MediaMarkt nochmal 16% Mehrwertsteuer?

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Gerod1
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 10x hilfreich)
MediaMarkt nochmal 16% Mehrwertsteuer?

Habe in einem anderen Forum diesen Betrag gefunden. Kann das jemand bestätigen?

....
Nachdem ich jetzt schon von einigen Leuten mitbekommen habe, dass der MediaMarkt noch einmal 16% Rabatt auszahlt, will ich euch das nicht vorenthalten.

Normalerweise leite ich ja keine emails weiter, aber diese hab ich mir bestätigen lassen, also:

> Die Werbeaussagen "in Deutschland zahlt der Kunde am 03.01.2004 in
> allen Media Märkten keine Mehrwertsteuer" sind selbstverständlich
> nicht legal. Jedes Unternehmen in Deutschland muss seine
> Mehrwertsteuer abführen und sie
> somit auch ausweisen. Media Markt hat also letztlich nur eine
> normale Preissenkung um ca 16% gemacht.
>
> Da sich der Media Markt natürlich darüber im klaren ist, dass er
> nicht die Steuergesetze neu erfinden kann ist auf jedem Kassenbon
> die 16%ige Mehrwertsteuer ausgewiesen.
>
> Nach Aussagen der Verbraucherzentrale NRW haben sich bereits heute
> über 1000 erboste Kunden Ihre 16% von Media Markt gegen Vorlage
> des Kassenbons auszahlen lassen - MediaMarkt zahlt (sich
> offensichtlich der Rechtslage bewusst) problemlos aus. Ein
> Mitarbeiter der Verbraucherzentrale: "Wenn das allgemein bekannt
> wird geht die Aktion für MediaMarkt mehr als nur nach hinten los".
>
>
> Also auf zum MediaMarkt und sich die 16% auszahlen lassen und
> diese email an alle weiterleiten!!! Mal sehen wer hier wen
> verarscht...

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Zumal die Preise vorher nachweislich um bis zu 100% angehoben wurden .

Da haben wohl einige Abteilungsleiter am Wochenende zuvor eine Sonderschicht einlegen müssen.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die einzige richtige Anzwort auf diese Bauernfängerei ist: Die Mehrwertsteuer auszahlen lassen und dann diesen Laden boykottieren.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Oder von vornherein nicht hingehen.
Aber eines muss man den roten lassen. Die Werbung war sehr effektiv. Sie hat uns als Mitbewerber wirklich einen sehr Umsatzstarken Jahresstart beschert. Darunter waren Leute, denen beim MM einfach zu viel los war und auch Leute, die gemerkt haben, dass sie verarscht wurden.
Und die Kunden die bei uns auch 16% Rabatt haben wollten.
Antwort: Gibt es nicht, dafür haben wir die Preise auch nicht erhöht. :)

Im Nachhinein stellen wir fest: Gut, dass wir verglichen haben!

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese eMail entspricht nicht der Wahrheit. Darauf hat auch schon die Verbraucherzentrale hingewiesen und besonders darauf aufmerksam gemacht, dass die Verbraucherzentrale nichts in der eMail geschriebene bestätigt hat.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Hätte mich auch gewundert. ;)

Eine Rechtsgrundlage gibt es nämlich nicht, denn unabhängig von der Werbung (die ja, wie wir alle wissen, nur eine invitatio ad offerendum darstellt) hat ja der Kunde seinen Kaufvertrag zum angegebenen Preis abgeschlossen.

Ein nachträgliches "aber ihr habt doch geworben mit..." bringt da ganz offensichtlich nichts mehr.

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#6
 Von 
Trudenleo
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe den herausgeber der besagten Mail kontaktiert um herauszufinden was Sache ist.
Hier die Antwort, die Mail war also keine Hoax.

Zitat:
Unternehmen leisten seit der Schuldrechtsreform 2002 auch Gewähr für Werbeaussagen, die somit einklagbar sind. Es handelt sich um einen Mangel der Kaufsache, wenn die Werbeaussage nicht erfüllt wird.
Mit freundlichen Grüßen

Nina Haverkamp
Rechtsanwältin

SSP Strauch Schuster & Partner GbR
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Oberländer Ufer 154a
50968 Köln
Tel.: 0221 - 93 70 93 80
Fax: 0221 - 93 70 93 87
haverkamp@ssp-advice.de
www.ssp-advice.de

Zitat Ende

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#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Oh-oh, ich glaube, da hat mal wieder jemand etwas falsch verstanden.

Der Preis gilt nämlich nach herrschender Meinung nicht als "Eigenschaft der Ware".
Und Sach- oder Rechtsmängel beziehen sich immer auf Eigenschaften der Ware.
Folglich kann der Preis niemals einen "Mangel" darstellen.

Die Aussage der Frau Haverkamp (die mit 99.9%iger Sicherheit nicht im Zusammenhang mit der MediaMarkt-Aktion fiel) ist also korrekt in Bezug auf beworbene *Eigenschaften* der Ware (etwa "beschleunigt von 0-100 in 6,7 Sekunden"), nicht jedoch in Bezug auf den vorliegenden Fall.

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#8
 Von 
Trudenleo
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Äh ich habe der Frau Haverkamp den kompletten Vorfall mit der Mail von ihrem Kanzleikollegen geschickt, also der, der die angebliche Hoax geschrieben hat.
Ich dachte mir ja auch das die Eigenschaft der Ware nix mit dem Preis zu tun hat.
Aber der Frau Haverkamp lag die Mail über Media Markt vor, als sie mir schrieb.....

Die Verbraucherzentrale bekam die Antwortmail parallel, bin mal auf deren Antwort gespannt. :-)
Bis denne

Leo

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"
Media Markt Hoax
seit Donnerstag, dem 6. Januar 2005, kursiert eine anonyme Email, in der behauptet wird, dass sich "nach Aussagen der Verbraucherzentrale NRW … bereits über 1.000 erboste Kunden ihre 16 % von Media Markt gegen Vorlage des Kassenbons (haben) auszahlen lassen - Media Markt zahlt (sich offensichtlich der Rechtslage bewusst) problemlos aus."

Begründet wird die vermeintliche Rückzahlaktion damit, dass die Werbeaussage "Am 3. Januar zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer. Alle Produkte dadurch 16 Prozent billiger" illegal sei, da Media Markt sehr wohl mehrwertsteuerpflichtig sei und die Mehrwertsteuer (auch bei am 3. Januar gekauften Produkten) auf den Kassenbons ausweise.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht dazu auffordern, sich in den Media Märkten die Mehrwertsteuer erstatten zu lassen. Ebenso wenig liegen uns Reaktionen von Verbrauchern vor, dass Media Markt gegen Vorlage des Kassenbons 16 % des Kaufpreises erstattet. Unserer Auffassung nach besteht dazu auch kein Anlass. Wir gehen davon aus, dass Media Markt selbstverständlich auch für die am 3. Januar verkauften Artikel die gesetzliche Mehrwertsteuer entrichtet. Über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Slogans wird an anderer Stelle befunden.
Stand: 10.01.2005
Sie befinden sich hier: "


http://www.vz-nrw.de/UNIQ1105511955279301125/link192197A.html

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#10
 Von 
Trudenleo
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Jou, genau den Artikel und die Mail mit dem gleichen Artikel, nur mit dem Absender drauf habe ich an Frau Haverkamp geschickt und bekam die von mir im Zitat beschriebene Antwort. wir reden schon vom selben Artikel.
Ich weiß, dass der Artikel von der Verbraucherzentrale ist, deshalb habe ich denen auch das Statement von dieser Rechtsnwaltskanzlei geschickt.

Aber ICH will mich da ja auf nix versteifen, sondern nur Klarheit, obwohl ich nicht mal was bei Media Markt an dem besagten Tag gekauft hatte. :-)

Schöne Grüße und weiterhin viel Spaß hier :-)

Leo

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Reinhard Huber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ich war am 22.01. beim MM und der marktleiter sagte mir, dass er noch an keiner Person irgendwas zurückbezahlt oder einen Warengutschein in der Höhe der MWSt ausgestellt hat. Jedoch war am 19.01. ein Kollege beim MM und hat auf den Kassnbeleg vom 03.01. sofort einen Warngutschein erhalten.
Was kann man tun um dennoch einen Warengutschein in Höhe der MWSt zu erhalten?

-----------------
"rolo"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zum Thema Sachmangel:

http://www.ra-kotz.de/sachmangel1.htm

Den Kaufpreis unter die sachmangelfähigen Eigenschaften zu subsumieren wäre absurd.

Es würde u.a. dem Grundprinzip der invitatio ad offerendum widersprechen, denn jede Preisangabe ist "Werbung".

Wenn Frau Haverkamp hier tatsächlich eine Mindermeinung vertreten wollte, hat sie es zumindest offenbar nicht begründet.
(Wieviel EUR hat der Fragesteller eigentlich für diese Beratung ausgegeben? :) )
Vielleicht fahre ich nach der Vorlesung mal vorbei und frage sie persönlich. ;)

Wie hier schon erwähnt, wettbewerbsrechtlich kann MM für die Aktion schon Probleme bekommen; auf der kaufvertraglichen Ebene zum Kunden sehe ich jedoch keine Ansatzpunkte.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Vorsicht - je länger ich darüber nachdenke , desto mehr komme ich zu dem Schluß , daß Sie recht hat :

Richtig ist , daß der Preis für sich genommen nicht unter den Eigenschaftsbegriff im Sinne des Gesetzes fällt:

Der Kanckpunkt ist allerdings die Werbaussage von MM , daß Deutschland am "3.01. keine Steuern zahlt"!

Mehrwertsteuer bzw. der Mehrwertsteuersatz entsprechend den gestzlichen Vorschriften , der auf die verkaufte Ware entfällt , ist allerdings m.E. sehrwohl eine Preisbestimmende Eigenschaft , genauso wie es die Farbe , Größe etc. ist , da gesetzlich Vorgeschrieben und durch den Händler nicht beinflußbar.

Da MM es versäumt hat vor der Aktion seine Kassen umzuprogrammieren , was es erlaubt hätte auch auf Kassenbon einen Nettoverkauf auszuweisen oder aber nach Kauf durch Vorlage des Belegs die enthaltene Mehrwertsteuer auszuzahlen - Mediamarkt tritt also als Gesamtgläubiger gegenüber den Finanzbehörden für die auf diesen Tag entfallene Steuerlast auf - stattdessen die Mehrwersteuer jetzt auf auf den rabattierten Preis ausgewiesen wird , denke ich , ist die Frage nach einer Auszahlung der gezahlten Mehrwertsteuer durchaus akut .

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#14
 Von 
Trudenleo
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

also ich habe nix für igendwas bezahlt, falls ICH mit "Fragesteller" gemeint war...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

psst, ich kann das Argument zwar verstehen, aber ich habe dennoch weitergehende Zweifel.

Eine Willenserklärung ist grundsätzlich nicht nach ihrem Wortlaut, sondern nach dem dahinterstehenden Erklärungswillen auszulegen. Hier war der Willen offenbar, eine reißerische Formulierung für "16% Rabatt" zu finden.

Es wäre mir auch neu, daß ein Unternehmen bei einer Werbung mit "alles zum halben Preis" an der Kasse den vollen Preis ausweisen und die Hälfte zurückerstatten müßte, nur damit hinterher kein Kunde ankommen und (nochmals) eine Erstattung von 50% verlangen kann (und dann gleich nochmal. Und nochmal. Und... ;) ).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Trudenleo
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Also bei "alles zum Halben Preis" sind die 50 % Rabatt auf dem Kassenbon ausgewiesen!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ob das Finanzamt mir eine Mehrwertsteuererstattung verweigern kann, weil ich nach dieser Werbeaussage ohnedies keine Mwst gezahlt habe

Sie haben aber MwSt. gezahlt. ;)

Davon kann MM Sie nicht befreien, die können Ihnen nur Rabatt in Höhe der MwSt. auf den regulären Preis geben.

Ich kann ja verstehen, daß sich mancher für besonders schlau hält, der die Werbeaussage nun gerne wortwörtlich nehmen möchte (vgl. "Für nen Appel und nen Ei"), aber juristisch ist da IMO nichts zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

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