Mitwirkungspflicht des Verkäufers?

21. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
SuperSonic123
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitwirkungspflicht des Verkäufers?

Hallo,

Person A kauft bei Person B einen Artikel der beim Transport beschädigt wurde (Paket ist äußerlich unbeschädigt, aber ware ist vermutlich durch Wurf aus großer Höhe/starke Erschütterung beschädigt worden.). Ein versicherter Versand war vereinbart.

In der Anzeige gab es den Zusatz: "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung".

Der Transportdienstleister lehnt Schadensersatz aufgrund mangelhafter Verpackung ab (nehmen wir an, der Artikel war umgeben von 5cm Verpackungschips). Nach dieser Absage leht der Verkäufer jegliche Kommunikation ab und sieht sich nicht mehr für zuständig.

Meine Frage:
- Ist es durch den Zusatz "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung" zu einem Privatverkauf geworden? Greift also § 447 BGB?
- Da der Verkäufer der Vertragspartner des Versanddienstleisters ist, kann nur er ihn verklagen. Die Rechte übertragen will er nicht.

Wie könnte der Käufer am besten vorgehen um Schadensersatz zu erhalten?

VG :)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von SuperSonic123):
- Ist es durch den Zusatz "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung" zu einem Privatverkauf geworden?

Nein. Wenn man mal davon absieht, das die Klausel vermutlich nichtig ist, ist die auf ziemlich schlecht formuliert da der Rest der Haftung (z.B. für Rechtsmängel) noch vorhanden ist.
Entweder ist es kein Privatverkauf oder ein Privatverkauf, die Klausel ist da nicht relevant für, da gelten andere Kriterien.



Zitat (von SuperSonic123):
Da der Verkäufer der Vertragspartner des Versanddienstleisters ist, kann nur er ihn verklagen. Die Rechte übertragen will er nicht.

Dabei wäre das übertragen der Rechte die einfachste Art den kompletten ****** erst mal beim Käufer abzuladen.
Taktisch nicht das geschickteste.



Zitat (von SuperSonic123):
Wie könnte der Käufer am besten vorgehen um Schadensersatz zu erhalten?

1. überlegen, wie man "mangelhafte Verpackung" beweisen könnte
2. bei positivem Ausgang von 1. den Verkäufer verklagen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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