Hallo,
ich habe über Telefon (Angebotsanforderung) und Email/PDF (Versand des unterschriebenen Kaufvertrags) einen Kaufvertrag für eine Matratze abgeschlossen, welche eine Woche nach der vereinbarten Frist auch geliefert wurde. Nun wache ich jedoch jeden Tag mit Rückenschmerzen auf, und möchte daher (innerhalb der noch bestehenden Widerrufsfrist von 2 Wochen) von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ein Anruf beim Händler ergab, dass er mir einen Austausch der Matratze anbietet, zudem forderte er mich auf, die Matratze noch einige Tage zu testen. Meine Fragen:
- Kann ich mein Widerrufsrecht schriftlich geltend machen (um die Frist nicht zu versäumen) und trotzdem das Umtauschangebot wahrnehmen?
- Muss ich - wenn ich die Matratze länger teste - Wertersatz leisten (der Hinweis kam ja vom Händler)?
- Wie ist die Rechtslage, wenn die Austauschmatratze extrem teurer ist oder wieder nicht angenehm auf ihr zu liegen ist?
Vielen Dank!
Sina Marie
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-- Editiert am 14.05.2011 17:17
Matratzenkauf - Umtausch annehmen trotz Widerrufsr
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Also:
- noch einige Tage testen würde ich gar nix. Da läuft nämlich dann die Widerspruchsfrist ab!
- Ja, Du musst mit einem Abschlag rechnen. DENN: Du darfst zwar widersprechen, dann musst Du die Ware so zurückgeben, wie Du sie erhalten hast. Es darf also keine Verschlechterung der Ware eingetreten sein. Das kannst aber nur Du beurteilen.
- Du MUSST den Widerspruch schriftlich oder per Fax machen. Bald!
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Hallo Kabul,
vielen Dank. Wenn ich den Widerspruch abgesendet habe, aber nachträglich trotzdem auf den Umtausch eingehe, verwirke ich mir dabei mein Widerrufsrecht?
Viele Grüße
Sina_Marie
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quote:
Wenn ich den Widerspruch abgesendet habe, aber nachträglich trotzdem auf den Umtausch eingehe,
Dann hast du widerrufen.
Dann kannst du nicht mehr auf den Umtausch eingehen. Das wäre dann eine reine Kulanz des Händlers.
Und wenn die Matratze umgetauscht wird, dann läuft die Widerrufsfrist weiter ...
Im Übrigen benötigt ein Körper zwischen 3-6 Wochen bis er sich auf die neue 'eingerichtet' hat.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hallo,
ich habe nun ein Widerrufsschreiben aufgesetzt und dem Geschäft eine 10-tägige Frist gesetzt, mir die Annahme des Widerrufs zu bestätigen. Muss ich das Geschäft im gleichen Schreiben auch auffordern, die Matratze wieder bei mir abzuholen sowie mir den Kaufpreis zurückzuerstatten?
Vielen Dank!
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-- Editiert am 15.05.2011 14:12
-- Editiert am 15.05.2011 14:13
quote:
und dem Geschäft eine 10-tägige Frist gesetzt, mir die Annahme des Widerrufs zu bestätigen.
Lass diese weg und sende das ganze per Einschreiben-Rückschein.
quote:
Muss ich das Geschäft im gleichen Schreiben auch auffordern, die Matratze wieder bei mir abzuholen sowie mir den Kaufpreis zurückzuerstatten?
Das wäre zweckmäßig. Eine Pflicht besteht dazu jedoch nicht.
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