Mediashop, fine trade Gmbh usw. Österreich

6. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
h.gierlach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mediashop, fine trade Gmbh usw. Österreich

Hallo ich habe mir am 25.4. etwas für meine Gesundheit bei Mediashop bestellt, das kurzfristig geliefert werden sollte.Am 12.5. war das Teil immer noch nicht da und ich stand vor meinem Urlaub, Nachbarn konnten und sollten während meiner Abwesenheit nichts annehmen. Somit schrieb ich an den Kundendienst von Mediashop, dass ich ab 15. in Urlaub wäre und aus vorgenannten Gründen und noch nicht geliefert vom Kaufvertrag zurücktrete. Ich habe nichts mehr gehört. Am 9.6. trudelte , als ich wieder zuhause war, ein Paket von Mediashop ein. Ich packte es natürlich aus und nach reiflicher Überlegung packte ich alles wieder ein und brachte es ca. 5 Tage später zur Post um es zurück zu schicken.(DHL) Zufrieden ging ich nach Hause und habe das alles schnell vergessen Nun habe ich am 29.6. eine Mail bekommen: ihre Rechnug .... näher sich ihrem Zahlungsziel, bitte überweisen....! Hektisch suchte ich den Einlieferungsbeleg, ich habe ihn nicht mehr, sonst bewahre ich das alles längere Zeit auf.
Indessen hat sich der Partner von Mediashop fine trade eingeschaltet, hat schon eine Mahngebühr von 5 Euro gefordert, mit dem Hinweis : sollte innerhalb der nächsten 15 Tage kein Zahlungseingang oder eine entsprechend Retoure erfolgen und mit Inkasso gedroht. Wie komme ich aus dieser Nummer ungeschoren raus, habe zurückgeschickt, kann es aber nicht beweisen, beim Postamt gewesen , die machen nichts ohne Paketsendenummer. Alle Mails die ich schreibe werden nicht beantwortet man geht nicht auf mich ein, sondern schreibt nur von AgB, oder ich soll Einzahlungsbelg, Rücksendebeleg ihnen schicken.
Liebe Grüße an das Forum

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119338 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat:
Wie komme ich aus dieser Nummer ungeschoren raus, habe zurückgeschickt,

Gar nicht, denn
Zitat:
kann es aber nicht beweisen,




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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
h.gierlach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Beantworter, finde ich unwahrscheinlich toll, das habe ich auch schon erkannt. Was heißt denn nun § 675 Abs. 2 BGB habe kein Bürgerliches Gesetzbuch vorliegen. Ich glaube einfach mal, dass ich hier in eine Mühle reingekommene bin, Habe gerade wieder eine Mail bekommen, jetzt vom Fürstentum Lichtenstein. Nun habe ich 3 verschiedene Adressen von dieser Firma. Ich habe einfach erwartet, dass mir jemand schreibt, mit deinem Schreiben hast du dem Vertrag widersprochen. :zoff: Es wurde trotzdem geliefert, versuche über DHL Hilfe zu bekommen usw.

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#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ok, wenn es so gewünscht ist:
Versuchen sie über DHL Hilfe zu bekommen.

Der Paragraph lässt sich leicht im Internet herausfinden.

Manchmal geht halt die Realität und das was man "erwartet" auseinander. Ist manchmal hart, aber aus sowas kann man lernen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119338 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat:
Ich habe einfach erwartet, dass mir jemand schreibt, mit deinem Schreiben hast du dem Vertrag widersprochen.

Hast Du ja, ist in der Sache hier aber vollkommen irrelevant.



Zitat:
Was heißt denn nun § 675 Abs. 2 BGB habe kein Bürgerliches Gesetzbuch vorliegen.

[link=https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html][/link]



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ich habe einfach erwartet, dass mir jemand schreibt, mit deinem Schreiben hast du dem Vertrag widersprochen.

Klar hast du. Aber kannst du den Widerspruch beweisen?
Du kannst nur hoffen, dass du mit einem entsprechenden Bluff irgendwie zufällig eine Bestätigung von denen bekommst, dass du es zurückgeschickt hast und/oder das du widerrufen hast.
Ob das klappt? Keine Ahnung, kann dir niemand hier versprechen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119338 Beiträge, 39713x hilfreich)

Selbst wenn der Widerruf bestätigt würde, nützt das 0,0.
Er muss ja die Ware zurückgeben oder zumindest die Aufgabe zum Versand beweisen. Oder den Schaden ersetzen.



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#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von h.gierlach):
Hektisch suchte ich den Einlieferungsbeleg, ich habe ihn nicht mehr, sonst bewahre ich das alles längere Zeit auf.

Wurde der Beleg nicht von Ihnen Photographiert?
Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie das Paket abgeschickt haben (und das können Sie nur mit dem Beleg bzw. der Sendungsnummer) kann weder die DHL noch der Shop das ganze nachverfolgen!
Ähnlicher Fall im gleichen Forum / gleichen Bereich:

http://www.123recht.net/Hermes-Paket-verschwunden-keine-Sendungsnummer-__f506398.html

Evtl. haben Sie bei DHL etwas mehr Glück als bei Hermes.

Ich empfehle mich.

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