Guten Tag,
Media Markt machte Werbung für die Wiedereröffnung.
Dort wird gezeigt ein Handy was 299Euro kostet. Daneben ein Pluszeichen und ein 50Euro Gutscheinkarte.
Das Preisschild ist gelb das Pluszeichen auch in gelb.
Für mich war klar, ich kaufe das Handy und bekomme eine 50Euro Gutscheinkarte dazu.
Als meine Frau das Handy kaufte, weigerten sich die Mitarbeiter die Gutscheinkarte rauszurücken. Die behaupten es sein nur mit einem Vertragsabschluss möglich.
Das Handy habe ich hier. Was für Möglichkeiten habe ich mich dagegen zu wehren?
Danke.
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-- Editiert bullypower am 04.10.2013 15:41
Media Markt Irreführende Werbung
4. Oktober 2013
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Frage vom 4. Oktober 2013 | 15:41
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Media Markt Irreführende Werbung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 4. Oktober 2013 | 19:45
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>1. Da solche Äußerungen ( in verteilten Werbe-Prospekten, in Fernseh-Reklame oder auf Internet-Seiten ) aus Sicht der Adressaten nicht als "auf die Schließung eines Kaufvertrags ( über die gezeigte Sache zum genannten Preis ) gerichtete Willenserklärung" ( = Antrag im Sinne von § 145 BGB ) verstanden werden könnten, soll Kunden kein einklagbares Recht auf Lieferung gemäß dieser Angaben zustehen. <hr size=1 noshade>
Sie haben Recht, ich habs in meiner Enttäuschung vergessen.
invitatio ad offerendum:
Rechtlich unverbindliche Aufforderung an die Adressaten, ihrerseits ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben.
In dem Fall muss also Media Markt mein Angebot nicht annehmen.
quote:<hr size=1 noshade>2. Die Werbung könnte unter mehreren Aspekten wettbewerbsrechtlich unzulässig sein:
- wegen Irreführung ( § 5 UWG )
- wegen Werbung mit Zugaben ohne klare und eindeutige Angabe der Bedingungen für ihre Inanspruchnahme ( § 4 Nr. 4 UWG ) <hr size=1 noshade>
Das ist sie bestimmt,aber ich glaube kann nur die Konkurrenz dagegen klagen.
quote:<hr size=1 noshade>Enthielt die Werbung irgendwelche Angaben zu den Bedingungen, unter denen die beworbene Gutscheinkarten-Zugabe in Anspruch zu nehmen war? Und falls ja: waren sie "klar und deutlich" gestaltet? <hr size=1 noshade>
Nein, war kein Hinweis zu lesen. Aber die gleiche Farbe vom Barpreis und das Pluszeichen lassen den Verbraucher glauben es sei eine Zugabe beim Kauf, und nicht bei Vertragsschleissung.
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