Mobilfunkvertrag incl. Handy über Online-Shop

19. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tokamak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
Mobilfunkvertrag incl. Handy über Online-Shop

Hallo,

dieser Tage bin ich über ein wirklich günstiges Angebot bei einem Online-Shop gestoßen: Handy für 0 Eur, monatliche Nutzungsgebühr 10 Eur incl. Versicherung, 24-monatige Grundgebührbefreiung, kein Mindestumsatz, plus weitere Nettigkeiten.

Bei der Lieferung des Handys wurde mir ein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt, der neben der monatlichen Nutzungsgebühr nur den Tarif erwähnte, und den ich unterschreiben sollte. Ich habe den Vertrag vorbehaltlich der im Vorfeld zugesagten Grundgebührbefreiung unterschrieben und mir eine Kopie des von mir diesbezüglich eingeschränkten Vertrages angefertigt.

Noch habe ich keine Vertragsunterlagen, die mir den Tarif beschreiben, den ich letztlich unterschrieben habe. Es kann alles gut gehen, und die ganzen Schmackatien, die ich genannt habe, werden sang- und klanglos erfüllt.

Aber mal angenommen, es geht schief: Wer ist dafür verantwortlich, dass die angebotenen Zusagen eingehalten werden, der Online-Shop, mit dem ich einen Kaufvertrag über 0 Eur abgeschlossen habe und der meine Bestellung entgegengenommen und weitergeleitet hat, oder das Mobilfunkunternehmen, mit dem ich letztlich den Mobilfunkvertrag incl. Handynutzungsgebühr geschlossen habe?

Falls das Thema schon einmal in einem Thread behandelt wurde, bin ich für die Nennungs des Threads dankbar.

Viele Grüße
Tokamak

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Nenn doch mal das Angebot/Shop, evtl. gibts es ja "Erfahrungswerte"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Das kommt ganz darauf an wer was versprochen hat.

In der Regel ist immer der Vertragspartner der Ansprechpartner, in diesem Falle also der Shop.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das sind häufig riskante Dreiecksgeschäfte. Da heißt es schön harcopies sammeln und sich um entsprechende Belege kümmern. Notfalls Widerrufsrecht nutzen!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#4
 Von 
Tokamak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Langsam klärt sich das Vorgehen...

Der Shop hat mir nun geschrieben, wie er die Aussage "24 Monate keine Grundgebühr" erfüllen möchte. Der Mobilfunkbetreiber wird mir die Grundgebühr berechnen. Weise ich das nach, indem ich den Shop die ersten beiden Rechnungen zukommen lasse, erstattet mir dieser monatlich die Grundgebühr.

Für mich ist es aber ein großer Unterschied, ob ich keine Grundgebühr zahle oder sie mir durch einen dritten erstattet wird. Hätte dort gestanden: "Wir erstatten Ihnen in den ersten 24 Monaten die Grundgebühr", hätte ich den Vertrag wohl nicht abgeschlossen. Denn im Falle einer Insolvenz des Shops ist es mein Risiko.
Gemäß meinem laienhaften Rechtsverständnis werde ich hiermit einseitig benachteiligt. Ist das Verhalten des Shops rechtswidrig?

Des Weiteren hatte der Shop einen Gutschein eines großen Online-Versandhauses ohne Einschränkungen versprochen. Nun heißt es, dass ich mir den Gutschein durch Bewertungen des Shops in 5 verschiedenen Bewertungsportalen verdienen könnte. Nach Prüfung meiner Bewertung durch den Shop wird mir dann ein Anteil des zugesagten Gesamtbetrages zugestanden.
Damit erkaufen sie sich eine positive Bewertung. Ist das nicht unlauter?

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-- Editiert am 19.11.2010 18:27

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#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

sehr dubios! Üblicherweise erfolgt die Auszahlung der GG binnen 6 Wochen komplett für 24 Monate. Monatliche Auszahlung stinkt.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
Für mich ist es aber ein großer Unterschied, ob ich keine Grundgebühr zahle oder sie mir durch einen dritten erstattet wird.

Das mag ja sein. Juristisch relevant is das aber leider nicht.

Wenn da nur stand '24-monatige Grundgebührbefreiung' hast du einen Anspruch darauf, aber nicht, das diese vom Mobilfunk-Betreiber gewährt werden muss.
Das ist nicht rechtswidrig.



quote:
Des Weiteren hatte der Shop einen Gutschein eines großen Online-Versandhauses ohne Einschränkungen versprochen.

Ist das nachweisbar?



quote:
Damit erkaufen sie sich eine positive Bewertung. Ist das nicht unlauter?

Das könnte in der Tat eine unlautere Handlung darstellen ...



quote:
Nach Prüfung meiner Bewertung durch den Shop wird mir dann ein Anteil des zugesagten Gesamtbetrages zugestanden.

Und der Rest des Betrages?



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tokamak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Das mag ja sein. Juristisch relevant is das aber leider nicht.

Wenn da nur stand '24-monatige Grundgebührbefreiung' hast du einen Anspruch darauf, aber nicht, das diese vom Mobilfunk-Betreiber gewährt werden muss.
Das ist nicht rechtswidrig.

Das verstehe ich noch nicht. Die Formulierung im Angebot war bzw. ist: "24 Monate keine Grundgebühr". Das heißt für mich: Ich zahle keine Grundgebühr, und nicht, dass ich 24 Mal in Vorleistung gehen muss, verbunden mit der Hoffnung, dass derjenige, der mir den Betrag zurückerstatten will, noch existiert.

quote:
Ist das nachweisbar?

Ja. Die Fomulierung war und ist: "50,-€ ...gutschein zur freien Verfügung", ohne Sternchen, ohne Fußnote.

Nun heißt es in der eMail des Shops: "Was Sie dafür machen müssen? Ganz einfach, bewerten Sie den Ablauf der Bestellung auf verschiedenen Bewertungsportalen. Im folgendem finden Sie verschiedene Bewertungsportale und die dazugehörigen Links.
Die Zahl in Klammern ist der Cashbackwert für die Bewertung. Wenn Sie eine oder mehrere Bewertungen abgegeben haben senden Sie uns einfach ein Mail. Wir prüfen kurz die Bewertung und Sie erhalten umgehend einen Gutschein von bis zu 50,-€."

Angegeben sind 5 Links mit unterschiedlichen Cashback-Werten.

Von der Bedingung, dass man bewerten muss, steht nichts im Angebot. Und dass die Auszahlung erst nach Prüfung erfolgt, ist frech. Denn die Reaktion, wenn ich den Shop nicht positiv bewerten sollte, kann ich mir schon vorstellen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
Von der Bedingung, dass man bewerten muss, steht nichts im Angebot.

Dann muss man sie auch darauf festnageln.

Also Gutschein anfordern und darauf verweisen das dieser ohne Bedingung zugesagt wurde.



quote:
Und dass die Auszahlung erst nach Prüfung erfolgt, ist frech. Denn die Reaktion, wenn ich den Shop nicht positiv bewerten sollte, kann ich mir schon vorstellen.

Steht irgendwo das bei schlechter Bewertung nicht ausgezahlt wird? Nein?
Also müssen sie auch zahlen wenn die Bewertung keine 1+ ist ...



Sofern der Shop nicht auf den ersten Vorschlag eingeht würde ICH mir den Spass machen die Bewertungen zu realistisch (Stichwort Tatsachenbehautung) zu vergeben und dann bei Nichtzahlung klagen ;-) Schlieslich steht dort ja nur 'bewerten' und nicht 'positiv bewerten'.




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#9
 Von 
Tokamak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Vorgehen mit dem Gutschein können wir sicher klären.

Was mich mehr drückt - weil es auch um viel mehr Geld geht -, ist das Vorgehen bei der Grundgebühr.
Inwieweit kann ich wegen des Ausfallrisikos, dass ich durch die monatliche Zahlweise des Shops tragen muss, von dem Shop verlangen, dass mir die komplette Grundgebühr nach 6 Wochen erstattet wird, wie Seufz es zuvor geschrieben hat und wie es allgemein üblich zu sein scheint, wie ich auch aus anderer Quelle erfahren habe?

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Schreib denen doch mal sehr höflich, dass du mit den erst nachträglichen erkennbaren Modalitäten nicht einverstanden bist und über einen Widerruf "nachdenkst". Vielleicht kommt dann eine schriftliche(!!!) Zusage über Provisionsauszahlung nach 6-8 Wochen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
Inwieweit kann ich wegen des Ausfallrisikos, dass ich durch die monatliche Zahlweise des Shops tragen muss, von dem Shop verlangen, dass mir die komplette Grundgebühr nach 6 Wochen erstattet wird,

Ich sehe keine Rechtsgrundlage dieses durchzusetzen sofern dieses nicht irgendwo in dem Vertragsbedingungen festgeschrieben steht.
Das es allgemein üblich zu sein scheint, ist jedenfalls keine Anspruchsgrundlage.


Da würde ich durchaus die Vorgehensweise von Mr.Cool empfehlen und als sinnvoll erachten.




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