Hallo!
Würde mich freuen, wenn mir jemand zu folgendem weiterhelfen könnte:
Ich habe mich bei einem Möbelhaus telefonisch nach den Preisen von verschiedenen Möbeln erkundigt. Dieses hatte mir einen Gesamtpreis genannt. Nachdem ich bei anderen Händlern recherchiert hatte, habe ich dort nun wieder angerufen und gesagt, daß ich die genannten Möbel nehme. Der Verkäufer hat sich für den Auftrag bedankt und möchte mir nun per Post die Unterlagen zukommen lassen.
Habe ich bereits jetzt einen Kaufvertrag getätigt oder ist dieser erst endgültig abgeschlossen, wenn ich den Vertrag unterschrieben habe? Ich frage aus dem Grund, weil ich natürlich 2 Tage später einen noch günstigeren Händler gefunden habe.
Möbel-Kaufvertrag
28. März 2009
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Frage vom 28. März 2009 | 16:04
Von
Status: Beginner (114 Beiträge, 12x hilfreich)
Möbel-Kaufvertrag
#1
Antwort vom 28. März 2009 | 18:30
Von
Status: Junior-Partner (5923 Beiträge, 1376x hilfreich)
Der Vertrag wurde bereits mündlich abgeschlossen. Der Verkäufer müsste allerdings das Bestehen des Vertrages nachweisen, wenn Sie das bestreiten würden.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Und jetzt?
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