Ich habe vor 10 Monaten eine Kommode aus Wildeiche gekauft. An einer Stelle der Oberfläche gehen nun die Leimkanten auseinander und es ist ein ca. 20 cm langer Spalt zu sehen. Ich habe den Schaden beim Internethändler reklamiert und er bietet mir 120 Euro bzw. 200 Euro Gutschein als Schadensersatz an. Die Kommode hat einen Neupreis von 700 Euro. Meine Fragen:
1. Ist die Höhe des Schadensersatzes angemessen?
2. Kann ich eine Reparatur des Schadens verlangen?
3. habe ich Anspruch auf den Umtausch der Kommode?
Besten Dank für eine Rückmeldung
Möbel - Gewährleistung
11. März 2017
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Frage vom 11. März 2017 | 11:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbel - Gewährleistung
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 11. März 2017 | 12:26
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
Verlangen kan man alles, nur was man bekommt, dass ist dasn die Grosse Frage.Zitat:2. Kann ich eine Reparatur des Schadens verlangen?
Das musst du für Dich entscheiden.Zitat:1. Ist die Höhe des Schadensersatzes angemessen?
Du schreibst, der Kauf ist 10 Monate her, das bedeutet nun, du müsstest beweisen, dass besagter Mangel überhaupt schon bei Übergabe an dich vorhanden war und nicht nach den rsten 6 Monaten erst aufgetreten ist. Die volle Beweislast trägst du, wenn sich dein Händler verweigert.Zitat:3. habe ich Anspruch auf den Umtausch (123recht.net Tipp: Gewährleistung geltend machen ) der Kommode?
Besten Dank für eine Rückmeldung
Jetzt musst du selber entscheiden, wie gut du das beweisen kannst, oder ob das Angebot evtl besser ist und du es so annimmst...
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