Minderjähriger Kunde will Kaufvertrag wandeln

27. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)
Minderjähriger Kunde will Kaufvertrag wandeln

hallo, ich bin Händler. Ein 16jähriger hat über meinen Online shop eine Drohne gekauft (1500 Euro). Der Erstkontakt kam per Telefon, da sagte er noch das ihm das seine Eltern bezahlen. Nun will er nach 5 Wochen wandeln. Angeblich war das Geld jetzt von einem Freund geliehen und die Eltern bestehen auf Rückgabe. Klingt für mich komisch! Meine Fragen:
1) kann ich die Aussage der Eltern schriftlich mit Ausweiskopie fordern? (ich habe bedenken er wollte sich das teure Gerät einfach ein paar Wochen kostenlos ausleihen)
2) Muss der Kunde den Rückversand selber zahlen?
3) Kann ich verlangen die Ware vor der Rückzahlung zu erhalten?
4) Darf ich bei Beschädigungen / Gebrauchspuren den Betrag mindern?
danke, DLW

Probleme nach Kauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Und Du wusstest beim Abschluss des Kaufvertrages, dass der Käufer erst 16 Jahre alt ist?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Wandeln geht aus mehreren Gründen nicht:
- Die Wandlung wurd vor ca. 15 Jhren abgeschafft
- Es gibt gar keinen rechtsgültigen Kaufvertrag, denn die Genehmigung der Eltern fehlt. Damit ist er schwebend unwirksam.



Zitat (von dlW):
Muss der Kunde den Rückversand selber zahlen?

Nein, muss er nicht.



Zitat (von dlW):
Kann ich verlangen die Ware vor der Rückzahlung zu erhalten?

Klar.
Verlangen kann man ja fas alles. Das Problem besteht in der Regel in der Durchsetzung. Und da sehe ich keine so guten Chancen für den Verkäufer.



Zitat (von dlW):
Darf ich bei Beschädigungen / Gebrauchspuren den Betrag mindern?

Gebrauchsspuren sind Pech, also keine Minderung durchsetzbar.
Bei Beschädigungen; kommt darauf an, wie die entstanden sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von dlW):
Ein 16jähriger hat über meinen Online shop eine Drohne gekauft (1500 Euro)
Schwebend unwirksamer Kaufvertrag der von den Eltern angefochten wurde. So gesehen: Alles okay.

Zitat (von dlW):
Klingt für mich komisch!
Für mich klingt es komisch, dass ein Händler einem 16 jährigen eine 1500€ Drohne verkauft.

Zitat (von dlW):
1) kann ich die Aussage der Eltern schriftlich mit Ausweiskopie fordern?
Fordern ja, Anspruch darauf gibt es keinen.

Zitat (von dlW):
(ich habe bedenken er wollte sich das teure Gerät einfach ein paar Wochen kostenlos ausleihen)
Und selbst wenn.. Es hat ja funktioniert.

Zitat (von dlW):
2) Muss der Kunde den Rückversand selber zahlen?
Nein

Zitat (von dlW):
3) Kann ich verlangen die Ware vor der Rückzahlung zu erhalten?
Verlangen ja, Rechtsanspruch darauf sehe ich keinen.

Zitat (von dlW):
4) Darf ich bei Beschädigungen / Gebrauchspuren den Betrag mindern?
Nein. Das ist dein Risiko



-- Editiert von radfahrer999 am 28.07.2017 11:18

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

danke für Eure antworten. Ich hatte gehofft hier irgendwo vom Gesetz gestärkt zu werden. Ich gehe stark davon aus, dass der Kunde unter Vorsatz gehandelt hat. Ich bin nun der nun umsonst Geld und Zeit investiert hat.

Ich habe selbst als Jungendlicher grössere Anschaffungen von Geld gemacht, dass ich erarbeitet, oder geschenkt bekommen habe. Aber das ist wohl die heutige Zalando Mentalität (bestellen, benutzen, zurücksenden) hinter der das Gesetz hinterher hinkt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Naja, es wird leider hier nicht erwähnt dass es auch einen Taschengeldparagraphen gibt.

Aber das ist der Händler in der Beweisnot.

Deswegen als Tipp: Nie Geschäfte mit Minderjährigen machen. Habe immer gebeten die Eltern zu schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von dlW):
Aber das ist wohl die heutige Zalando Mentalität (bestellen, benutzen, zurücksenden) hinter der das Gesetz hinterher hinkt.

Wieso hinterher hinkt? Der Gesetzgeber hat das mit dem Widerrufsrecht doch erst ausgelöst ...

Das Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig sind, das gibt es schon so lange, da hatten die Eltern der Zalando Günder diese noch gar nicht geplant.


Und so lange es Unternehmer gibt, welche im Basiswissen Lücken haben, wird es auch Leute geben die das ganz legal ausnutzen.



Zitat (von asd1971):
Naja, es wird leider hier nicht erwähnt dass es auch einen Taschengeldparagraphen gibt.

Schlicht weil der nicht relevant ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Naja, es wird leider hier nicht erwähnt dass es auch einen Taschengeldparagraphen gibt.


Bei 15€ kann man darüber diskutieren, aber nicht bei einem Warenwert von 1.500€.

Zitat:
Ich habe selbst als Jugendlicher größere Anschaffungen von Geld gemacht, dass ich erarbeitet, oder geschenkt bekommen habe.


Und wenn Deine Eltern dann gesagt hätten, dass sie der Anschaffung nicht zustimmen, wäre das Gleiche passiert wie hier.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von dlW):
Ein 16jähriger hat gekauft (1500 Euro) ... er sagte seine Eltern bezahlen. Nun ... bestehen angeblich die Eltern auf Rückgabe.


Der geschlossene Vertrag ist bis zur Genehmigung unwirksam - also mal bei den gesetzlichen Vertretern nach der Genehmigung fragen:

"Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert."

Zitat:
1) kann ich die Aussage der Eltern schriftlich mit Ausweiskopie fordern?


Eine Genehmigung braucht nicht "mit Ausweiskopie" erteilt zu werden. ( Wenn der Händler sich auf eine Genehmigungs-Erklärung verläßt, die ein Minderjähriger ihm "vorschwindelt" - Händlerpech. )

Zitat:
2) Muss der Kunde den Rückversand selber zahlen?


Nein; er muß die Sache höchstens zurückgewähren ( zurücksenden / zur Abholung bereit halten ), sodaß sie der Verkäufer auf seine Kosten wieder zurückerhalten kann.

Zitat:
3) Kann ich verlangen die Ware vor der Rückzahlung zu erhalten?


Was ist denn der Wunsch der gesetzlichen Vertreter, die dem Vertrag angeblich ihre Zustimmung verweigern möchten?

Zitat:
4) Darf ich bei Beschädigungen / Gebrauchspuren den Betrag mindern?


Ein Anspruch auf Wertminderungen aus einem "normalen" Gebrauch dürften ausscheiden. ( Die Regelungen zum Rücktritt / Widerruf sind nicht anwendbar, wenn der geschlossene Vertrag mangels Genehmigung von anfang an unwirksam gewesen war. )

Zitat:
Ich hatte gehofft hier irgendwo vom Gesetz gestärkt zu werden. Ich gehe stark davon aus, dass der Kunde unter Vorsatz gehandelt hat.


Das Risiko, von "vorsätzlich" über eine angebliche Vertreter-Genehmigung schwindelnden Minderjährigen ausgetrickst zu werden, erlegt das Gesetz den "geldgierigen" (Spielzeug-)Verkäufern insoweit auf, als sie sich bei den gesetzlichen Vertretern über die angebliche Genehmigung lieber nicht vergewissern wollen ( in der Befürchtung, diese würden insbesondere unsinnige Spielzeugkäufe nicht gutheißen ).

RK

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