Media Markt PC - Beweislastumkehr

21. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
KR83
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Media Markt PC - Beweislastumkehr

Hallo,

folgender Fall: Im August 2004 kaufte ich bei Media Markt einen Medion PC. In diesen Tagen machte er schlapp (Plötzliche Leistungseinbrüche, PC hängt sich auf), ich nutzte also die Wiederherstellungsfunktion des PCs und brachte ihn in den Auslieferungszustand zurück. Das Problem allerdings blieb - Jetzt habe ich die Festplatte formatiert, natürlich habe ich den PC jetzt total "nackt" vor mir, ohne Treiber oder sonstige Programme. Da ich keine Lust habe mir das alles zusammenzusuchen dachte ich, könnte ich den PC doch zurückbringen.

Fällt das nicht unter diese Beweislastumkehr (bin kein Jurist) - d.h. der Verkäufer muss quasiu 6 Monate lang alles zurücknehmen ? Muss ich hier Gründe angeben, oder kann ich einfach sagen "Ich will nen neuen PC"

Da nicht sicher ist ob das Problem an einem Virus lag der nun gelöscht ist, oder ob doch ein Hardwareproblem herrscht, was aber erst in 3 Monaten wieder auftritt, dann hätte ich doch keinerlei Rückgaberecht mehr, oder ? Der Beweis woran ein "Nichtlaufen" beim PC liegt, ist ohnehin schwierig.

Was soll ich tun?

Gruß
karsten

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

>>Da ich keine Lust habe mir das alles zusammenzusuchen dachte ich, könnte ich den PC doch zurückbringen.<<

Das sagt schon alles.

doko

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Meines Wissens nach sind bei PC´s immer Treiber CD´s enthalten.

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#3
 Von 
KR83
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

"Das sagt schon alles"

Wieso sagt das alles? Wenn ich einen PC geliefert bekomme, der derartig "gebrandet" ist, dass statt einer Neuinstallation des Systems eigentlich nur ein "Versetzen in den Auslieferungszustandes" möglich ist, da nach einer Neuinstallation ein PC vor mir steht, der nur mit enormem Aufwand wieder flottzu bekommen ist, ist alles klar? Wie gesagt: Wenn es tatsächlich ein Hardwarefehler ist, der die Leistungseinbrüche (nach wie vor) verursacht, ist es dann nicht besser, gleich umzutauschen, anstatt zu warten?

Ich würde mich über einen RECHTLICHEN (nichtz über einen moralischen:) Rat sehr freuen.

Vielen Dank
Karsten

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#4
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

Du hast da einiges in Sachen Gewährleistung falsch verstanden!
Wer gibt Dir das Recht zur Rückgabe?
Der Mediamarkt darf erst nachbessern und das 2 Mal.
Stellen die dann fest, dass der Fehler bei Dir lag, dürfen die Kosten für die Fehlersuche umgelegt werden und das kann teuer werden!
Allein MSI berechnet schon 60 Euro bei Ware, die als defekt gerügt wird und es dann doch nicht ist.
Suche also erst selbst nach dem Fehler und wenn Du einen Anwenderfehler oder Virus ausschliessen kannst, gehe zum Mediamarkkt und lass Dein Gerät REPARIEREN!

Viele Grüsse


Jan

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#5
 Von 
KR83
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Wann gilt dann die Beweislastumkehr? Bzw. was bringt Sie?

In diesen 6 Monaten muss der Verkäufer mir doch ein Verschulden nachweisen. D.h. wenn ich (mache ich natürlich nicht ,aber mal angenommen- es geht ja hier noch immer um RECHT, nicht um irgendwas anderes) mit einem Hammer mal kurz auf den Prozessor klopfe, und er ist kaputt - Müsste (rechtlich gesehen) der Verkäufer das ganze ohne Umstände zurücknehmen, es sei denn er weist mir nach, dass ich es gewesen bin.

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#6
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

"Wieso sagt das alles? Wenn ich einen PC geliefert bekomme, der derartig "gebrandet" ist, dass statt einer Neuinstallation des Systems eigentlich nur ein "Versetzen in den Auslieferungszustandes" möglich ist, da nach einer Neuinstallation ein PC vor mir steht, der nur mit enormem Aufwand wieder flottzu bekommen ist, ist alles klar?"

naja Medion PC ist nicht grad ne "gute" Marke.

Der PC war günstig. Dazu gabs bestimmt nur OEM Software und keine richtige Software. Was will man dann erwarten?Mehr Leistung für sein Geld geht wohl nicht. Und das es an der Hardware liegt glaub ich nicht, da der PC ja noch läuft.

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#7
 Von 
KR83
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe schon. Rechtlichen Rat bekommt man hier nicht. Immer nur moralische Antworten in die Richtung "Was erwartest du"
Im Recht spielt es keine Rolle, ob eine Marke gut oder weniger gut ist. Und ich halte 999 Euro auch nicht für wenig.

Was aber Beweislastumkehr meint, und wo es denn nun seine Anwendung findet, konnte bisher noch niemand sagen.

MfG
K.

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#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Anwendung findet diese Vorschrift auf den Verbrauchsgüterkauf, somit auf Kaufverträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer bezüglich einer beweglichen Sache.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#9
 Von 
KR83
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Herr Roenner,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann also davon ausgehen, dass wenn der PC auch nach einer Neuinstallation nicht mehr richtig funktioniert, und das ganze innerhalb der ersten 6 Monate, dass dann die BWU gilt, es sei denn, mir kann nachgewiesen werden, dass es sich z.B. um einen Virenbefall handelt.

mfg
k.

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#10
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ich erlaube mir mal, für den Kollegen Roenner zu antworten: Ja, wenn sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe ein Mangel zeigt, dann wird vermutet, dass dieser bereits zum Zeitpunkt der Übergabe existierte, § 476 BGB .

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Karsten R.,

ich kann mich hier meinem Kollegen Bob Vila anschliessen.

Das einzige Problem sehe ich darin, dass Sie es beim MEDIA MARKT ja vorzeigen müssen, was genau nicht funktioniert, somit aufzeigen wo genau der Sachmangel liegt. Dieses wird schwierig, wenn Sie dort nur eine formatierte Festplatte abliefern.

Ferner sollten Sie beachten,dass der Verkäufer ein Nachbesserungsrecht hat, somit das Recht vorher die Kaufsache zu reparieren, bevor Sie diese gegen eine neue umtauschen können, oder Ihr Geld zurückverlangen können.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#12
 Von 
12345678
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 12x hilfreich)

Ihre Fehlerbeschreibung hört sich nach einem Viren/Spyware verseuchten PC an. Um auszuschließen das durch ihr Fehlverhalten der Fehler verursacht wurde, emfehle ich ihnen eine Linux Distribution wie Knoppix oder besser die Live DVD von Suse zu testen. Dafür muss nichts installiert werden, nur die CD/DVD muss ins Laufwerk geschoben werden. Nun brauchen Sie nur noch einen Freund der ihnen per DSL die jeweilige Distribution besorgt( Freeware). Wenn Sie einfach den PC zurückbringen damit MM das System neu installiert und es ist kein Fehler festzustellen kann das eventuell recht teuer werden.

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#13
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)

Ergänzend noch dazu :

Wenn ein PC langsam läuft und man installiert das Betriebssystem neu und der Rechner rennt sofort wieder, KANN es kein Hardwarefehler sein, dann war es etwas softwaremässiges !

Somit kein Mangel in der Kaufsache, damit kein Gewährleistungsfall.

Zudem kann man sich auch aus Recovery-CDs eine vollwertige InstallationsCD bauen, durch die es dann auch möglich ist, unter Beibehaltung aller Daten das Betriebssystem zu reparieren.

Grüssle
S.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
KR83
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

inzwischen hat das cd laufwerk die frisch ausgepackte suppurt-dvd zerschossen - nur kratzer drauf, kein pc kann sie mehr lesen. das sollte für die blu reichen.

frohes fest
k

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#15
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Ein Neugerät erhalten Sie innerhalb der 1. sechs Monate NICHT ! wieso auch, Sie haben schon sehr merkwürdige Ansichten über Ihre Rechte.
Verseuchen sich den PC mti Viren ( zuviel Pornoseiten geguckt?) und meinen nun müsste Ihnen der Händler ein neues Gerät schenken.
Das hat nichts mit Moral zu tun,sondern mit Recht,denn das was Sie versuchen grenzt an Betrug und ist insofern einfach mal verboten.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
KR83
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber lillicat,

ich bezweifle, dass es verboten ist, einen defekten PC (CD Laufwerk) innerhalb von 5 Monaten an den Hersteller zurückzugeben. Heutzutage kann es sich kein Elektronikfachmarkt mehr leisten, kundenunfreundlichen zu sein.

mfg
k.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

da unterliegen Sie einem gewaltigen Irrtum. Der Händler hat das Recht mindestens 2 mal nachzubessern. Also von einem Neugerät kann zumindest im Moment absolut keine Rede sein.
Aber träumen darf man ja

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

erst hörte es sich ja nur nach virus an,aber sicher können Sie das CD Laufwerk zur Nachbesserung abgeben.Sehr wahrscheinlich erhalten Sie ein Neues,wäre jedenfalls bei uns so innerhalb von 6 Monaten.
Ansonsten rate ich davon ab Fehler zu intensiv selbst zu suchen,dabei geht in der Regel dann erst was kaputt.
schöne bescherung, vielleicht bekommen Sie ja einen DVD brenner,dann brauchen Sie das 10 € Teil nicht mehr.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
jot
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn das CD-Laufwerk defekt sein sollte besteht natürlich ein Anspruch auf einen Austausch (den kompletten Rechner können Sie sicher nicht zurückgeben).
Mit selbst eingestrickten Softwarefehlern (sei es ein "vermurkstes" Windows, falsche Treiber, Viren oder Spyware) können allerdings keine Garantieansprüche geltend gemacht werden, da daran ja der Benutzer "Schuld" ist und der Media Markt keinerlei Einfluss darauf hat, was für Programme man sich noch so zusätzlich installiert, auf was für Seiten man surft usw... wäre bei dem PC z.b. ein Software-Paket mit Antivirus- oder Antispyware-Programmen dabeigewesen und der Händler würde dafür einen 100%igen Schutz _garantieren_ sähe das wieder anders aus, aber sowas macht Media Markt meines Wissens nicht.

Lange Rede kurzer Sinn: Man kann auch nicht einen Joghurt im Supermarkt kaufen, essen und ihn anschließend umtauschen, weil der Becher leer ist.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

Kein rechtlicher Rat, aber dennoch ein hilfreicher Tipp:

Ich würde mir an ihrer Stelle erstmal nen Taschenrechner kaufen!! Wenns nach einigen Jahren mit dem dann klappt, würde ich mit PCs weitermachen....

Gruß Tommy

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
pc_dealer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

@Tommy- vielen dank! habe mich selten so gut amüsiert!!

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