Mit wem kommt der Kaufvertrag zustande?

21. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dream-Teacher
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit wem kommt der Kaufvertrag zustande?

Hallo ihr Lieben,

Folgende Zwei Situation:
(1)
Verkäufer VK: Stellt einen Warenautomaten auf. Käufer K kauft am Automaten ein Produkt..
Ich vermute mal, dass zwischen VK und K ein Kaufvertrag zustande kommt. Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang der Automaten? Ein Erfüllungsgehilfe? Bitte mit Quelle antworten :)

(2)
Verkäufer VK lässt durch eine externe Firma (E) im Rahmen eines Werkvertrages für sich einen Automaten aufstellen. E befüllt auch dauerhaft den Automaten per Werkvertrag. Kunde (K) kauft ein Produkt. Kaufvertrag kommt zwischen VK und K zustande? Oder?

Danke für Eure Hilfe und GLG

D-T

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang der Automaten? Ein Erfüllungsgehilfe?

Verkaufslager & Maschine, die vorbestimmte Abläufe (Ausgabe, Zahlungsabwicklung) automatisiert im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners ausführt.

Erfüllungsgehilfe scheidet mangels menschlicher Komponenten aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.573 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen