Möbel: Lederfarbe löst sich auf, Gewährleistung ?

28. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Tokatci
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbel: Lederfarbe löst sich auf, Gewährleistung ?

Hallo zusammen ,
Ich habe folgendes Problem mit mein Leder -Sofa ...
1.Ledersofa fing an ca.7 Monaten nach dem Kauf die Farbe zu verlieren (die Farbe löst sich auf)
2. Das Ledersofa wird reklamiert und ein Techniker vom Möbelhaus begutachtet die Farbe bzw. Sofa ----->> Ergebnis : Materialfehler und mangelnder Versiegelung
3. daraufhin schickt der Lieferant /Hersteller eigenen Techniker begutachten------>>Ergebnis : kunde hat kein Pflegemittel verwendet und deshalb hat sich die Farbe gelöst
4. Hersteller lehnt alles ab weder Reparatur noch Umtausch also keine Gewährleistung !
5. ich habe 5 jähre Garantie für das Sofa beim Kauf bekommen.....

Meine Frage wie sieht die Gesetzeslage aus ? Darf ein Hersteller sowas machen? Hätte ich bei einer Klage vor Gericht gute Chancen zu gewinnen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Tokatci am 28.02.2014 06:33

Meine Frage wie sieht die Gesetzeslage aus ?

Wenn sich nach über 6 Monaten nach Gefahrenübergang ein Mangel zeigt, muss der Käufer beweisen, dass dieser Mangel bei Gefahrenübergang vorhanden war (Umkehrschluss zu §476BGB).

quote:
von Tokatci am 28.02.2014 06:33

4. Hersteller lehnt alles ab weder Reparatur noch Umtausch also keine Gewährleistung !
(...)
Darf ein Hersteller sowas machen?

Kurz ja. Der Hersteller ist nicht dein/euer Vertragspartner und ist dadurch auch nicht in der Gewährleistungspflicht. [color=green]Der Händler ist es.[/color]
Und der Händler kam zu dem Schluss, dass es ein Materialfehler vorliegt (ich hoffe das habt ihr schriftlich); also muss der Händler auch die Mängelbeseitigung in Angriff nehmen, denn die Aussage des vom Möbelhaus gesandten Mitarbeiters beweist, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang vorhanden war.
Naja, allerdings kann sich der Händler auch darauf berufen, dass der Hersteller zu einem anderen Ergebnis gekommen ist als er und er könne argumentieren, dass der Hersteller seine eigenen Waren besser zu beurteilen weiß als der Händler der Waren von verschiedenen Herstellern anbietet. Nach dieser Argumentationskette könnte der Händler sich auf eine Fehleinschätzung berufen und die Gewährleistung verweigern.

quote:
von Tokatci am 28.02.2014 06:33

5. ich habe 5 jähre Garantie für das Sofa beim Kauf bekommen.....

Lies die Garantiebedingungen, damit du weißt was du überhaupt bekommen hast. Hinter "Garantie" kann sich alles mögliche befinden, da die Rahmenbedingungen dieses Begriffes nicht allgemein definiert sind. (Im Vergleich zur Gewährleistung, da sind die Rahmenbedingungen klar)


quote:
von Tokatci am 28.02.2014 06:33

Hätte ich bei einer Klage vor Gericht gute Chancen zu gewinnen?

Gericht, hohe See; Glaskugel; das übliche Palaver.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage wie sieht die Gesetzeslage aus ? Darf ein Hersteller sowas machen? Hätte ich bei einer Klage vor Gericht gute Chancen zu gewinnen?
<hr size=1 noshade>



Das lässt sich schlecht vorhersagen, letztendlich ist das eine Gutachterfrage, ist es ein Mangel oder nicht.

Man muss da unterscheiden, Gewährleistung = Verkäufer ist nach 6 Monaten oft schwer durchzusetzen.

Garantie = Hersteller, da gilt § 443 II BGB :

2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.

Welche Ansprüche man aus der Garantie hat, meistens nur Nachbesserung, steht in den Garantiebedingungen. Welche Ansprüche bestehen, falls der Mangel irreparabel ist, sollte sich dort auch finden.

Das sollte man erst mal schriftlich mit Frist beim Hersteller einfordern. Verstreicht die Frist, könnte man einen Anwalt einschalten.

Die Garantieleistung ist auch einklagbar, aber wie es oben steht, "wird vermutet", das kann der Hersteller widerlegen. Ein Gericht würde ggf. einen Sachverständigen einschalten, von Dem würde dann Alles abhängen.

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#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

quote:
daraufhin schickt der Lieferant /Hersteller eigenen Techniker begutachten------>>Ergebnis : kunde hat kein Pflegemittel verwendet


War zwischen Käufer und Verkäufer etwas zur Pflegebedürftigkeit vereinbart worden?

Falls nein: dann stellt die vom Verkäufer zugestande Versiegelungs-Lücke einen (Anfangs-)Mangel dar.

Falls NUR in den Garantiebestimmungen ( des Herstellers ) eingeschränkte Garantieleistungen davon abhängig gemacht wurden, daß ein bestimmter Pflegeplan eingehalten worden ist, kann der Garantiegeber/Hersteller Garantieleistungen ggf. verweigern.

RK

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#4
 Von 
Tokatci
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Und der Händler kam zu dem Schluss, dass es ein Materialfehler vorliegt (ich hoffe das habt ihr schriftlich);


Ja ich habe schriftliche Bestätigung bzw Protokoll vom Techniker wo drin steht: Materialfehler und mangelnder Versiegelung, bitte mit Hersteller klären !

quote:
War zwischen Käufer und Verkäufer etwas zur Pflegebedürftigkeit vereinbart worden?


Nein, es gibt keine Sondervereinbarung wegen Pflegebedürftigkeit...

Ausserdem selbst der Verkäufer wusste von Pflegemittel Einsatz bei dem Sofa nichts !!

Ich habe mehrere Möbelhäuser und den Verkäufer kontaktiert und nachgefragt, ob dies üblich sei bzw. normal ist, dass die Ledersofas schnell Farbe verlieren bzw. Farbe auflösen wenn man keine Pflegemittel einsetzt !
Antworten waren alle gleich : in so eine kurze Zeit darf kein Leder die Farbe verlieren vielleicht nach 5 oder 10 Jahren , wenn sie austrocknen und porös werden vielleicht

Mir bleibt keine anderer Wahl, mein Recht einzuklagen...es gibt kein Kulanz, Umtausch oder Reparatur weder vom Händler noch v.Hersteller

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Tokatci am 01.03.2014 00:41

Mir bleibt keine anderer Wahl, mein Recht einzuklagen...es gibt kein Kulanz, Umtausch oder Reparatur weder vom Händler noch v.Hersteller

Ich würde den Händler schriftlich per Einschreiben mit einer Frist von 2 Wochen zur Nachbesserung auffordern und bei verstreichen der Frist rechtliche Schritte abdrehen. Dabei beruft du dich auf Gewährleistungsrechte, da gen. Dem Protokoll der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.
Sicher ist sicher

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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