Mehr bezahlen für nicht bestellte Leistung

14. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Crazy_XXX
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehr bezahlen für nicht bestellte Leistung

Hallo !!

Ich habe Dokumente vom Englischen ins Deutsche übersetzen lassen. Es waren 5 Seiten von denen aber nur 2 Seiten übersetzt werden sollten. Ich habe das im Anschreiben extra erwähnt (nur eben diese zwei Seiten übersetzen) , und dass sie mich bei Rückfragen anrufen sollten. So, nach ein paar Tagen kamen die übersetzten Dokumente zurück und die Rechnung lag auch bei. Aber nun das Problem: Die von dem Übersetzungsbüro haben alle Seiten übersetzt. Drei von den Seiten waren total irrelewant. Ich bekam natürlich eine richtig dicke Rechnung. Was nun ??

Ich habe mich dann dran gesetzt und die Buchstaben gezählt (für die besagten 2 Seiten) und habe das Geld (Kosten für bestellte Leistung) rund die hälfte des Gesamtbetrages überwiesen. Bin ja auch Zahlungswillig, aber eben nur den Betrag, welcher meiner Bestellung gerecht ist.

Was haltet ihr davon ??

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4 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Nach den von Ihnen geschilderten Umständen ist ein Übersetzungsvertrag für nur die 2 Seiten zustandegekommen. Besonders vor dem Hintergrund, dass Sie dieses extra im Anschreiben noch erwähnten.

Hierbei kommt es jedoch auch darauf an, ob es für den Übersetzer ersichtlich war, und dieses z.B. nicht ganz klein unten auf der Seite aufgeschrieben war.

Wenn die Voraussetzungen einer Anfechtung vorliegen, kann der Übersetzer den Vertrag rückwirkend nichtig machen.

Jedoch eine Forderung der Kaufpreiszahlung für die gesamten 5 Seiten sehe aufgrund des Fehlens des nötigen Vertrages für nicht haltbar.

Mit freundlichen Grüßen

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#2
 Von 
Crazy_XXX
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bobo,

Also im anschreiben stand drin:


"... anbei übersende ich ihnen die zu übersetzenden dokumente.übersetzt werden muss einmal, das Dokument auf dem NSO sicherheitspapier (blau) vom enflischen ins deutsche und einmal das die urkunde (letzte seite) auf dem zusammengehefteten dokument, aber wie gesagt nur die letzte seite (certificate of live and birth). ............ bei rückfragen bitte die 0xxxxxxxxxx anrufen. ..........."

so stand es orginalgetreu im text, nicht kleiner nicht grösser.


hoffe das war so richtig und ersichtlich !! sehe das halt nicht ein, hab es ja auch im text extra 2 mal erwähnt und dass sie mich anrufen sollen wenn fragen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Dieses ist meines Erachtens genug dafür, dass Sie davon ausgehen konnten, dass der Übersetzer dieses richtig verstanden hat, besonders weil Sie extra nochmals darauf hingewiesen haben, dass NUR die beiden relevanten Seiten übersetzt werden sollten.

Mit anderen Worten konnten Sie somit davon ausgehen, dass der Übersetzer den Vertrag wie Sie ihn angeboten haben, angenommen hat.

Folglich sehe ich keinen Anspruch des Übersetzers auf Zahlung der kompletten Übersetzung.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Crazy_XXX
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Super jetzt hat mir der Übersetzer auch noch ein Inkasso Büro auf den Hals gehetzt. Ich hab ja nochnichteinmal Mahnungen bekommen. So ein A***** ich glaub jetzt muss ich doch zu nem Rechtsanwalt.

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