Ist es strafbar, wenn man den Mindestbestellwert durch Retoure umgeht?
Oder ist das einem selbst überlassen, was man sich, wie oft aus welchem Grund zur Auswahl bestellt, auch wenn klar ist, dass man nur 1, 2 Sachen behalten will?
Man bekommt, wenn man retourniert eine Email mit "Es ist kein Rechnungsbetrag offen". Ist das, für den Fall, dass in 1, 2 Jahren noch ne Nachforderung kommt, ausreichend als Nachweis, um nicht nachzahlen zu müssen?
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Mindestbestellwert umgehen durch Retoure
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Natürlich ist das strafbar. Der Mindestbestellwert wird vom Händler aus wirtschaftlichen Gründen festgelegt. Umgeht man ihn vorsätzlich
, richtet man Schaden an und bereichert sich selbst.
Das Problem ist hier, dass man diesen Vorsatz nachweisen müsste und das fällt regelmäßig schwer. Unmöglich ist das aber nicht.
quote:
Ist das, für den Fall, dass in 1, 2 Jahren noch ne Nachforderung kommt, ausreichend als Nachweis, um nicht nachzahlen zu müssen?
Vom Grundprinzip her schon. Ich stelle mir aber gerade die Frage, wieso man damit rechnet, in 1-2 Jahren noch einmal kontaktiert zu werden. Will man diesen Betrug im großen Stil durchziehen?
Wer den Mindestbestellwert nicht will, geht in einen Laden oder bestellt woanders...
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Das ist ja vom Shop so gewollt, dass der gültig bleibt (habe nachgefragt), es ist also kein Systemfehler o. ä. Ich frage deswegen, weil sie das jetzt geändert haben, weil durch ein Gewinnspiel sehr viele Bestellungen eingingen mit solchen Codes. Und ich befürchte, dass sie evtl. alte Sachen wieder aufrollen, ich bestelle jedesmal, wenn es einen neuen Gutschein gibt, seit 3 Jahren, d. h. schon einige Bestellungen insgesamt.
Betrug wäre es ja, wenn der Mindestbestellwert auch als Mindestbehaltwert gilt, so wie bei den meisten Läden und man es irgendwie schafft das zu umgehen, ohne, dass sies merken. Wenn ich aber bezahle und die mir freiwillig das Geld erstatten abzgl. Gutschein, ist es doch deren Entscheidung und kein Betrug?
Und: Macht es einen Unterschied, ob ich Sachen bestelle, die ich eh nicht brauche, nur um sie zu retournieren oder ob ich sie zur Auswahl bstelle und dann aber auch nur ein Teil behalte?
Die spezielleren Fragen sind nur interessehalber. Ich denke nicht, dass was kommt, aber ich wüsste allgemein gern, wie sowas gewertet wird. Der Shop könnte ja einfach die Gutscheine von vorneherein bei Retoure nicht anrechnen.
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Eine Schwachstelle wissentlich zum einen Vorteil auszunutzen, ist Betrug. StGB sagt "Vorspiegelung falscher, Entstellung
oder Unterdrückung wahrer Tatsachen...."
Natürlich, wenn das alle machen und der Shop das stillschweigend akzeptiert, dann hat man da nichts zu befürchten. Solange er das nicht ändert... Woher aber weisst du, dass es alle machen? Oder vermutest du das nur?
quote:
Und: Macht es einen Unterschied, ob ich Sachen bestelle, die ich eh nicht brauche, nur um sie zu retournieren oder ob ich sie zur Auswahl bstelle und dann aber auch nur ein Teil behalte?
Beim ersten erzeugt man wissentlich einen Schaden, beim zweiten übt man sein Widerrufsrecht aus.
Also nochmal: Moralisch ist das vollkommener Unfug. Rechtlich mindestens fragwürdig. Wenn man nicht gerade völligen Unfug bestellt (Ersatzteile für Geräte, die man gar nicht besitzt o.ä.), wird einem niemand den Vorsatz nachweisen können. Wenn der Händler das jahrelang geduldet hat, naja, er wird schon wissen, wieviele Gutscheine er ausgibt und warum er die Lücke ausnutzen lässt. Sowas kann man auch als geschickte Werbemaßnahme begreifen, denn der Händler hat ja im Griff, wieviele diese Gutschein-Lücke ausnutzen ;-)
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quote:
Ist es strafbar, wenn man den Mindestbestellwert durch Retoure umgeht?
quote:
Natürlich ist das strafbar. Der Mindestbestellwert wird vom Händler aus wirtschaftlichen Gründen festgelegt. Umgeht man ihn vorsätzlich , richtet man Schaden an und bereichert sich selbst.
quote:
Abweichend von mepeisen kann ich hier keine Straftat erkennen.
Das ausüben des Widerrufsrechts kann nicht strafbar sein, könnte wohl aber rechtsmissbräuchlich sein.
Wobei sich aus dem Grundgedanken des Gesetzgeber sowie der ständigen gängigen Rechtssprechung nicht ergibt, das das wiederholter/regelmäßige ausüben des Widerrufsrechts rechtsmissbräuchlich sein könnte.
Wenn man jedoch vorsätzlich durch Überbestellung und das ausüben des Widerrufsrechts einen Vorteil verschafft und dadurch einen Schaden verursacht, wäre auch die Möglichkeit einer Strafbarkeit durchaus gegeben.
Ob das bereits der Fall wäre, wenn man nur den Mindestbestellwert umgehen will, daran habe ich meine Zweifel, das dürfte dem normalen Risiko eines Händlers unterfallen (das moralische lassen wir mal weg).
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In übrigen fände ich das ganze beim Strafrecht besser aufgehoben, eventuell verschiebt das einer der Admins mal ...
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Staatsanwälte haben wirklich andere Sorgen als sich um solchen Larifari zu kümmern.
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Ich möchte euch bitten, meine Beiträge komplett zu lesen
Klar, ich habe etwas übertrieben, weil ich das moralisch vollkommen verwerflich finde. Aber ich habe auch geschrieben das es regelmäßig schwer ist, Vorsatz nachzuweisen und dass der Händler ja eine gewisse Kontrolle über diese Lücke hat und darüber, wie oft sie ausgenutzt werden kann bzw. dass er das stillschweigend akzeptiert. Alles Argumente, die dafür sprechen, dass da nie etwas passieren wird.
Man sollte halt nicht versuchen, wenn er die Lücke stopft, krankhaft nach einer neuen Lücke zu suchen. Das könnte dem Händler irgendwann übel aufstoßen.
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Intention des Widerrufsrechts ist es, bei Unsicherheit des Käufers das im Laden mögliche "Anschauen und Ausprobieren" auch bei einem Internetkauf zu gewährleisten. Um es einmal einfach auszudrücken. Wenn man etwas bestellt, von dem man von vornherein weiss, dass man es zurückschickt, mißbraucht man das Widerrufsrecht, richtet einen Schaden an und im Umkehrschluss bereichert man sich über diese Gutscheinlücke noch selbst, in dem man den Mindestbestellwert und damit Zusatzkosten umgeht.
Das kann man durchaus als Rechtsmißbrauch sehen. Die Betonung liegt hier auf Vorsatz. Es liegt in der Natur der Sache, dass man diesen Vorsatz so gut wie nie nachweisen kann und es liegt in der Natur der Sache, dass man sich schwer tut auf Händler-Seite wegen Dulden der Lücke einen ungewollten Schaden festzustellen.
So würde ich es einmal argumentieren und so, auch wenn es vielleicht abwägig oder nie beweisbar ist, durchaus auch einen Betrug erkennen wollen.
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