wieder nicht geschehen.
Ich habe nun folgendes Schreiben aufgesetzt, dass ich per Einschreiben mit Unterschrift auf den Weg bringen werde:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit meinem Schreiben vom 17.04.2023 habe ich Sie aufgefordert, mir die Ware aus dem Kaufvertrag vom 12.12.2022, Bestellnr. xxx / Artikel: xxxx bis spätestens zum 02.05.2023 zu liefern. Diese Frist ist bereits abgelaufen, ohne dass die Ware bei mir eingegangen ist.
Ich trete daher von dem oben benannten Kaufvertrag zurück und fordere Sie auf, den von mir gezahlten Kaufpreis in Höhe von xxx,00 EUR bis spätestens zum 18.05.2023 auf das nachfolgend benannte Bankkonto zu bezahlen.
xxx
Sollte innerhalb der Frist keine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen, so werde ich meinen Anspruch mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.
Zitat:
#4
Antwort vom 7. Mai 2023 | 17:37
Von
Status: Unbeschreiblich (114522 Beiträge, 39010x hilfreich)
ZitatNach der Falschlieferung am 23.01.2023 wurde mir am 06.02.2023 als neuer Liefertermin Anfang März genannt. :
"Anfang März" ist unglücklicherweise kein Liefertermin.
ZitatAm 17.04.2023 waren dann die ca. 6 Wochen seit Anfang März verstrichen :
"Anfang März" endet irgendwo zwischen dem 10.03 und dem 15.03 ... insofern ist wäre der 17.04.2023 falsch und alle nachfolgenden darauf basierenden Fristen auch.
ZitatIch habe nun folgendes Schreiben aufgesetzt :
Ich würde überall das "Kauf" streichen, ich sehe da eher einen Werkvertrag.
#5
Antwort vom 7. Mai 2023 | 18:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat"Anfang März" endet irgendwo zwischen dem 10.03 und dem 15.03 ... insofern ist wäre der 17.04.2023 falsch und alle nachfolgenden darauf basierenden Fristen auch. :
Die Firma hat Anfang März als Liefertermin genannt und ich habe dann am 17.04.2023 die Frist zur Lieferung auf den 02.05.2023 gesetzt. Welche Frist wäre denn dann korrekt gewesen?
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