Meine Rechte als Privater Verkäufer Ebay

28. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Triphon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Rechte als Privater Verkäufer Ebay

Guten Tag, ich habe leider ein Problem bei Ebay.

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Ich habe einen TFT-Monitor als defekt bei Ebay verkauft.
Der Käufer behauptet nun, der Monitor würder von der Artikelbeschreibung abweichen, da er Defekt ist.

Ich habe im folgnden mal die Artikelbeschreibung aufgeführt damit Sie sich mal ein Bild vom Sachverhalt machen können.





Ich verkaufe hier meinen TFT LCD Flachbildschirm mit 18 Zoll Bildschirmdiagonale, wegen Umstieg auf Notebook. Der Flachbildschirm ist von der Firma NFREN.


Ebay geht auf mich, Versandkosten zahlt der Käufer.
Versicherter Versand innerhalb der BRD: 19,90€
Auslandversandkosten bitte vorher bei mir erfragen.


Lieferumfang:

- Monitor
- Netzteil mit weißen 220Volt Kabel
- Monitor-Kabel
- Audiokabel.


Der Bildschirm hat eingebaute Lautsprecher.


Mängel:

Das 220Volt Kabel ist weiß und nicht schwarz. Der Monitor braucht wenn er bewegt wurde einen Klapps von oben dann Läuft er wieder einwandfrei. Wenn man das nicht macht zeigt er wenn er erschüttert wurde keine Bild an, sondern nur einen beleuchteten schwarzen Screen. Ich vermute das es das Monitorkabel ist, habe aber leider kein zweites um es auszuprobieren und kenne mich zu wenig aus um da sagen zu können an was es liegt. Aber nach dem "Klapps funktioniert er wieder super".


Bitte alle Fragen vor einer Gebotabgabe stellen.




Der Monitor kann nicht abgeholt werden, Versandkosten sind nicht verhandelbar, da er im UMZUGSKANTON verschickt werden muss, auf Grund seiner gewalten Maße.


Da ich als Privatmann verkaufe besteht keine Garantie und kein Rückgaberecht.
Der Artikel wird als Bastlerware ohne jegliche Garantieansprüche oder sonstiges ausdrücklich als Defekt verkauft.

Am 08.11.08 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:

Hallo, auf Grund vieler Nachfragen, ich habe den Bildschirm bis zuletzt voll benutzt und verkaufe ihn nur, da ich jetzt ein Notebook habe. Den Mängel ist genau so wie ich ihn beschrieben habe und nach einem Klapps funktioniert er ganz normal. Der Defekt tritt nur auf wenn man den Bildschirm erschüttert, sonst trat es bei mir nicht auf!

Wenn doch noch Fragen sind, bitte eine Email schreiben.

LG


Der Käufer hat sich nachträglich beschwert, der Versand wäre für mich billiger gewesen, als ich ihn in der Artikelbeschreibung angegeben habe. Daraufhin habe ich geantwortet, das das Korrekt ist, ich haber einen bestimmten Betrag zum Versenden der ware verlangt habe und er einverstanden war. Zudem beinhalten die Kosten, die Kosten für Verpackung.

Darauf hin antwortete er: Der Monitor sei kaputt. Und würde auch nicht nach einem "Klapps" funktionieren.

Das ist nicht korrekt so, weil ich es vor dem Verschicken extra getestet habe, dafür gibt es Zeugen, die bezeugen können, das der Monitor genauso funktioniert oder nicht funktioniert hat, wie es in der Artikelbeschreibung beschrieben ist.

Ich habe dem Käufer das geschrieben und nochmals daraufhin gewiesen das der Artikel eindeutig als defekt und als Bastlerware ohne Garantie verkauft wurde.

Jetzt will der Käufer seinen Anwalt einschalten.

Wie soll ich mich verhalten??

Soll ich die Post von seinem Anwalt einfach ignorieren??

Vielen Dank für Ihre Hilfe,

viele liebe Grüße

Triphon

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> dann Läuft er wieder einwandfrei

Das ist ja offenbar nicht der Fall, sodaß die Ware entgegen deiner ausdrücklichen Zusicherung nicht in Ordnung ist.

Verkauf "als defekt" ist insofern eine unschädliche Falschbezeichnung, weil du ja zuvor schon die (bis auf die Klaps-Einschränkung) ordnungsgemäße Funktionalität zugesichert hast.

Du mußt jetzt selbst wissen, ob du das Risiko eingehen willst, daß ein Richter dir nicht glaubt, daß der Monitor in Ordnung war, sondern anhand der ganzen Umstände vermutet, du wolltest eine Ware, von der du ganz genau wußtest, daß sie hinüber ist, mit Tricksereien der Form "läuft toll, verkaufe aber als defekt" losschlagen (alias "einen Dummen finden").

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Was die Leute nicht alles noch kaufen... ;)

Nun gut, schauen wir uns die Sache im Einzelnen an.
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> Der Monitor braucht wenn er bewegt wurde einen Klapps von oben dann Läuft er wieder einwandfrei.

Das ist ok, eigentlich nicht (der Monitor), aber jeder sollte verstehen, was gemeint ist.
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> Ich vermute das es das Monitorkabel ist, habe aber leider kein zweites um es auszuprobieren...

Das ist ausgesprochen haarig - ein Monitorkabel kriegt man überall in 2 Minuten ausgeliehen - wenn man den Grund des Defektes nicht definitiv weiß, sollte man sich nicht dazu äußern, am allerwenigsten sollte man aber ein simple Ursache angeben, wenn es auch ein richtiger Defekt sein kann. Es erweckt eben Erwartungen, wo kein Anlass dazu ist. Wirklich schlecht. Vermutungen ins Blaue hinein sollte man tunlichst unterlassen. Wurde auch von Gerichten so entschieden.
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> kenne mich zu wenig aus um da sagen zu können an was es liegt.

Hier wird das Ganze wieder vollkommen entkräftet, sodass es jetzt doppelt überflüssig erscheint.
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> Aber nach dem "Klapps funktioniert er wieder super.

Daran musst Du Dich festhalten lassen. Eine eindeutige Beschaffenheitsbestimmung: "Ein Monitor, der spätestens dann einwandfrei funktioniert, wenn er einen Klaps bekommen hat. Diese Beschaffenheitsangabe ist verbindlich, kann lt. BGH Urteil auch nicht durch Ausschluss der Gewährleistung abdingbar. Zu eindeutig.
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> Hallo, auf Grund vieler Nachfragen, ich habe den Bildschirm bis zuletzt voll benutzt und verkaufe ihn nur, da ich jetzt ein Notebook habe. Den Mängel ist genau so wie ich ihn beschrieben habe und nach einem Klapps funktioniert er ganz normal. Der Defekt tritt nur auf wenn man den Bildschirm erschüttert, sonst trat es bei mir nicht auf!

Die vielen Nachfragen sind erstaunlich, die Dinger sind doch eh schon billig inzwischen - aber es bestätigt noch einmal das oben dargelegte.
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> Der Käufer hat sich nachträglich beschwert, der Versand wäre für mich billiger gewesen, als ich ihn in der Artikelbeschreibung angegeben habe. Daraufhin habe ich geantwortet, das das Korrekt ist, ich haber einen bestimmten Betrag zum Versenden der ware verlangt habe und er einverstanden war. Zudem beinhalten die Kosten, die Kosten für Verpackung.

Na ja, teuer war es wirklich, aber es spielt keine Rolle, der Käufer hat es vorher akzeptiert.
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> Darauf hin antwortete er: Der Monitor sei kaputt. Und würde auch nicht nach einem "Klapps" funktionieren.

Oh!
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> Das ist nicht korrekt so, weil ich es vor dem Verschicken extra getestet habe, dafür gibt es Zeugen, die bezeugen können, das der Monitor genauso funktioniert oder nicht funktioniert hat, wie es in der Artikelbeschreibung beschrieben ist.

2 Probleme
1. Sind die Zeugen belastbar?
2. Haben sie den Monitor vorm Einpacken noch einmal zu Gesicht bekommen und gesehen, dass de funktionierte?
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> Ich habe dem Käufer das geschrieben und nochmals daraufhin gewiesen das der Artikel eindeutig als defekt und als Bastlerware ohne Garantie verkauft wurde.

Von Bastlerware war nie die Rede - zumindest wurde oben nichts davon dargelegt.
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> Jetzt will der Käufer seinen Anwalt einschalten.

Schlecht für Dich (wenn er es tatsächlich tun sollte, was immer die Frage ist).
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> Soll ich die Post von seinem Anwalt einfach ignorieren??

Das kannst Du machen, wie Du willst, es führt letztlich auf dasselbe hinaus (Klage).
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Ergo: Der Käufer hat Anspruch auf einen Monitor, ich wage es kaum zu schreiben, der auf Klaps geben funktioniert. Kein Schrott - sonst hättest Du schreiben müssen: "Ich verkaufe Elektroschrott, der einem Monitor sehr ähnlich sieht und erzähle Euch die Geschichte, wo er noch funktioniert hat!"
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Du kannst versuchen, damit durch zu kommen, dafür könnten evtl die Zeugen sprechen (unter der oben dargelegten Voraussetzung), evtl. kannst du behaupten der Monitor wäre auf dem Transport kaputt gegangen, so dass die Nummer mit dem Klaps sich nur deshalb erledigt hat.
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Den Beweis muss der Käufer erbringen. Wenn der Ernst macht, was natürlich kein Außenstehender beurteilen kann, wird der klagen. Mit Sicherheit wird ein vom Gericht bestellter Sachverständiger den Monitor beurteilen müssen. Kostet richtiges Geld. Sollte der die Meinung vertreten, dass der Mangel schon bei Übergabe da war, hast Du Pech gehabt, wenn nicht, wird es für den Käufer ein ausgesprochen teurer Monitor. Ende offen...

Wie das im Einzelnen ablaufen kann, siehst Du hier:
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_283.pdf



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Triphon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und herzlichen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten.

Ich möchte bitte noch 2 Fragen zum zweiten Beitrag meiner Frage stellen:

1. Was bedeutet ob meine Zeugen belastbar sind?
Meine Freundin und mein Bruder waren dabei als ich den Monitor an einem PC angeschlossen habe und das mit dem "Klapps" probiert habe...

2. Bastlerware... Am End der Beschreibung habe ich folgendes geschrieben gehabt:

"Der Artikel wird als Bastlerware ohne jegliche Garantieansprüche oder sonstiges ausdrücklich als Defekt verkauft."


Damit habe ich doch eindeutig gesagt das ich das Teil als nicht richtig funktionstüchtig und ohne Garantie und sonstige Ansprüche verkaufe. - Oder sehe ich das falsch und wo ist dann mein Fehler.


Falls ich noch mal etwas ähnliches verkaufen sollte, werde ich die gutgemeinten Vermutungen wohl lieber unterlassen, da sie tatsächlich so umstritten sind.
Aber Fakt ist, das der Monitor WIRKLICH so funktioniert hat, als ich ihn verkauft habe. Ich habe da nichts (wirklich NICHTS) schöner "gemalt" als es ist. Es war wirklich genauso wie ich es in der Artikelbeschreibung geschrieben habe...


Vielen Dank noch mal für Eure Mühe,

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Belastbar heißt einfach, ob sie aussagen (und natürlich das Gewünschte und auch Nachfragen glaubwürdig im Falle eines Falles beantworten, ich unterstelle einfach hier, es ist die Wahrheit, ich war nicht dabei).

Oft scheitern schon solche Geschichten von vorneherein, da trotz treuherzigster Bekundung des Gegenteils kein Zeuge vor Gericht auftaucht, weil er kalte Füsse bekommen hat. Das wäre natürlich ganz übel.

Desweiteren haben manche Richter eine wirklich unangenehme Hartnäckigkeit (für Zeugen) nachzufragen. Auch da knicken sie reihenweise ein.

Deshalb sollte das immer bedacht werden. Wenn es hier so war, sollte es keine Probleme geben, es weiß natürlich auch kein Mensch ob es überhaupt zu einer Aussage kommt, oft reicht eine schriftl. Aussage.

Das mit der Bastlerware wird hier keine Bedeutung haben können. Manche Gerichte reagieren ausgesprochen allergisch auf so etwas. Kommt auf den Einzelfall an. Man kann sich nicht vorher breit darüber auslassen, dass etwas unter welchen Umständen auch immer (Klaps) funktioniert und anschließend sagen, war nur für Bastler.

Wenn der Richter auf das Ding haut, sollte es angehen, sonst wäre der enttäuscht, hätte sowas vielleicht auch gerne gehabt, es gibt ja auch Lampen mit Berührungskontakt, vielleicht fand er den Knopf an seinem Fernseher schon immer so fummelig, enttäuschte Richter sind keine gnädigen... :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Triphon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, ja das enttäusche richter nicht gnädig sind verstehe ich ;-) wer wäre das schon.

falls es aber wirklich so ist das nicht nur ich, sondern auch mein käufer ehrlich ist, dann muss es ja so sein das die ware beim transport beschädigt wurde...

das glaube ich aber ehrlich gesagt nicht!! das hätte man am karton bestimmt erkannt und zu dem war der monitor wirklich sicher verpackt.

ist es vom rechtlichen eigenltich so, das ich beweisen muss das das teil funktioniert hat, oder das mein streitpartner beweisen muss das es nicht so war.
es könne ja sein, das er auch einfach probiert hat den monitor zu reparieren und ihn dadurch "ganz kaputt" gemacht hat. die beschwerde kam immerhin erst nach fast ner woche.

also ca 3 tage nachdem ich es abgeschickt habe kam die nachricht das der versand ihm doch zu teuer war.

und 1 bis 2 tage später (muss mein email verkehr checken um die tage geanu nennen zu können) kam dann: das teil ist kaputt.

spricht denn nicht auch der email verkehr für mich?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Nicht das hier dieser Spezial-Monitor noch zum Fall des Jahrhunderts wird... :grins:
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> ist es vom rechtlichen eigenltich so, das ich beweisen muss das das teil funktioniert hat, oder das mein streitpartner beweisen muss das es nicht so war.
--------------------------------------------

Habe ich doch schon beantwortet, Du erinnerst Dich?

Den Beweis muss der Käufer erbringen. Wenn der Ernst macht, was natürlich kein Außenstehender beurteilen kann, wird der klagen. Mit Sicherheit wird ein vom Gericht bestellter Sachverständiger den Monitor beurteilen müssen. Kostet richtiges Geld. Sollte der die Meinung vertreten, dass der Mangel schon bei Übergabe da war, hast Du Pech gehabt, wenn nicht, wird es für den Käufer ein ausgesprochen teurer Monitor. Ende offen...
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> es könne ja sein, das er auch einfach probiert hat den monitor zu reparieren und ihn dadurch "ganz kaputt" gemacht hat. die beschwerde kam immerhin erst nach fast ner woche.

also ca 3 tage nachdem ich es abgeschickt habe kam die nachricht das der versand ihm doch zu teuer war.

und 1 bis 2 tage später (muss mein email verkehr checken um die tage geanu nennen zu können) kam dann: das teil ist kaputt.

Es kann alles sein, das weiß nur der Käufer und der liebe Gott.

Vielleicht hat der noch nicht raus, wie man einen richtigen Klaps macht, ihm fehlt das Feeling sozusagen, vielleicht ist das ein 2 Zentner Mann, der nie dieses Feeling kriegt, vielleicht will der ihn einfach nicht mehr, da zu teuer, vielleicht hat er ihn tatsächlich kaputt gemacht, vielleicht ist der Monitor aber auch deshalb im Eimer, weil der Defekt nun einmal da war und wenn es nun nicht die berühmte kalte Lötstelle war, die es aber gibt, sondern ein angeknackstes Bauteil, dass eben jetzt endgültig hinüber ist, wie es oft so ist, besser wird ein Monitor vom Klapsen auch nicht und bestimmt repariert der sich auch nicht von selbst, vielleicht...

Du siehst, es gibt so viele Unwägbarkeiten, die kein Außenstehender beantworten kann und das letzte "vielleicht" betrifft auch den Emailverkehr. Vielleicht hilft es, vielleicht auch nicht, kommt darauf an, ob der Richter den überhaupt akzeptieren würde, Emails sind vor Gericht eh so eine Sache...

Das größte "vielleicht" ist aber das, ob es überhaupt so weit kommt, sprich, ob überhaupt der Käufer Ernst macht. Machen vielleicht 5 von 100 - vielleicht...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Desweiteren haben manche Richter eine wirklich unangenehme Hartnäckigkeit (für Zeugen) nachzufragen. Auch da knicken sie reihenweise ein.

Und auch wenn sie erscheinen und nicht einknicken, bleibt die Möglichkeit, daß das Gericht das, was sie bezeugen können, für nicht ausreichend hält.

Wenn sie nur einmal gesehen haben "nach einem Klaps ging er", wird das wohl nicht viel heißen. Wer weiß, wie oft der VK danach noch draufgeklapst hat. Oder ob er vielleicht von 1000 Klapsen genau das eine mal gnädigerweise noch wieder ansprang (es wäre auch ein Mangel, wenn er nur alle 100 oder 1000 Klapse funktioniert).

> das glaube ich aber ehrlich gesagt nicht

Nein? Du hast ein Gerät, dessen Funktionalität offenbar von einem erschütterungsempfindichen Teil (Wackelkontakt, Lötstelle etc.) abhängt und findest es ungewöhnlich, wenn das durch weitere Erschütterungen (Transport) endgültig die Biege macht?

0x Hilfreiche Antwort

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