Mediamarkt Schadensersatz - liefert seit 20.4.24 nicht

4. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Dennis97
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mediamarkt Schadensersatz - liefert seit 20.4.24 nicht

Moin liebe Community.
Und zwar habe ich am 27.3.24 eine Pokemonbox bei MediaMarkt zur Abholung bestellt und diese sollte ich ab 20.4.24 abholen können.

https://ibb.co/gFthkv88 (Bestellbestätigung Mail)

Auf der Website steht dieses Datum genauso.
https://ibb.co/Kcq0nhPv (Screenshot von der Website)

Am 19.4 kam dann eine Mail, wo drin stand, dass sich die Lieferung verzögert und sie so schnell wie möglich daran arbeiten.
Bis heute habe ich mehrmals mit den Kundenservice geschrieben und telefoniert. Es wurde angeblich ein Lieferdatum beim Hersteller angefragt. Die einzige Antwort war jedoch, dass ich entweder stornieren kann und mein Geld zurück bekomme oder warte.

Ich habe damals 2 Boxen über 2 verschiedene Accounts gekauft und bei beiden das Gleiche. Diese Box war damals ca 50€ wert und kostet heute leider über 200€. Darum möchte ich auch gerne die Box/Boxen haben.

Ich würde gerne wissen, ob ich Chancen habe MediaMarkt in Lieferverzug zu setzten und Schadensersatz zu fordern, wenn ich die Boxen teurer kaufen muss oder ob ich das direkt abschreiben kann. Es ist ja irgendwie schon komisch, dass die das nicht einfach von sich aus stornieren.
Vielleicht hat ja schon jemand damit Erfahrung gemacht oder kann das ganz gut beurteilen.

Hier nochmal die AGB von MediaMarkt
https://www.mediamarkt.de/de/legal/terms

Danke schon mal für Antwort





-- Editiert von User am 4. Februar 2025 12:23

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127415 Beiträge, 40802x hilfreich)

Zitat (von Dennis97):
Ich würde gerne wissen, ob ich Chancen habe MediaMarkt in Lieferverzug zu setzten und Schadensersatz zu fordern

2x ja



Zitat (von Dennis97):
ob ich das direkt abschreiben kann.

Man sollte dabei den § 275 im Auge haben.



Zitat (von Dennis97):
Es ist ja irgendwie schon komisch, dass die das nicht einfach von sich aus stornieren.

Nö.
Die wollen Dir die Box ja immer noch zu dem Preis liefern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8521 Beiträge, 1795x hilfreich)

Zitat (von Dennis97):
Ich würde gerne wissen, ob ich Chancen habe MediaMarkt in Lieferverzug zu setzten


Das hätte man längst tun sollen. Und zwar gerichtsfest

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11593 Beiträge, 4363x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man sollte dabei den § 275 im Auge haben.

Kann man sich (wirksam) darauf berufen, wenn man es beinahe 1 Jahr versäumt hat alternative Bezugsquellen zu bemühen?

Zitat (von Dennis97):
Ich habe damals 2 Boxen über 2 verschiedene Accounts gekauft

Und mit beiden den Aktionscoupon eingelöst?
Das könnte sich noch als problematisch herausstellen....

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#4
 Von 
Dennis97
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Kann man sich (wirksam) darauf berufen, wenn man es beinahe 1 Jahr versäumt hat alternative Bezugsquellen zu bemühen?


Also bei diesem Pokemonset ist es halt so, dass 1. geringe Verfügbarkeit auf dem Markt herrscht und 2. Alles schnell vergriffen ist. Man muss viel Glück haben um etwas davon zu dem UVP bestellen zu können und selbst bei Amazon ging der Preis schnell hoch, war dann nicht mehr verfügbar und dann kam wieder etwas rein. Da braucht man aber wie gesagt schon sehr viel Glück um etwas zu bekommen, deswegen hab ich gewartet. Ein Reprint vom Set wäre natürlich auch noch möglich gewesen. Die Hoffnung bestand natürlich weiterhin, dass MediaMarkt mal etwas davon reimbekommt

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#5
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 286x hilfreich)

Zitat (von Dennis97):
Diese Box war damals ca 50€ wert und kostet heute leider über 200€.
Aktueller Preis bei Saturn: 65,99 Euro.

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#6
 Von 
Dennis97
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Aktueller Preis bei Saturn: 65,99 Euro


Ja dieser Preis steht da. Kann man aber nicht abholen und auch gar nicht erst bestellen.

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#7
 Von 
Lou4
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 2x hilfreich)

@Harry -siehst Du da mehr als eine Bestellbestätigung? Klar, das mit dem Fordern und den Chancen...

-- Editiert von User am 4. Februar 2025 17:22

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127415 Beiträge, 40802x hilfreich)

Zitat (von Lou4):
siehst Du da mehr als eine Bestellbestätigung?

Ja, die Bestätigung zur Abholung sowie den Abholtermin.

Analog zu dem Urteil zu den "Vorkasse-Formulierungen" würde ich da gegenüber einem Verbraucher durchaus einen verbindlichen Vertragsschluss sehen wollen.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass MediaMarkt das nicht unbedingt vor Gericht klären möchte und Leute mit entsprechender Argumentation durchaus auf die vordersten Plätze der Verteilerliste rutschen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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