Guten Tag,
da ich mittlerweile keine Ahnung mehr habe was ich nun tun soll wende ich mich hier ans Forum.
Ich habe am 30.11.2018 eine Xbox bei Media Markt erworben, diese hatte nach bereits 3 Wochen einen Defekt, nun wollte ich diese beim Media Markt umtauschen, dies funktionierte leider nicht mehr da ich über der Frist von 2 Wochen war.
Mir wurde gesagt ich solle die Xbox an Microsoft schicken und dann wird sich um mein Problem gekümmert.
Als dann die Xbox nach 2 Wochen zurückkam mit einem Zettel auf dem Stand das die Konsole zurückgesetzt wurde und auf Fehler überprüft wurde. (Standartzettel bei Microsoft, bei dem von einer Reperatur keine rede ist.)
Nun hatte 3 Monate meine Ruhe und dann jetzt fing das selbe Problem wieder an.
Lauter Grafikfehler die auch per Kamera dokumentiert wurden und immer wieder mitgeschickt wurden ( auch schon beim ersten mal).
Ich ging am 01.04 wieder zum Media Markt um diese Konsole erneut einzuschicken.
Nach 2 Wochen kam sie zurück und ich durfte nach Nichtmal einer Woche feststellen das der Fehler immer noch besteht.
Also am 16.04 nochmal zum Media Markt um nun eine neue Konsole zu fordern, da bereits 2 Reparaturversuche fehlgeschlagen sind, der nette Mitarbeiter garantierte mir das er sich darum kümmert das ich nun eine neue Konsole bekomme, allerdings müsste man die alte noch einmal einschicken damit Microsoft den Fehler bestätigt.
Heute war ich dann im Media Markt um die Konsole abzuholen, allerdings wurde mir einfach eine unverpackte Konsole zugesteckt, laut Microsoft Support handelt es sich um einen generalüberholten Rückgänger der gleichwertig mit meiner Konsole wäre.
Ein Rücktritt des Vertrages oder tausch gegen eine komplett neu verpackte Konsole sei laut dem Mitarbeiter der heute vor Ort war nicht möglich.
Den Ersten Reperaturauftrag besitze ich leider nicht, da das direkt per Microsoft abgewickelt wurde und die ihre Online Reperaturhistorie gelöscht haben da das Gerät ausgetauscht wurde.
Von den anderen zwei Aufträgen die direkt über Media Markt liefen habe ich noch alle Beläge.
Laut meiner Recherche hatte ich laut §439 BGB bereits von Anfang an das Recht mir aussuchen zu können ob ich eine neue Konsole möchte oder mir eine Reparatur wünsche da nach so einer kurzen Zeit davon ausgegangen wird das der Fehler von Anfang an bestand.
Nach den fehlgeschlagenen Reparaturen müsste ich laut §440 BGB nun ebenfalls problemlos vom Kauf zurücktreten können.
Nun ist meine Frage wie ich am besten vorgehen soll um mein Geld zurückzubekommen oder um die Konsole gegen eine neuwertige tauschen zu lassen, da ich es nicht einsehe eine bereits gebrauchte Konsole als Ersatz zu bekommen für eine Konsole die ich Neu gekauft habe.
Vielen dank schon mal für die Lösungsvorschläge.
MediaMarkt tauscht nach 3 erfolglosen Versuchen Konsole nicht gegen eine neue um
30. April 2019
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Frage vom 30. April 2019 | 15:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
MediaMarkt tauscht nach 3 erfolglosen Versuchen Konsole nicht gegen eine neue um
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 30. April 2019 | 15:49
Von
Status: Weiser (16922 Beiträge, 5884x hilfreich)
Welche 2 Wochen Frist??? Die gesetzliche Frist, in Bezug auf Sachmängelhaftung und Nachbesserung, beträgt 2 Jahre.Zitatdies funktionierte leider nicht mehr da ich über der Frist von 2 Wochen war. :
Du hast dich also einfach abspeisen lassen.ZitatMir wurde gesagt ich solle die Xbox an Microsoft schicken und dann wird sich um mein Problem gekümmert. :
Verstehe ich nicht. Wer hat die Box wohin gesendet???ZitatIch ging am 01.04 wieder zum Media Markt um diese Konsole erneut einzuschicken. :
Unsinn, klar ist das möglich.ZitatEin Rücktritt des Vertrages oder tausch gegen eine komplett neu verpackte Konsole sei laut dem Mitarbeiter der heute vor Ort war nicht möglich. :
Das widerspricht aber deiner vorherigen Schilderung!ZitatDen Ersten Reperaturauftrag besitze ich leider nicht, da das direkt per Microsoft abgewickelt wurde und die ihre Online Reperaturhistorie gelöscht haben da das Gerät ausgetauscht wurde. :
ZitatAls dann die Xbox nach 2 Wochen zurückkam mit einem Zettel auf dem Stand das die Konsole zurückgesetzt wurde und auf Fehler überprüft wurde. :
RichtigZitatLaut meiner Recherche hatte ich laut :§439 BGB bereits von Anfang an das Recht mir aussuchen zu können ob ich eine neue Konsole möchte oder mir eine Reparatur wünsche da nach so einer kurzen Zeit davon ausgegangen wird das der Fehler von Anfang an bestand.
Bei einem Rücktritt wird dir die Zeit, in der du die Konsole normal hast nutzen können, vom Kaufpreis abgezogen. Eine Neulieferung wäre wohl die bessere Variante, denn dann gibt es keinen Abzug.ZitatNun ist meine Frage wie ich am besten vorgehen soll um mein Geld zurückzubekommen :
#2
Antwort vom 30. April 2019 | 16:03
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatUnsinn, klar ist das möglich. :
Nun, wenn die Konsole nachweislich im Rahmen einer vermutlichen Microsoft-Garantie repariert wurde, stünden dem Mediamarkt jetzt noch zwei Nachbesserungsversuche zu. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der TE beweisen kann die Konsole im Rahmen der Sachmängelhaftung durch MediaMarkt (mit Microsoft als Erfüllungsgehilfen) hat reparieren lassen.
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#3
Antwort vom 30. April 2019 | 16:09
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVerstehe ich nicht. Wer hat die Box wohin gesendet??? :
Also beim ersten mal habe ich die Xbox direkt an Microsoft gesendet.
Am 01.04 sowie am 16.04 wurde die Xbox durch Media Markt an Microsoft gesendet.
ZitatDas widerspricht aber deiner vorherigen Schilderung!. :
Da der erste Reparaturversuch direkt durch Microsoft ging habe ich keinen schriftliche Bestätigung dazu da die Aufträge online gelistet wurden, was allerdings nicht mehr der Fall ist da die Aufträge Online nun gelöscht sind da die Konsole ausgetauscht wurde und die alte Konsole nun nicht mehr dort gelistet ist.
Zu den anderen 2 Reparaturen habe allerdings eine schriftliche Bestätigung (Kopie des Auftrags) da dort die Einsendung seitens Media Markt erfolgte.
ZitatBei einem Rücktritt wird dir die Zeit, in der du die Konsole normal hast nutzen können, vom Kaufpreis abgezogen. Eine Neulieferung wäre wohl die bessere Variante, denn dann gibt es keinen Abzug. :
Okay das hilft mir schon mal weiter, Vielen Dank.
Dann werde ich ein Schreiben aufsetzen indem ich mich auf §439 BGB & §440 BGB beruhe und einen umtausch fordere, sobald ich eine Antwort darauf bekomme gebe ich hier eine Rückmeldung
#4
Antwort vom 30. April 2019 | 17:51
Von
Status: Weiser (16922 Beiträge, 5884x hilfreich)
Spielt keine Rolle, der Käufer hat die Wahl der Art der Nachbesserung, nicht der Verkäufer. Der Käufer hätte von Anfang an auf einer Neulieferung bestehen können, die Aussage der Verkäufers war schlicht falsch.ZitatNun, wenn die Konsole nachweislich im Rahmen einer vermutlichen Microsoft-Garantie repariert wurde, stünden dem Mediamarkt jetzt noch zwei Nachbesserungsversuche zu. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der TE beweisen kann die Konsole im Rahmen der Sachmängelhaftung durch MediaMarkt (mit Microsoft als Erfüllungsgehilfen) hat reparieren lassen. :
#5
Antwort vom 30. April 2019 | 19:02
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Zitat:Spielt keine Rolle, der Käufer hat die Wahl der Art der Nachbesserung, nicht der Verkäufer. Der Käufer hätte von Anfang an auf einer Neulieferung bestehen können, die Aussage der Verkäufers war schlicht falsch.ZitatNun, wenn die Konsole nachweislich im Rahmen einer vermutlichen Microsoft-Garantie repariert wurde, stünden dem Mediamarkt jetzt noch zwei Nachbesserungsversuche zu. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der TE beweisen kann die Konsole im Rahmen der Sachmängelhaftung durch MediaMarkt (mit Microsoft als Erfüllungsgehilfen) hat reparieren lassen. :
Genau, und was bekommt er dann?
Das was er nicht will. Irgendeine durchschnittliche „neue" in mittlerer Beschaffenheit.
#6
Antwort vom 30. April 2019 | 19:03
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Zitat:Spielt keine Rolle, der Käufer hat die Wahl der Art der Nachbesserung, nicht der Verkäufer. Der Käufer hätte von Anfang an auf einer Neulieferung bestehen können, die Aussage der Verkäufers war schlicht falsch.ZitatNun, wenn die Konsole nachweislich im Rahmen einer vermutlichen Microsoft-Garantie repariert wurde, stünden dem Mediamarkt jetzt noch zwei Nachbesserungsversuche zu. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der TE beweisen kann die Konsole im Rahmen der Sachmängelhaftung durch MediaMarkt (mit Microsoft als Erfüllungsgehilfen) hat reparieren lassen. :
Genau, und was bekommt er dann?
Das was er nicht will. Irgendeine durchschnittliche „neue" in mittlerer Beschaffenheit.
#7
Antwort vom 30. April 2019 | 22:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Update:
Ich habe mal das Austauschgerät angeschlossen und durfte direkt feststellen das das Gerät ebenfalls defekt ist da es diesmal keine CD's liest.
Ich werde am Donnerstag dammit zu Media Markt fahren und den direkten Austausch gegegen ein neues Gerät fordern, diesmal ohne mich abspeisen zu lassen.
Habt Ihr eventuell irgendwelche Tipps für mich wie ich vorgehen sollte oder auf welche Paragraphen ich mich noch berufen könnte ?
#8
Antwort vom 1. Mai 2019 | 03:29
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 669x hilfreich)
ZitatIch habe am 30.11.2018 eine Xbox bei Media Markt erworben, diese hatte nach bereits 3 Wochen einen Defekt, nun wollte ich diese beim Media Markt umtauschen :
Mit der Begründung "defekt"?
Zitat:dies funktionierte leider nicht mehr da ich über der Frist von 2 Wochen war.
OHNE Begründung werden nur innerhalb von 2 Wochen Umtauschwünsche akzeptiert. Wurde denn ausdrücklich wegen des Mangels ein Umtausch verlangt? Wenn bei einer Mängelreklamation eine Abhilfe unter HInweis auf verstrichene 2 Wochen verweigert wird - dann dürfte darin eine ( VORSÄTZLICHE ) wettbewerbswidrige geschäftliche Handlung liegen. ---> Mitteilung an die "Wettbewerbszentrale" zwecks Abmahnung:
"Jedermann kann sich bei der Wettbewerbszentrale über einen Wettbewerbsverstoß beschweren."
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/
Zitat:Mir wurde gesagt ich solle die Xbox an Microsoft schicken und dann wird sich um mein Problem gekümmert.
Ebenfalls wettbewerbswidrig dürfte die Geschäftspraktik sein, grundsätzlich keine Abhilfe zu leisten, dabei den Eindruck zu erwecken, nicht zu Abhilfemaßnahmen verpflichtet zu sein und an einen Garantiegeber ( Hersteller ) zu verweisen.
RK
#9
Antwort vom 1. Mai 2019 | 19:29
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Mit der Begründung "defekt"?
Genau, einen anderen Grund habe ich nicht.
Zitat:OHNE Begründung werden nur innerhalb von 2 Wochen Umtauschwünsche akzeptiert. Wurde denn ausdrücklich wegen des Mangels ein Umtausch verlangt? Wenn bei einer Mängelreklamation eine Abhilfe unter HInweis auf verstrichene 2 Wochen verweigert wird - dann dürfte darin eine ( VORSÄTZLICHE ) wettbewerbswidrige geschäftliche Handlung liegen. ---> Mitteilung an die "Wettbewerbszentrale" zwecks Abmahnung:
"Jedermann kann sich bei der Wettbewerbszentrale über einen Wettbewerbsverstoß beschweren."
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/
Okay, das wusste ich nicht. Aber müsste ich in dem Fall nicht irgendwie nachweisen das das so vorgefallen ist ?
#10
Antwort vom 1. Mai 2019 | 21:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119492 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatAber müsste ich in dem Fall nicht irgendwie nachweisen das das so vorgefallen ist ? :
Besser wäre das, denn ohne Beweise lässt sich immer mit "hats falsch verstanden" herausreden...
#11
Antwort vom 20. Mai 2019 | 14:47
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für eure Hilfe.
Die Mitarbeiter haben eingesehen das nichts mehr bring sich rauszureden und haben die Konsole zurückgenommen.
-- Editiert von R4z0r am 20.05.2019 14:48
Und jetzt?
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